Entscheidungsvorlage - FB 61/1016/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2013hier: Schlossstraße, Erneuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/01
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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14.11.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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03.12.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 40.000,- € beim PSP- Element 5-120102-900-01100-300-1 „Schlossstraße, Erneuerung“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, zu erteilen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 40.000,- € beim PSP- Element 5-120102-900-01100-300-1 „Schlossstraße, Erneuerung“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“, zu erteilen.
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 40.000,- € beim PSP- Element 5-120102-900-01100-300-1 „Schlossstraße, Erneuerung“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.
Die Deckung erfolgt durch das PSP- Element 5-120102-400-01100-300-1 „Erschließung Lichtenbusch 2. BA, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Baumaßnahme Schlossstraße wurden ursprünglich Gesamtkosten i. H. v 441.600 € kalkuliert.
Durch geänderte Standards bei der Herstellung des Untergrundes und Herstellung der Baumgruben sowie der Anwuchspflege des Straßenbegleitgrüns waren bereits Mehrkosten i. H. v. 15.000,- € angefallen.
Die Kosten der abgeschlossenen Baumaßnahme Schlossstraße i. H. v. 456.600 € inkl. der bereits entstandenen Mehrkosten haben sich nach Aufstellung der Schlussrechnung und Bearbeitung der Nachträge um weitere 40.000 € erhöht.
Während der Ausführung der Arbeiten ist es zu weiteren Nachträgen in Höhe von 25.002,76 € gekommen. Hierbei waren es überwiegend die nicht ausgeschriebenen Beton-Bordsteine, taktile Elemente an den Kreuzungsbereichen zur Bismarckstraße und Oppenhoffallee sowie die provisorische Fußgängerführung während der Bauzeit.
Für die Verkehrsführung an der Kreuzung Bismarckstraße war eine Baustellenampel erforderlich, da die alte Ampelanlage im Rahmen der Baumaßnahme demontiert werden musste.
Durch Massenverschiebungen und Mehrmengen sind weitere Mehrkosten i. H. v. 18.287,56 € gegenüber der Auftragssumme entstanden.
Somit haben sich die Gesamtkosten i. H. v. 496.600 € zur ursprünglich kalkulierten Summe der Baumaßnahme i. H. v. 441.600 € um 12 % erhöht.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Durchführung der Baumaßnahme wurden unter dem PSP-Element 5-120102-900-01100-300-1 „Schlossstraße, Erneuerung“, insgesamt Mittel i. H. v. 541.600 € zur Verfügung gestellt.
Von den zur Verfügung gestellten Mittel i. H. v. 541.600 € wurden im Haushaltsjahr 2010 100.000,- € als Auszahlungsermächtigung nicht ins Haushaltsjahr 2011 übernommen, da diese nicht in Anspruch genommen wurden. Somit standen für die Durchführung der Baumaßnahme nur 441.600,- € zur Verfügung.
Aufgrund Veränderungen von Standards mussten bereits Mittel i. H. v. 15.000,- € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel wurde aus der Maßnahme „Neuenhofstraße/ Fringsbenden Erschließung“, PSP- Element 5-120102-200-00900-300-1, zur Verfügung gestellt.
Durch die erneuten Mehrkosten bedingt durch Nachträge und Mehraufwendungen der Baumaßnahme werden weitere Mittel i. H. v. 40.000,- € benötigt.
Da die Mehrkosten im Haushalt 2013 nicht eingeplant sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig.
Die Deckung erfolgt durch das PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 „Erschließung Lichtenbusch 2. BA“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“. Die Umsetzung der Maßnahme wurde ins Haushaltsjahr 2014 verlegt. Dort werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme „Schlossstraße, Erneuerung“ zur Verfügung gestellt.
Da durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-01100-300-1 „Schlossstraße, Erneuerung“
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investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 456.600 | 496.600 | 0 | 0 | 556.600 | 596.600 |
Ergebnis | -456.600 | -496.600 | 0 | 0 | -556.600 | -596.600 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | -40.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 18.400 | 18.400 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 38.000 | 38.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -56.400 | -56.400 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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