Entscheidungsvorlage - FB 61/0908/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Staffelung von Schulanfangszeiten zur Optimierung des Schul- und Linienbusbetriebs in der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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26.09.2013
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand zur Kenntnis.
Er empfiehlt auf Grundlage der Darstellung der Gutachter und der Verwaltung dem Mobilitätsausschuss,
• die Untersuchungen zur Staffelung von Schulanfangzeiten zu beenden.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand zustimmend zur Kenntnis.
Er fasst auf Grundlage der Darstellung der Gutachter und der Verwaltung und mit ausdrücklichem Dank für die Kooperationsbereitschaft der beteiligten Schulleiter den Beschuss,
• die Untersuchungen zur Staffelung von Schulanfangzeiten zu beenden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Auf Grundlage eines Beschlusses des Mobilitätsausschusses vom 15. September 2011 war die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der ASEAG zu prüfen, ob durch eine Staffelung der Anfangszeiten an Aachener Schulen der Einsatz von Schul- und Linienbussen wirtschaftlich optimiert und zeitgleich die Qualität der Schülerbeförderung verbessert werden kann. Dazu wurden im September 2012 gutachterliche und beratende Tätigkeiten vergeben. Herr Stachowitz vom Büro für Kommunalberatung - Jens Stachowitz - wurde mit der Prozessgestaltung sowie den Moderationsaufgaben betraut, Herr Böhl aus dem Planungshaus Südstadt mit dem verkehrstechnischen Teil.
Die Ergebnisse der Voruntersuchung über die technischen und organisatorischen Möglichkeiten sowohl im Betrieb der ASEAG als auch an den Schulen, liegen jetzt vor und können als Grundlage zur Entscheidungsfindung bezüglich des weiteren Vorgehens herangezogen werden.
2. Vorgehensweise
Im Vorfeld der Untersuchungen sowie während der Bearbeitungsphase haben sich Vertreter der Fachbereiche FB 61/30 (Verkehrsmanagement), FB 45/400 (Schulbetrieb) und FB 13 (Presse und Öffentlichkeitsarbeit) sowie Vertreter der ASEAG und des AVV umfassend mit den Gutachtern zur „Staffelung der Schulanfangzeiten in Aachen“ im Rahmen von drei Workshops auseinandergesetzt.
Es wurde ein Vorgehen vereinbart, das von vornherein die möglicherweise betroffenen Schulen mit einbezog. Dabei sollte das Gespräch mit den Schulen nicht mit vorgefertigten Betriebslösungen, die man kaum verändern kann, beginnen, sondern die technischen Konzepte sollten weitgehend im Dialog entwickelt werden, um dadurch eine realistische Umsetzungschance zu bekommen.
Im Verlaufe der Untersuchungen stellte sich heraus, dass nur ein Staffelungsszenario unter Einbeziehung vieler Schulen Vorteile bringt. Dennoch wurde von allen Teilnehmern des letzten Workshops im März 2013 beschlossen, die Arbeit der Gutachter zunächst fortzuführen. Insbesondere die Fragestellung, ob die Verlegung einzelner Schulanfangszeiten in der Innenstadt eine Entzerrung der morgendlichen Verkehrsspitze und damit eine Qualitätssteigerung bei der Fahrgastbeförderung bewirken kann, sollte noch umfassender untersucht werden und weitere Beratungen mit einzelnen Schulleitern zur Klärung der Frage nach der Akzeptanz beitragen.
Der im Folgenden skizzierte Sachstandsbericht gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und das Resümee der Interviews mit den Schulleitern ausgewählter Schulen. Die detaillierten Ergebnisse werden sowohl im Schul- als auch im Mobilitätsausschuss von den Gutachtern mündlich vorgetragen.
3. Sachstand
Rahmenbedingungen der Voruntersuchung
Als Vorgabe von Seiten der Stadt war festgelegt worden, dass das gesamte Busangebot für die Stadt Aachen hinsichtlich der Optimierung der Wirtschaftlichkeit und der Beförderungsqualität untersucht werden sollte.
Folgende Szenarien wurden in der Untersuchung betrachtet:
• Entzerrung im Zeitraum von 7:30 – bis 8:30 Uhr
• Entzerrung im Zeitraum von 7:45 – bis 8:15 Uhr
• Veränderung der Schulanfangszeiten im Stadtgebiet Aachen generell auf 8:30 Uhr
• Entzerrung im Zeitraum von 8:00 – bis 9:00 Uhr
• Schulen haben für verschiedene Schulklassen verschiedene Anfangszeiten
Da die Leitungsebenen der möglicherweise betroffenen Schulen frühzeitig in die Überlegungen eingebunden waren, konnten von vornherein solche Staffelungsmodelle, die einen Schulbeginn deutlich vor 7:45 Uhr und nach 8:15 Uhr vorsahen, aus der weiteren Betrachtung ausscheiden, da hierfür keinerlei Unterstützung formuliert wurde. Dies gilt gleichermaßen für ein Szenario mit unterschiedlichen Anfangszeiten an einer Schule, das aus organisatorischen Gründen von den Schulleitern für nicht umsetzbar gehalten wurde.
Die Untersuchung zeigt, dass im bestehenden Umlaufplangefüge der Busse keine Reserven vorhanden sind, da die Grundbelastung durch Berufstätige und Studenten im Zeitraum von 7:00 bis 8:00 Uhr generell sehr hoch ist. Einsparungen sind nur durch Mehrfachnutzung der Kurzumläufe zu erzielen, bei denen ein Bus nur für jeweils eine Fahrt pro Tag benötigt wird und die hauptsächlich zur Bedienung der peripheren Schulen in Burtscheid und Laurensberg eingesetzt werden. Für diese Schulstandorte ist aufgrund der längeren Fahrzeiten festzuhalten, dass ein Szenario mit lediglich um 30 Minuten versetztem Schulbeginn nicht zielführend ist, da die gewünschte Mehrfachnutzung der eingesetzten Busse so nicht erreicht werden kann. Hierfür ist ein Versatz von wenigstens 40 Minuten erforderlich. Modelle mit geringerer Spreizung ergeben keine relevanten Einsparungen.
Ebenso ergeben sich für die Innenstadtschulen keine nennenswerten Ansatzpunkte für eine Reduzierung des Betriebsaufwands durch geänderte Schulanfangszeiten. Die Reduzierung des S-Busbetriebes in der Zeit zwischen 7:00 und 8:00 Uhr würde immer mit einer erheblichen Angebotsreduzierung auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer einhergehen.
Ergebnisse zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit
Aus den genannten Rahmenbedingungen hat sich folgendes mögliche Staffelungskonzept ergeben:
• Das Zeitfenster für den Unterrichtsbeginn wird auf 7:40 – 8:20 Uhr eingegrenzt.
• Für die Änderungen eines Unterrichtsbeginns kommen die Schulen in Burtscheid und
Laurensberg in Frage.
• Es wird kein getrennter Unterrichtsbeginn an den Schulen nach Jahrgangsstufen vorgesehen.
Dies würde für folgende Schulen in Burtscheid eine Vorverlegung des Unterrichtsbeginns auf 7:40 Uhr erforderlich machen: Einhard-Gymnasium, Hauptschule Burtscheid, Luise-Hensel-Realschule, Pius-Gymnasium und Rhein-Maas-Gymnasium. Zudem wären in geringem Umfang auch Schülerinnen des Gymnasiums St. Ursula aufgrund der Leistungskurs-Kooperation mit dem Pius-Gymnasium betroffen.
Gleichzeitig müsste der Unterricht an der Heinrich-Heine-Gesamtschule und dem Anne-Frank-Gymnasium in Laurensberg künftig um 8:20 Uhr beginnen. Aus betrieblichen Gründen ist in Laurensberg auch die Grundschule und ggf. die verbleibende Förderschule in die Änderung mit einzubeziehen.
Insgesamt müsste die Schulanfangszeit für ca. 6500 Schüler verändert werden. Dazu kommt, dass sich das Lehrpersonal wie auch das übrige Schulpersonal dem früheren bzw. späteren Schulbeginn mit seinen Arbeitszeiten anpassen muss.
Nach derzeitigem Planungsstand ist mit diesem Konzept eine Einsparung von sechs Bussen möglich, das entspricht einer jährlichen Aufwandsreduzierung bei der ASEAG um 120.000 €.
Ergebnisse zur Optimierung der Beförderungsqualität
Die Auswirkungen einer Änderung des Unterrichtsbeginns auf den Fahrgastbesatz in den Bussen in der morgendlichen Verkehrsspitze wurden auf der Basis der vorhandenen Nachfragedaten untersucht. Dazu wurden die Daten von rd. 17.000 School&Fun-Ticktes und den aktuellen Fahrgastzählungen der ASEAG ausgewertet.
Bei der Umsetzung des Staffelungskonzepts „Burtscheid/ Laurensberg“ ist davon auszugehen, dass es insgesamt zu einer Reduzierung der Nachfrage bei derzeit hoch belasteten Fahrten zulasten früherer und späterer Fahrten kommen wird.
Für die nachfragestarken Innenstadtschulen Kaiser-Karls-Gymnasium, Gymnasium St. Leonhard und infolge der Oberstufenkooperation verbunden Couven-Gymnasium, für die Viktoriaschule und die Maria-Montessori-Gesamtschule brachten die Detailuntersuchungen folgendes Ergebnis: Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Spielräume für eine Änderung der Anfangszeiten sind bei keiner der genannten Schulen mit einem veränderten Unterrichtsbeginn deutliche Effekte zu erzielen. Zwar kann jeweils punktuell eine gleichmäßigere Auslastung der Fahrten erreicht werden, dem steht jedoch zumeist an anderer Stelle eine Verschlechterung der Qualität in Form ähnlich hoher oder sogar noch höherer Belastung einzelner Fahrten gegenüber.
Ergebnisse der Interviews mit den Schulleitern
Durch Interviews mit den Schulleitungen in Burtscheid und Laurensberg wurden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Schulen und deren mögliche Spielräume für denkbare Modifikationen in Erfahrung gebracht. Im Ergebnis sind alle Schulleitungen gewillt, einen ergebnisoffenen Dialogprozess über eine Änderung der Anfangszeit in ihrer Schule zu unterstützen. Die Gesprächsergebnisse belegen aber auch, dass die Einführung der Schulzeitstaffelung nicht nur beim Verkehrsunternehmen, sondern auch bei den Schulen ein komplexes Unterfangen ist. Die Verlegung von Mensazeiten und die Abstimmung nachfolgender Sporthallennutzung mit Sportvereinen muss ebenso bedacht werden, wie auch eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Schullandschaft vermieden werden muss. Sehr positiv reagierten die Schulleitungen auf das für ein weiteres Vorgehen in den Schulkonferenzen vorgesehene Dialogverfahren. Es gibt, so die Schulleiter, zwar Spielräume, in denen sich die Schulen bewegen könnten, ob jedoch die Schulkonferenzen letztlich diese Spielräume aufgreifen und dem Konzept mehrheitlich positiv gegenüber stehen, konnte von keinem der Gesprächspartner vorhergesagt werden. Deshalb haben die Schulleitungen auch keinerlei eigene Vorfestlegungen ausgesprochen.
Ausblick auf weitere Arbeitsschritte
Um die Staffelung der Schulanfangszeiten in den Stadtteilen Burtscheid und Laurensberg umzusetzen, müssten folgende Arbeitsschritte sowie der dementsprechende Zeitplan erfüllt werden:
• Die Verwaltung müsste den Kontakt mit den Schulkonferenzen aufnehmen, um gezielt an den Schulen abzufragen, inwieweit die Schulen für Veränderungen bereit stünden.
• Eine politische Grundsatzentscheidung zur Schulzeitstaffelung müsste bis Januar 2014 fallen und vom Schulträger angeordnet werden.
• Die Schulträger der privaten Gymnasien St. Ursula und Pius-Gymnasium müssten ebenfalls zustimmen.
• Alle noch anfallenden Fragen zur Umsetzung des Konzeptes müssten bis Ende März 2014 geklärt werden. Bis zu dem Zeitpunkt müsste auch das endgültige Betriebskonzept erarbeitet sein.
Würde eine oder mehrere Schulen der Veränderung der Schulanfangzeiten nicht zustimmen, könnte das Konzept nicht umgesetzt werden.
4. Fazit und Empfehlung
Fazit eines abschließenden Gespräches zwischen Vertretern der Stadtverwaltung, der ASEAG und den Gutachtern Ende Juli 2013 ist:
Deutliche Entlastungseffekte im Busnetz zur morgendlichen Verkehrsspitze können durch die Verlegung der Anfangszeiten an einzelnen Schulen nicht erreicht werden.
Das ursprünglich anvisierte Ziel, die Betriebskosten der ASEAG mit einer gezielten Anpassung der Schulanfangzeiten in einer Höhe bis zu 400.000 € zu entlasten, kann nicht erreicht werden.
Der maximal einzusparenden Summe von 120.000 € Betriebskosten bei der ASEAG steht ein erheblicher organisatorischer Aufwand, der den Schulen abverlangt wird, gegenüber. Deutlich wird, dass es eine Reihe von Argumenten abzuwägen gilt, die aus Sicht der Schulkonferenzen das Argument der Einsparungen nachteilig aufwiegen können.
Die größte Sorge der Schulleiter gilt den nicht vorhersehbaren Reaktionen der Elternschaft potentiell zukünftiger Schüler(innen) bei der Wahl der Schule. Diese Bedenken der Schulleiter werden von der Stadtverwaltung in so fern geteilt, da das einzig mögliche Konzept zur Kostensenkung eine jeweils gleichgerichtete Veränderung der Schulanfangszeit in zwei großen Stadtteilen erzwingt. Das bedeutet, dass die Einwohner von Burtscheid und Laurensberg keine wohnortnahe Alternative hätten.
Die Stadtverwaltung als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt auf Grundlage des abzuwägenden Aufwands für die Schulen im Gegensatz zum Nutzen für den städtischen Haushalt, den begonnen Kommunikationsprozess zur Schulzeitenstaffelung in den Schulen zu beenden. Die im Zuge der Untersuchung vom Gutachter gewonnenen Erkenntnisse zum Schülerverkehrsaufkommen sollen für die einzelnen Schulen aufgearbeitet und von der Verwaltung und der ASEAG hinsichtlich anderweitiger Optimierungsmöglichkeiten untersucht werden.
5. Kosten und Finanzierung
Für die Erarbeitung, Kommunikation und Umsetzung des Konzeptes zur Staffelung der Schulanfangzeiten in Aachen wurden Kosten in Höhe von 128.044,-- € eingeplant. Davon ist rund ein Drittel bislang verausgabt.
Das Projekt ist aufgrund der beabsichtigten funktionalen Verbesserungen im ÖPNV-gebundenen Ausbildungsverkehr förderfähig. Zur 100 %-prozentigen Finanzierung der Arbeiten stehen der Stadt Aachen Mittel aus dem Budget der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß §11a, ÖPNVG des Landes NRW zur Verfügung. Die noch aufzubringenden Mittel sind im städtischen Haushalt im PSP-Element 4-120201-926-4 „Ausbildungsverkehrspauschale ÖPNV, städt. Anteil“, einnahmeseitig unter SK 41410000 „Zuweisungen vom Land“ mit 280.000 € und ausgabeseitig u.a. unter SK 52910000 „Aufwendungen f. sonstige Dienstleistungen„ in Höhe von 239.500,-- € eingeplant.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 280.000 | 280.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 269.500 | 269.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 10.500 | 10.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |