Entscheidungsvorlage - B 03/0109/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt - vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt vom 20.11.2013 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frére-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) - die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der vorgenannten Einzelsatzung.


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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der aus dem Jahr 1891 stammende Mischwasserkanal in der Annastraße wurde im Bereich vom Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße im Jahre 2009 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war.

 

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht.

 

Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

 

Die Einstufung der „Annastraße“ im Bereich vom Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße erfolgt gem. § 4 Abs. 5 lit. e) SBS als Fußngergeschäftsstraße, so dass der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS durch eine besondere Satzung festzusetzen ist.

 

Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt vom 20.11.2013 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frére-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße (Fußngergeschäftsstraße) 60 v. H.

 

Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.00

1.600.00

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

52.149,16 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

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Anlagen

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