Anhörung - FB 61/1019/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 erfolgt, um das im Plangebiet festgesetzte Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern.

Nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 04.09.2012 hatte der Planungsausschuss am 12.09.2012 (s. Vorlage FB 61/0943WP16)  den Änderungs- und Offenlagebeschluss für die I. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 774 – Reihstraße – gefasst.

Ergänzend zum Beschluss war die Forderung gestellt worden, dass in der vertraglichen Vereinbarung, die im Rahmen der Hochbaumaßnahme geschlossen wird, gesichert werden soll, dass der Zeitpunkt der Fertigstellung des Ersatzwohnraumes im Vertrag fixiert wird.

 

  1.         Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen lagen ab 07.10.2013 bis einschließlich 11.11.2013 öffentlich aus. Während dieses Zeitraumes wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben eingereicht.

 

  1.         Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei Behörden haben eine Anregung zur Planung abgegeben.

Die Eingaben der Behörden sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Anregungen führten nicht zu einer Änderung der Planung.

 

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die vertragliche Vereinbarung zum Ersatzwohnraum, die im Rahmen der Hochbaumaßnahme erfolgt, wird entsprechend der Empfehlung des Planungsausschusses folgender Textbaustein aufgenommen:

„Die Realisierung dieses Ersatzwohnraumes erfolgt innerhalb von 5 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben im Bereich Adalbertstraße/Harscampstraße.“

 

Im Anschluss an die Offenlage wurde die Planung nicht mehr geändert Die Verwaltung empfiehlt daher die Anregungen sowohl aus der frühzeitigen Beteiligung (s. Vorlage FB 61/0943/WP16) als auch aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Offenlage - soweit sie nicht in die Planung eingeflossen sind - zurückzuweisen und die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr.774 – Reihstraße  - als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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