Kenntnisnahme - FB 36/0225/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftsplan 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/82 Herr Dr. Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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27.11.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Forstwirtschaftsplan 2014
Im Forsteinrichtungszeitraum 2003-2013 sind im elften Jahr die Maßnahmen für die Bewirtschaftung des Münsterwaldes zu planen.
Die Forsteinrichtung hat grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren und ist damit seit dem 01.10.2013 abgelaufen. Da sich die wesentlichen Parameter (Baumartenzusammensetzung, Zuwachs usw.) jedoch nur geringfügig geändert haben, wurde seitens der Unteren Forstbehörde eine Verlängerung der Laufzeit zugestanden.
Zurzeit werden in der „Arbeitsgemeinschaft Großstadtwald NRW“ unter Beteiligung des Gemeindeforstamtes Aachen neue Forsteinrichtungsmethoden und -inhalte diskutiert und erarbeitet. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden zu gegebener Zeit im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vorgestellt und sollen in die neue Forsteinrichtung einfließen.
Das Forsteinrichtungswerk ist in Gemeindewäldern mit einem Waldbesitz von über 100 ha gesetzlich vorgeschrieben (Landesforstgesetz NRW). Bisher wurde die Forsteinrichtung mit 80 % der Kosten durch den Landesbetrieb Wald und Holz gefördert. Diese Förderung wird für Kommunalwälder, die keinen Bewirtschaftungsvertrag mit dem Land abgeschlossen haben, nicht mehr in Aussicht gestellt. Die „Arbeitsgemeinschaft Großstadtwald NRW“ wird dieses Thema noch einmal mit dem MKULNV diskutieren.
a) Holzeinschlag
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedr. Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)
Hiebssatz und bisheriger Vollzug
Der jährliche Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.
Aus dieser Planung geht hervor, dass im Münsterwald jährlich 4.914 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (Insekten, Sturm) treten Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).
Demnach könnte der Forstbetrieb im kommenden Forstwirtschaftsjahr 2.395 fm einschlagen, geplant sind 5.216 fm. Mit Ausnahme des Brennholzes ist die Nachfrage nach Laubholz, insbesondere nach Buche und nach qualitativ schlechter Eiche sehr verhalten. Entsprechend gering sind die Markpreise und demzufolge zurückhaltend der Einschlag. Die Einschlagsreduzierung bei der Baumart Fichte nach den Stürmen Kyrill und Xynthia hat zu einer überdurchschnittlichen Vorratsanreicherung geführt, die im Jahr 2014 und voraussichtlich auch in den nachfolgenden Jahren abgebaut werden muss.
b) Kulturen, Wege, Erholung
Kulturbegründung
Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sollen lediglich 750 Stieleichen nachgepflanzt werden. Grundsätzlich folgt der Forstbetrieb den Prinzipen der naturgemäßen Waldwirtschaft und setzt dort, wo die Standortverhältnisse es zulassen, auf Naturverjüngung.
Kulturpflege/Kultursicherung
Bei der Kulturpflege werden einerseits junge Bäume gegen starke Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn frei geschnitten. Andererseits werden dicht aufwachsende Naturverjüngung (v. a. Nadelholz) „vereinzelt“ um die gegenseitige Konkurrenz um Licht, Wasser und Nährstoffe zu reduzieren (Vitalisierung, Förderung gut veranlagter Individuen). Geplant sind diese Maßnahmen im kommenden Sommer auf 3 ha.
Jungwuchspflege
Im Alter von rund 15 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten zurückgedrängt. Ziel ist es, einen gesunden und artenreichen Mischwald aufzubauen, auch im Hinblick auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.). Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 21 ha.
Waldschutz
In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die Verbissbelastung meist hoch. Ungünstig ist die Versorgung daher in geschlossenen Fichtenmonokulturen wie hier im Münsterwald. Obwohl die Wilddichte zurückgeht, werden die gepflanzten Laubbäume gerne vom Wild angenommen. Daher müssen die Pflanzen durch Aufbringen von Verbissschutzmitteln geschützt werden. Geplant ist ein zweimaliger Schutz auf rund 10 ha (jeweils im Sommer und im Winter).
Zur Kontrolle der Wilddichte werden im Münsterwald diverse Weisergatter unterhalten. Dies sind kleine eingezäunte Flächen in der Größe von 10 x 10 Metern. Der Vegetationsvergleich innerhalb und außerhalb des Zaunes lässt Rückschlüsse auf die Wilddichte zu (Baumartenvielfalt im Unterstand, Länge der Höhentriebe, Zusammensetzung der Krautschicht usw.)
Wegebau/Wegeunterhaltung
Die beiden Forstwege zwischen Rotterdeller Straße und Sinziger Schneise werden im kommenden Jahr neu aufgeschottert; die restlichen Forstwege unterliegen den üblichen Wartungsarbeiten und sollen im jetzigen Zustand erhalten bleiben. Die Wegeunterhaltung erfolgt in Eigenregie.
Erholungseinrichtungen
Der Wetterschutzpilz am Küllweg (Münsterwald) wurde u. a. mit Fördermitteln des Naturpark Nordeifel erneuert. Der Bau von neuen Erholungseinrichtungen ist im Jahr 2014 nicht vorgesehen, so dass sich die Arbeiten auf die Unterhaltung der vorhandenen Bauwerke und Einrichtungen beschränken.
c) Gefahren
Im Stadtwald wurden im Jahr 2013 erstmals Symptome des Eschentriebsterbens festgestellt. In NRW ist diese Krankheit seit 2009 in Kulturflächen im Bergischen Land und im Raum Bielefeld bekannt. Sie wird durch einen Pilz hervorgerufen (Falsches Weißes Stengelbecherchen), dessen Sporen mit dem Wind verbreitet werden und die Blätter meist junger, aber auch älterer Eschen infizieren. Der Pilz wächst ausgehend von den Blättern in das unverholzte Mark von Zweigen und Trieben und führt letztlich zu Rindennekrosen (pathologische Zellveränderungen in der Rinde), die die Wasserversorgung des Astes unterbrechen, so dass Pflanzenteile oberhalb der Nekrose welken und absterben. Die geschwächten Bäume sind dann anfälliger für Sekundärschädlinge (z. B. Hallimasch, Eschenbastkäfer)
Eine Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich. Ggf. sind einzelne Eschen aufgrund ihrer genetischen Ausstattung weniger anfällig bzw. resistent. Eine Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich. Ggf. sind einzelne Eschen aufgrund ihrer genetischen Ausstattung weniger anfällig bzw. resistent. Der weitere Verlauf der Krankheit wird beobachtet.
Im Münsterwald wird diese Krankheit nur eine untergeordnete Rolle spielen, da die Baumart Esche nur auf 0,5 % der Fläche vertreten ist.
d) Fremdaufträge
Kosten für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von 14.000 Euro kalkuliert.
Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 5.000 Euro
Verbiss- und Fegeschutzmittel: ca. 2.000 Euro
Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen (Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 1.000 Euro
Auswirkungen
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finanzielle Auswirkungen Keine | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015. | fortgeschriebener Ansatz 2015. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Kosten für die Holzbringung: 14.000 Euro
Verkehrssicherung: 5.000 Euro
Verbiss- und Fegeschutzmittel: 2.000 Euro
Wegebau: 1.000 Euro
Summe: 22.000 Euro