Entscheidungsvorlage - FB 61/0988/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserungen im Bereich Roermonder- und Rütscher StraßeAntrag der CDU-Fraktion, Fraktion Die Grünen, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion und Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 29.04.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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06.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach ein zweistreifiges Aufstellen in der Rütscher Straße nur mit erheblichen Kosten zu realisieren ist und statt dessen die Signalzeiten des Knotens Rütscher Straße / Roermonder Straße so angepasst werden, dass pro Umlauf 2-3 Fahrzeuge mehr die Rütscher Straße verlassen können.
Sie beschließt den Einbau von Zinkpollern im Gehweg entlang der Häuser Roermonder Straße 12a bis 22, um weitere Beschädigungen des Gehwegs wirkungsvoll zu verhindern. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksfraktionen CDU, Die Grünen, SPD, FDP und Die Linke beantragen gemeinsam Verbesserungen im Bereich Roermonder Straße (Nebenfahrbahn vor den Häusern 10 bis 28) und der Rütscher Straße.
1a) Verlassen der Nebenfahrbahn der Roermonder Straße in Richtung Rütscher Straße
Beim Verlassen der Nebenfahrbahn ist zu beobachten, dass ausfahrende Fahrzeuge mit Ziel Roermonder Straße, den zuführenden Fahrstreifen der Rütscher Straße blockieren, wenn die Signalanlage rot zeigt. Hierbei kann es in den Verkehrsspitzenzeiten zu Behinderungen beim Abbiegen von der Roermonder Straße in die Rütscher Straße kommen.
Durch den abgesenkten Bordstein und die eindeutige Bordsteinführung der Nebenfahrbahn wird die Unterordnung gem. § 10 StVO beim Verlassen der Nebenfahrbahn klar und eindeutig angezeigt.
Das beantragte Hinweisschild „bei Rot hier halten!“ ist nicht zielführend. In der Praxis zeigt sich, dass derartige Hinweis- bzw. Warnschilder nicht zum gewünschten Erfolg führen.
1b) Zweistreifiges Aufstellen in der wegführenden Fahrspur der Rütscher Straße, um die Leistungsfähigkeit zu steigern
Die Breite des wegführenden Fahrstreifens der Rütscher Straße beträgt knapp 5 m. Die Limitierung resultiert aus der baulich angelegten Mittelinsel. Eine Markierung von Fahrspuren für die einzelnen Fahrtrichtungen geradeaus/rechts und links ist erst ab einer Breite von mind. 5,5 m möglich. Hierfür müsste die Mittelinsel baulich angepasst werden, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre.
2.) Verbotswidriges Linksabbiegen von der Roermonder Straße in die Nebenfahrbahn
Beantragt wird der Einbau von Leitschwellen, um das verbotswidrige Linksabbiegen aus der Roermonder Straße in die Nebenfahrbahn zu verhindern.
Der aktuelle Zustand der Fahrstreifenbegrenzung der Roermonder Straße nach Zeichen § 295 StVO ist ordnungsgemäß. Entgegen der Beobachtungen der Anwohner hat die Polizei bislang keine Unfälle registriert, die durch ordnungswidriges Linksabbiegen verursacht wurden. Der Einbau von Leitschwellen (z.B. Jülicher Straße) ist bislang nur an konkreten Unfallhäufungsstellen vorgenommen worden. Dies soll auch weiterhin nur als letztes Mittel zur Unfallbekämpfung in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus hätte der Einbau einer Leitschwelle an der Roermonder Straße eine Neumarkierung bzw. eine Neuaufteilung der Fahrstreifen zur Folge, da für den Einbau der Leitschwellen zwischen den Richtungsfahrbahnen Platz geschaffen werden muss.
Als Lösungsansatz, der die ersten drei Punkte des Antrags betrifft, wurde durch die Verwaltung die Möglichkeit untersucht, die Einbahnstraßenrichtung der Nebenfahrbahn zu drehen. Nachfolgend werden die damit einhergehenden Vor- und Nachteile aufgezeigt:
Vorteile
Der Knoten Roermonder Straße/Rütscher Straße wird durch die Fahrzeuge, die die Nebenfahrbahn in Richtung Roermonder Straße verlassen möchten, entlastet.
Der zuführende Fahrstreifen der Rütscher Straße wird nicht mehr durch aus der Nebenfahrbahn ausbiegende Fahrzeuge blockiert.
Das verbotswidrige Linksabbiegen aus der Roermonder Straße in die Nebenfahrbahn wird vermieden.
Nachteile
Das Verlassen der Nebenfahrbahn ist nur noch unmittelbar auf die Roermonder Straße in Fahrtrichtung Laurensberg möglich. Die nächste Möglichkeit in Richtung Innenstadt zu gelangen wäre dann erst über die Kühlwetterstraße gegeben.
Dies wiederum gibt Anlass zu der Befürchtung, dass Verkehrsteilnehmer verbotswidrig nach links in Richtung Ponttor abbiegen, um sich den Umweg über die Kühlwetterstraße zu ersparen.
Eine weitere Konfliktstelle könnte im Bereich der Häuser 12 und 10 entstehen. In diesem Bereich würde die Nebenfahrbahn der Roermonder Straße verlassen. Gleichzeitig muss aber auch mit Verkehren aus Richtung Saarstraße/Pontwall gerechnet werden, die diesen Bereich der Nebenfahrbahn, der aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht in die Einbahnstraßenregelung mit einbezogen werden kann, befahren würden.
Darüber hinaus hätte die Drehung der Einbahnstraße eine bauliche Anpassung der Parkstände zur Folge. Die Gegenüber der Bebauung liegenden Schrägparkstände wären ohne bauliche Anpassung nicht anfahrbar. Auch müsste im „neuen“ Einmündungsbereich über die Rütscher Straße eine Anpassung zur Sicherstellung der Schleppkurven erfolgen. Zur besseren Verständlichkeit liegt der Vorlage ein Plan bei.
Die Arbeiten im Bereich der Kronentraufbereiche der im Bereich der Parkstände vorhandenen Bäume müssten noch mit dem Fachbereich Umwelt abgesprochen werden.
3.) Freier Rechtsabbieger von der Ludwigsallee in die Roermonder Straße
Der frei abfließende Rechtsabbieger von der Ludwigsallee mündet spitzwinklig in die Roermonder Straße ein. Auch wenn die Situation von einigen Verkehrsteilnehmern als unübersichtlich eingestuft wird, sind dort in den letzten Jahren keine Unfälle von der Polizei registriert worden. Eine konfliktfreie Einschleifung des Rechtsabbiegers in die zweistreifige Roermonder Straße könnte nur durch eine Fahrstreifenreduzierung vor dem Knoten in der Roermonder Straße erreicht werden. Dies widerspricht jedoch den baulichen Gegebenheiten und der durchgehenden Zweistreifigkeit, die bereits in der Pontstraße beginnt. Eine Reduzierung auf einen Fahrstreifen würde insbesondere für die Linienbusse kommend aus der Pontstraße einen Fahrstreifenwechsel bedeuten, was durch die ASEAG nicht befürwortet wird.
Um die Übersichtlichkeit im Bereich der Einmündung zu verbessern, wurde veranlasst, den Grünbewuchs der Dreiecksinsel zwischen Rechtsabbieger und Roermonder Straße zurückzuschneiden.
4.) Gehweg vor den Häusern Roermonder Straße 12a bis 22
Vor den Häusern 12a bis 33 ist mittels Z. 286-50 StVO das Liefern- und Laden in der Fahrbahn erlaubt. Das Fahrbahnrandparken ist derzeit nicht gestattet. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von 5 m kann das dauerhafte Parken in Verbindung mit den Schrägparkständen nicht erlaubt werden, da diese sonst nicht konfliktfrei genutzt werden können. Zudem würde durch das Parken die rettungstechnische Erschließung der angrenzenden Gebäude gefährdet.
Das jetzt erlaubte Liefern- und Laden ist hingegen vertretbar, da bei den Liefer- und Ladevorgängen der Fahrer anwesend ist und im Konfliktfall das Fahrzeug versetzt werden kann.
Um den Gehweg dauerhaft vor dem Befahren zu schützen, werden vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Zinkpoller eingesetzt.
5.) Hinweisschilder auf den Spielplatz und die Spielfläche in der Grünanlage in der Rütscher Straße
Auf den Spielplatz bzw. die spielenden Kinder wird mittels Z. 136 StVO (Kinder) in Fahrtrichtung Roermonder Straße hingewiesen. In Gegenrichtung wurde zwischenzeitlich die Beschilderung ergänzt.
Fazit:
Die durch die Polizei festgestellte Unfalllage ergibt keine Anhaltspunkte, die auf eine außergewöhnlich hohe Verkehrsgefährdung im Bereich Roermonder Straße/Rütscher Straße schließen lassen. Vor diesem Hintergrund sind die beantragten Maßnahmen, zweistreifiges Aufstellen in der Rütscher Straße und Einbau von Leitschwellen in der Roermonder Straße, nicht vertretbar. Auch beim Lösungsansatz, die Einbahnrichtung der Nebenfahrbahn umzudrehen, überwiegen die Nachteile, so dass dieser letztendlich seitens der Verwaltung nicht befürwortet wird.
Um die Leistungsfähigkeit des ausfahrenden Verkehrs aus der Rütscher Straße zu erhöhen, wurden die Signalzeiten des Knotens überprüft. Dem ausfahrenden Verkehr der Rütscher Straße können 5 sec zusätzliche Grünzeit eingeräumt werden, wodurch pro Umlauf 2-3 Fahrzeuge mehr die Rütscher Straße verlassen könnten. Diese Grünzeit würde für den Linksabbieger aus der Roermonder Straße in die Rütscher Straße entfallen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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