Entscheidungsvorlage - FB 61/1020/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan für den Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn A 544 und Breslauer Straße hier:Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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04.12.2013
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - für den Planbereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn A 544 und Breslauer Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen, mit dem Ziel der Steuerung des Einzelhandels in diesem Bereich.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - für den Planbereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn A 544 und Breslauer Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen, mit dem Ziel der Steuerung des Einzelhandels in diesem Bereich.
Darüber beschließt er, den im Bereich Peliserkerstraße geltenden Aufstellungsbeschluss A 161 – Peliserkerstraße - aufzuheben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ziel und Zweck der Planung
Anlass der Planung ist, dass der im Plangebiet ansässige Lebensmitteldiscounter die vorhandene Verkaufsfläche von heute 1.030 m² auf künftig 1.300 m² erhöhen will. Eine entsprechende Bauvoranfrage liegt vor.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich, der entlang der Peliserkerstraße von Geschosswohnungsbau geprägt ist, im rückwärtigen Bereich zwischen Autobahn und Breslauer Straße jedoch überwiegend von Gewerbebetrieben.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein weiteres Vordringen von Einzelhandel bzw. eine weitere Vergrößerung von Einzelhandelsflächen zu vermeiden, um die vorhandenen Gewerbebetriebe und deren Weiterentwicklung zu sichern.
Darüber hinaus besteht das Ziel, die benachbarten zentralen Versorgungsbereiche, das Stadtteilzentrum Elsassstraße und das Hauptzentrum Aachen zu schützen, deren Stabilität zu bewahren und so die Nahversorgung der Bevölkerung zu sichern.
Der im Plangebiet vorhandene und genehmigte Einzelhandelsbetrieb soll in seinem Bestand gesichert werden. Zusammen mit den benachbarten, dezentralen Standorten an der Breslauer Straße (Real und Hirschcenter) ist eine mehr als ausreichende Nahversorgung der angrenzenden Wohngebiete gewährleistet.
Bereits 2004 war für das Gebiet ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Da dieser Beschluss aber bereits 9 Jahre alt ist und der Bebauungsplan nicht weiter bearbeitet wurde, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit darauf nicht mehr zurückgegriffen werden.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt zur Steuerung des Einzelhandels für das Plangebiet den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Darüber hinaus sollte zur Klarstellung beschlossen werden, den bisherigen Aufstellungsbeschluss A 161 aufzuheben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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