Entscheidungsvorlage - FB 11/0224/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines Beigeordneten/einer Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Dezernat V
- Verfasst von:
- Frau Meinelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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20.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, Frau/Herrn _____________________________ zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur/zum Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport zu wählen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt, Frau/Herrn ___________________________________ zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur/zum Beigeordneten für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport zu wählen.Auf
Erläuterungen
Erläuterungen:
NachNach Beschluss des Rates vom 03.07.2013 wurde die Beigeordnetenstelle für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport erneut öffentlich ausgeschrieben. Eine Zusammenstellung der eingegangenen Bewerbungen wurde den Fraktionen sowie den fraktionslosen Ratsmitgliedern am 18.09.2013 zur Verfügung gestellt.
Für alle Ratsmitglieder bestand die Möglichkeit, die aufgrund der Anzeigenschaltung eingegangenen Bewerbungsunterlagen einzusehen und sich über die Bewerber/innen zu informieren.
Im Zuge des Auswahlverfahrens, welches durch die externe Beratungsgesellschaft Heimeier & Partner begleitet wurde, hat sich Frau/Herr ________________________ als bestgeeignete/r Bewerber/in erwiesen.
Eine Vorstellung bei den Fraktionen ist am 30.10.2013 erfolgt.
Die Einstellung erfolgt als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter (Wahlzeit acht Jahre) nach Besoldungsgruppe B 5 Übergeleitetes Besoldungsgesetz NRW (ÜBesG NRW).