Entscheidungsvorlage - FB 40/0161/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Kosten der Inklusionhier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
20.11.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen begrüßt, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände zur Zeit bemüht sind, die Frage der Konnexität in Bezug auf das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu prüfen. Dort wird bis Ende Januar 2014 geklärt, ob und ggf. welche finanziellen Auswirkungen auf die Städte in Zusammenhang mit der Veränderung des kommunalen Schulangebotes durch das Gesetz entstehen werden.
Der Rat appelliert an die Verhandlungspartner, sich zu einigen. Für den Fall, dass kein Kompromiss zustande kommt und eine Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom Land weiterhin verneint wird, empfiehlt der Rat, eine kommunale Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2013 erledigt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2013 den folgenden geänderten Beschluss gefasst:
Der Schulausschuss begrüßt, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände zur Zeit bemüht sind, die Frage der Konnexität in Bezug auf das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu prüfen. Dort wird bis Ende Januar 2014 geklärt, ob und ggf. welche finanziellen Auswirkungen auf die Städte in Zusammenhang mit der Veränderung des kommunalen Schulangebotes durch das Gesetz entstehen werden.
Der Schulausschuss appelliert an die Verhandlungspartner, sich zu einigen. Für den Fall, dass kein Kompromiss zustande kommt und eine Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom Land weiterhin verneint wird, empfiehlt der Schulausschuss dem Rat, eine kommunale Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt wird daher entsprechend geändert.