Kenntnisnahme - FB 37/0023/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst

 

Die Stadt Aachen, die Kreise Heinsberg und Aachen und der Gemeentelijke GezonheidsDienst Zuid-Limburg haben am 01.03.2002 in Vaals eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst abgeschlossen, welche zum 01.04.2002 in Kraft getreten ist und im Grundsatz als zeitlich begrenztes Pilotprojekt vorgesehen war. Die grenzüberschreitende Notfallrettung nach dem Prinzip der schnellstmöglichen qualifizierten notfallmedizinischen Hilfe am Notfallort wird seitdem sehr erfolgreich praktiziert.

Die Vereinbarung, die für die Dauer von einem Jahr getroffen und seitdem laufend stillschweigend verlängert wurde, wird jetzt durch eine dauerhafte, inhaltlich überwiegend gleichlautende Vereinbarung ersetzt. Vertragspartner sind die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und der Kreis Heinsberg sowie der Geneeskundige GezondheidsDienst Zuid Limburg (GGD Zuid Limbug).

 

 

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Katastrophenschutz

 

Auf der Basis der vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW erstellten Muster-Kooperationsvereinbarung zur Kooperation grenznaher Kreise und der niederländischen Sicherheitsregionen im Bereich Katastrophenschutz und Krisenbewältigung ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen und der Sicherheitsregion Zuid-Limburg vorgesehen. Ziel ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Zwecke der Katastrophenschutzvorbeugung und der Katastrophenabwehr durch gegenseitige Hilfeleistung.

 

 

Die Vertragsunterzeichnung beider Vereinbarungen erfolgt am 29.11.2013 in Maastricht.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen:

 

Rettungsdienst: keine, die Einsätze werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes mit den Gebührenpflichtigen bzw. deren Krankenkassen abgerechnet

 

Katastrophenschutz: Es gelten die Regelungen der Art. 9 und 10 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schwerer Unglücksfälle vom 07.06.1988: Danach erfolgt auf beiden Seiten keine Erstattung der für erbrachte Hilfeleistungen entstandenen Kosten.

 

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Anlagen

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