Kenntnisnahme - FB 61/1002/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach im Rahmen der technischen Möglichkeiten die Verkehrssicherheit im Bereich der Baustelle gewährleistet ist. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Vorfeld zur in Rede stehenden Kanalbaumaßnahme wurden unterschiedliche Varianten geprüft. Der jetzige Standort wurde schließlich ausgewählt, da in diesem Bereich die notwendigen Freiflächen für die Baustelleneinrichtung sowie die Spültechnik zur Verfügung stehen und die Stelle weitgehend außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung liegt. Die von der STAWAG gewählte Herstellungsform als unterirdischer Vortrieb stellt für den gesamten Straßenzug Schleckheimer Straße und die dort wohnenden Anwohner die am wenigsten beeinträchtigende Variante dar, da neben der in Rede stehenden Pressgrube, einer Bergegrube unmittelbar am Indebach sowie einigen nachträglich zu schaffenden Kanaleinstiegsschächten keine weiteren Erdbautätigkeiten und Maschineneinsätze entlang der etwa 800m langen Kanaltrasse notwendig werden. Bei der gemeinsam mit der Verwaltung abgestimmten Pressgrubenlage wurden alle technischen Möglichkeiten ausgereizt, die Grube möglichst weit in Richtung Privatgrundstück zu schieben und somit eine 3,0 m breite Restfahrbahn zu erhalten. Ein weiteres Verschieben auf das Privatgrundstück z. B. zur Gewährleistung des Begegnungsverkehrs oder eines straßenseitigen bergwertigen Gehweges war technisch nicht zu realisieren. Insofern bestanden keine technischen Alternativen zu dem bestehenden Zustand.

 

Zu den einzelnen Aspekten des SPD-Antrages nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

-          Da  - wie oben dargelegt - eine Führung der Fußgänger straßenseitig an der Pressgrube vorbei technisch nicht möglich war und auf der gegenüberliegenden Seite kein durchgehender ausreichend breiter befestigter Gehweg besteht, hat die Verwaltung im Rahmen der getroffen Verkehrsanordnung nach § 45 StVO eine sichere Fußgängerführung auf der Baustellenseite gefordert. Diese wurde als ca. 1,20m breiter und zur Baustelle hin mit beidseitigen Bauzaunelementen abgesicherter Fußweg zwischen dem Arbeitsbereich und dem Materiallager geschaffen. Die Straßenverkehrsbehörde hat die in allen Verkehrslenkungsfragen sehr kooperative Tiefbaufirma zwischenzeitlich auch gebeten, den Notgehweg bei Dunkelheit auszuleuchten und das Wasserrohr, das bisher oberirdisch mit einer Schlauchbrücke den Notgehweg querte, ins Erdreich zu verlegen. Beide Sachen wurden zugesagt und sind vermutlich bis zum Sitzungstermin schon umgesetzt.

-          Die Darstellung, wonach der Weg zwischen Pressgrube und dem die Rohre transportierenden Kran liege, stimmt in dieser Form nicht. Kran und Pressgrube liegen in einem eigenen abgetrennten Arbeitsbereich zur Straße hin, um den die Fußgänger herumgehen.

Die Baufirma verlegt ca. 4-5 Kanalrohre pro Tag je nach Fortschritt im Pressen. Für diese Momente (5 x 2 Minuten) muss der Kran über den Notgehweg hinweg ein neues Rohr holen und schwenkt hiermit über den Notgehweg. Die Baufirma ist angewiesen, in dieser Zeit ankommende Fußgänger anzuhalten und erst nach dem Hub weitergehen zu lassen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass tagsüber das Fußgängeraufkommen in diesem Teilstück der Schleckheimer Straße äußerst gering ist und oftmals in einer Stunde weniger als 5-10 Fußgänger zu verzeichnen sind. Das zeitliche Aufeinandertreffen eines Rohrhubes mit einem ankommenden Fußgänger ist deshalb sehr selten, die Verhaltensweise der Bauarbeiter in diesen Fälle aber mit der Baufirma eindeutig abgestimmt.

 

-          Der Einsatz der Baustellenampel hat in den ersten Wochen zu einigen Diskussionen und Beschwerden aus der Bevölkerung geführt. Einige Anwohner beklagten, dass die bei Rot wartenden Kraftfahrer unmittelbar vor ihren Schlafzimmerfenstern ständen und insofern ihre Nachtruhe mit Lärm und Abgasen beeinträchtigen würde. Diesen Beschwerden wurde Rechnung getragen, in dem die Signalgeber bis hinter die unmittelbar am Fahrbahnrand stehenden Häuser versetzt wurden und insofern die bei Rot wartenden Fahrzeuge außerhalb unmittelbarer Wohnhausfluchten stehen. Weiterhin wird seit einigen Wochen die Baustellenampel von der Firma zum Feierabend gegen 17 Uhr ausgeschaltet und morgens mit Baubeginn um 7 Uhr wieder eingeschaltet, so dass außerhalb der Hauptverkehrszeiten lediglich ein Gelbblinken auf die Engstelle hinweist. Hierdurch entfällt die Notwendigkeit des Wartens an der Signalanlage bei fehlendem Gegenverkehr. Dass eingeschaltete Baustellenampeln Sogwirkungen auf ankommenden Autofahrer erzeugen, die noch bei „Grün“ die Engstelle durchfahren wollen, ist ein allgemeines Phänomen, dass  leider nicht vermieden werden kann. Geschwindigkeitsmessungen in dieser Baustellenlage sind unrealistisch.

 

Bezüglich der Straßenverschmutzung der Schleckheimer Straße hat die vor Ort tätige Baufirma versichert, dass regelmäßig Kehrmaschinen im öffentlichen Straßenraum eingesetzt werden. Die Häufigkeit hängt vom Verschmutzungsgrad ab. Die Firma ist diesbezüglich sensibilisiert und beobachtet die Situation gründlich. Eigene Beobachtungen nach Eingang des politischen Antrages zeigen keine besonders starke Verschmutzung, sondern lediglich das allgemeine Erscheinungsbild von Hoch- oder Tiefbaustellen im öffentlichen Straßenraum. Die Verwaltung beobachtet die Situation weiter im Rahmen möglicher Ortstermine und ist diesbezüglich mit der Baufirma im engen Kontakt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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