Kenntnisnahme - FB 61/1011/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreiheit und Sondernutzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
14.11.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
05.12.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen hat 2009 eine Kommission Barrierefreies Bauen eingerichtet mit dem Ziel, den Anforderungen aus dem demografischen Wandel und den Ansprüchen, die sich aus der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben ergeben, gerecht zu werden.
Ein wichtiges Thema in den zahlreichen Beratungen war die Erstellung von Standards der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Als Ergebnis wurde u.a. ein Leitsystem entwickelt, das die Belange der Menschen mit Behinderung mit den gestalterischen Anforderungen einer historischen Stadt verbindet. Dieses Leitsystem wird nach Beratung und Verabschiedung in den zuständigen städtischen Gremien beim Neubau und bei der Erneuerung von städtischen Straßen und Plätzen umgesetzt. Es besteht im Wesentlichen aus Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeldern und Richtungsfeldern. Der Leitstreifen wird aus Basaltpflaster oder Rippenplatten hergestellt und verläuft im Randbereich Gehweg/angrenzende Bebauung. Dabei wurde das gestalterische Element aus Basaltkleinpflaster aufgegriffen, das bereits im Stadtbild vorhanden ist, und auf die Anforderungen eines Leitstreifens angepasst.
Problematisch ist dabei, dass in der an die Gebäude angrenzenden Zone vielfältige Ansprüche an die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche bestehen. So wird in der Praxis die Nebenanlage insbesondere von Gewerbetreibenden für Geschäftsauslagen, Blumenkübel, Passantenstopper, Außengastronomie oder andere Zwecken genutzt. Die Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen und die maßgebliche interne Dienstanweisung setzten einen grundsätzlich restriktiven Rahmen für erlaubnispflichtige Sondernutzungen.
Dennoch hat sich über viele Jahre hinweg in der Praxis eine intensive Nutzung des Straßenraums für derartige Zwecke ergeben. Das gilt insbesondere für gastronomische Nutzungen, sogenannte Außenbewirtungsflächen, die den Aufenthaltscharakter im öffentlichen Raum betonen und zu einer erwünschten Belebung der Innenstadt beitragen. Leider stehen die Sondernutzungen z.T. im Konflikt mit dem Leitsystem. Das Rauchverbot in den Lokalen hat eine zusätzliche Nachfrage und damit weitere Außenausschankflächen, die sogar im Winterhalbjahr genutzt werden sollen, ausgelöst. Die betroffenen Gastronomiebetriebe legen großen Wert auf die Möglichkeit, Gäste außerhalb der geschlossenen Räumlichkeiten zu bewirten. Die Verwaltung bemüht sich, mit Argumenten und ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen die Tendenz zu weiteren Einfriedungen und Einhausungen vorzugehen.
Insbesondere in den neu ausgebauten Straße, die bereits über Leitsysteme verfügen, offenbaren sich die Konflikte zwischen den Anforderungen an die Barrierefreiheit und den ebenfalls berechtigten Interessen der Gastronomiebetriebe an einer möglichst großzügigen Außenbewirtung. Wegen der notwendigen Abstände zu den Fahrbahnbereichen und angrenzenden Parkplätzen würde sich das Flächenpotential bei einer von den Gebäudefluchten abgesetzten Außenbewirtung deutlich reduzieren. In der Praxis würde die verbleibende Restgehwegbreite oftmals von den Gästen zusätzlich eingeengt. Dies ist beispielsweise in der Pontstraße trotz erheblicher Anstrengungen der Verwaltung zu Spitzenzeiten nicht vollständig zu vermeiden.
Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Funktion des Pflasterstreifens als Teil eines Leitsystems vielen Anliegern und Passanten nicht bekannt ist. Bei den unzähligen Gesprächen mit Gewerbetreibenden über die Verwendung von Außenbestuhlung, Passantenstoppern und Blumenkübeln wurde meist wenig Verständnis für die restriktive Handhabung durch die Verwaltung geäußert. Weitergehende Einschränkungen in Bezug auf die Außenausschankflächen würden zu einer Belastung der Gastronomiebetriebe führen. Es wurde daher bislang an der Praxis festgehalten, an fahrbahn- oder parkstreifenbegleiteten Gehwegen die Außengastronomie an der Gebäudefront auszurichten.
Die Verwaltung hat bislang noch keine Lösung für die damit verbundenen Konflikte gefunden und sieht sich daher deutlicher Kritik der Kommission Barrierefreies Bauen ausgesetzt. Darüber hinaus fordert die Kommission die Markierung von Leitstreifen an Baustellen, was in der Praxis meistens nicht umgesetzt werden kann. Auch wenn mit den Leitstreifen grundsätzlich ein guter Ansatz zur Verbesserung der Barrierefreiheit verfolgt wird, wird es in der Praxis in einem intensiv genutzten öffentlichen Raum zu Einschränkungen kommen. Daher sollte weiterhin eine restriktive Handhabung bei den Sondernutzungen beibehalten werden, um eine ausufernde Verwendung unnötiger Hindernisse (z.B. Passantenstopper, Warenauslagen, Werbefahnen usw.) zu verhindern. Die Verwaltung wird bei den anstehenden Einzelfällen und für die Gesamtproblematik nach vertretbaren Lösungen suchen.