Entscheidungsvorlage - A 61/0178/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 589 - Robert-Koch-Straße -hier: Änderungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
22.06.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
30.06.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Planänderungsverfahrens für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 589 - Robert-Koch-Straße - zu beschließen mit dem Ziel, den bereits faktisch vorhandenen Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebietes durch eine entsprechende Festsetzung des Gebietscharakters im Bebauungsplan nachzuvollziehen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Einleitung eines Planänderungsverfahrens für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 589 - Robert-Koch-Straße - mit dem Ziel, den bereits faktisch vorhandenen Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebietes durch eine entsprechende Festsetzung des Gebietscharakters im Bebauungsplan nachzuvollziehen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 589 - Robert-Koch-Straße -
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 589 aus dem Jahre 1971 setzt ein Mischgebiet fest. Faktisch weisen das Plangebiet und auch direkt angrenzende Gebietsteile, durch die das Plangebiet erschlossen wird, einen Charakter auf, der zwischen einem allgemeinen und einem reinen Wohngebiet liegt. Da das Gebiet ohnehin durch die nördlich unmittelbar angrenzende Bahntrasse lärmvorbelastet ist, sollte dem Schutzbedürfnis der Wohnnutzung durch eine Änderung des Bebauungsplanes Rechnung getragen werden, die sicherstellt, dass nicht durch mischgebietstypische Nutzungen weitere Störungen hinzukommen können. Dies betrifft nicht nur die möglichen Emissionen, die etwa von einem im Mischgebiet zulässigen Betrieb ausgehen können, sondern auch die Störungen, die von Zu- und Abgangsverkehr mischgebietstypischer Nutzungen im Plangebiet selbst, aber auch auf den zum Plangebiet hinführenden Straßen, die außerhalb des Plangebiets ebenfalls durch allgemeine und reine Wohnlagen führen, ausgehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
538,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
75,5 kB
|