Kenntnisnahme - FB 61/0989/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach das Anbringen eines Verkehrsspiegels nicht als sinnvoll erachtet wird, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion beantragt die Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Vaalser Straße, um das Ausfahren  aus der Bleiberger Straße zu erleichtern.

 

Die Bleiberger Straße stößt in spitzem Winkel auf die Vaalser Straße auf Höhe der Eisenbahnbrücke. Die Vaalser Straße verläuft in diesem Bereich gerade und steigt in Richtung Vaals leicht an. Die Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich sind aufgrund der dort stehenden Brückenpfeiler in Richtung Innenstadt nicht optimal. Zusätzlich wird die Ausfahrt aus der Bleiberger Straße durch von rechts kommende Radfahrer, die den rechtsseitigen Radweg in Fahrtrichtung Vaals ordnungswidrig in Richtung Innenstadt befahren, erschwert. Die Bleiberger Straße ist mit Z. 206 StVO (Stop) der Vaalser Straße gegenüber untergeordnet. Das Abbiegen ist lediglich in Richtung Vaals erlaubt. Die Polizei hat bisher in diesem Bereich keine Unfallhäufung festgestellt.

 

Mit Verkehrsspiegeln sind verschiedene Nachteile verbunden. So werden Fahrgeschwindigkeiten und Entfernungen aufgrund der Wölbung des Spiegels oft nicht richtig eingeschätzt. Beim Standort Bleiberger Straße / Vaalser Straße kommt erschwerend hinzu, dass die Vaalser Straße in diesem Bereich vierspurig ist, was eine Zuordnung der Fahrzeuge auf die einzelnen Fahrspuren erschwert. Ein Verkehrsspiegel könnte nur auf der gegenüberliegenden Straßenseite in einer Entfernung von ca. 15-20 m aufgestellt werden. Dies erschwert die Erfassung ankommender Fahrzeuge zusätzlich. In der Praxis ist oftmals zu beobachten, dass der Verkehrsteilnehmer seine Aufmerksamkeit schwerpunktmäßig auf den Verkehrsspiegel richtet. Das unmittelbare Geschehen vor dem Fahrzeug wird oftmals vernachlässigt, was zu Konflikten mit Fußgängern und Radfahrern führen kann. An der Vaalser Straße ist der Radfahrer kommend aus Richtung Innenstadt weitestgehend unproblematisch. Aufgrund der Steigung fährt dieser relativ langsam. Der den Radweg verbotswidrig aus Richtung Vaals befahrende Radfahrer stellt den größeren Konfliktpunkt dar. Der Verkehrsspiegel ist daher nicht zielführend und wird aufgrund der angeführten Nachteile seitens der Verwaltung nicht für sinnvoll erachtet.

Um das verbotswidrige Befahren des Radwegs zu verhindern wird die Verwaltung das Ende des Beidrichtungsradwegs kommend vom Pariser Ring auf Höhe des Westfriedhofes verdeutlichen. Dem Radfahrer wird kommend aus Richtung Vaals hinter der Einmündung zum Westfriedhof mittels Z. 254 StVO (Verbot für Radfahrer) das Ende des Radwegs verdeutlicht.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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