Entscheidungsvorlage - FB 01/0223/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Ehrenamteshier: Einführung der NRW-Ehrenamtskarte in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die Einführung der NRW-Ehrenamtskarte in Aachen vorerst zurückzustellen; im Rahmen der laufenden Berichte über die Arbeit des Büros für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement wird die weitere Entwicklung der NRW-Ehrenamtskarte dargestellt werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der gemeinsame Ratsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen beauftragt die Verwaltung, mit geeigneten Maßnahmen das Bewusstsein für Bedeutung und Möglichkeiten ehrenamtlicher Tätigkeit zu fördern, Chancen einer noch stärkeren Vernetzung bestehender Initiativen und Einrichtungen zu nutzen, an der Weiterentwicklung einer Kultur der Anerkennung für ehrenamtlich Tätige mitzuwirken und das Konzept für die Gewinnung Freiwilliger weiterzuentwickeln.
Diesem Teil des Antrages wurde durch den Beschluss des HA vom 12.06.2013 Rechnung getragen.
Des Weiteren erhält die Verwaltung den Auftrag, zu prüfen, ob die Stadt Aachen die von einigen Kommunen der Städteregion Aachen jüngst eingeführte „NRW Ehrenamtskarte“ ergänzend zum seit vielen Jahren bewährten Aachener Ehrenamtspass ebenfalls einführt.
Situationsbeschreibung:
Eine detaillierte Gegenüberstellung der Merkmale ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht „Ehrenamtskarte NRW – Aachener Ehrenamtspass“.
Mit dem Aachener Ehrenamtspass besitzt die Stadt Aachen ein eigenes Wertschätzungsinstrument, das gut eingeführt und beworben ist und das sich großer Nachfrage erfreut. Bereits im Juli dieses Jahres konnte der 5000. Aachener Ehrenamtspass vergeben werden. In einigen Kommunen diente der Aachener Ehrenamtspass bereits als Anwendungsmuster.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der NRW-Ehrenamtskarte sind nicht deckungsgleich mit denen des Aachener Ehrenamtspasses, so dass die Gefahr einer Konkurrenzsituation beider Module bestünde, jedenfalls eine Zweiteilung der Gruppe der ehrenamtlich arbeitenden Menschen unvermeidlich wäre. Da mit beiden Vergünstigungsarten ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement gewürdigt wird, wären Verwechslungen und Zuordnungsverwirrungen zwangsläufig.
Auch 5 Jahre nach ihrer Einführung ist eine Teilnahme am Projekt „ NRW-Ehrenamtskarte“ in der Mehrheit aller NRW-Kommunen noch nicht beschlossen worden. Vor allem Großstädte und Kommunen mit eigenen Formaten gleicher Zielsetzung tun sich mit einem Anschluss an die NRW-Ehrenamtskarte schwer.
In seiner Sitzung vom 10.09.2013 empfiehlt der Beirat für Vereine, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement: „… der Aachener Ehrenamtspass soll bestehen bleiben und durch stets neue Vergünstigungen, die eine Verbindung zu Aachen haben und als wertig angesehen werden, aufgewertet werden. Die Ehrenamtskarte NRW soll zunächst nicht eingeführt werden.
Im Falle der Einführung der NRW-Ehrenamtskarte würde eine Anschubfinanzierung i.H.v. einmalig 3000,- € zzgl. Kartenerstauflage in optionaler Auflagenhöhe durch das zuständige Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW auch weiterhin und zukünftig für jede teilnehmende Kommune zugesagt. Alle Folgekosten sind allerdings durch die Kommunen selbst zu tragen.
Eine Einführung der NRW-Ehrenamtskarte wäre nicht mehr widerrufbar.
Aus den aufgeführten Gründen rät die Verwaltung von einer Einführung der NRW-Ehrenamtskarte zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Bei Nichteinführung der NRW-Ehrenamtskarte entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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825 kB
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