Entscheidungsvorlage - FB 61/1025/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, auf Grundlage der vorgestellten Projektliste die Bezuschussung durch die Städtebauförderung vorzubereiten, insbesondere der Projekte für das Programmjahr 2015, die in 2014 dem Fördergeber anzumelden sind:

 

Innenstadt:              Innenstadtkonzept 2022: Grundantrag und 1. Förderstufe

 

Brand:                             3. und ggfs. 4. Förderstufe

 

Haaren:              Rahmenplan Haaren (IHK): Grundantrag und 1. Förderstufe
 

 

Aachen-Nord: Die Beantragung für die Soziale Stadt Aachen-Nord wird in Zuständigkeit des Hauptausschusses vorgenommen. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zu Aachen-Nord zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen

 

Förderkorridor, Programme und Förderquellen

Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument von Bund und Ländern zur Unterstützung überwiegend baulicher Maßnahmen in den Kommunen. Für die Kommunen ist sie eine unerlässliche Grundlage, auch größere städtebauliche Projekte finanziell stemmen zu können. Da diese Projekte einen langen Planungshorizont haben, ist es für die Stadt Aachen sehr wichtig, sich bei der Planung der Projekte an einem groben Rahmen orientieren zu können. Deshalb wurde Ende 2009 zwischen der Stadtverwaltung Aachen und dem damaligen Ministerium für Bauen und Verkehr unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln eine grundsätzliche Übereinkunft über das Volumen der Städtebauförderung für die Stadt Aachen getroffen. Innerhalb des vereinbarten Rahmens von 6 Mio.  pro Jahr – unter Vorbehalt gravierender Änderungen der dem Land zur Verfügung stehenden Mittel – sollten Projekte durch die Städtebauförderung des Landes unterstützt werden.

 

Diese Summe setzt sich aus der Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme der Städtebauförderung zusammen, von denen in Aachen derzeit folgende in Anspruch genommen werden:

-              Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

-              Soziale Stadt

Die Förderung wiederum setzt sich aus Anteilen von Bundes- und Landesförderung und in einigen Fällen auch EU-Mitteln zusammen und muss durch einen städtischen Eigenanteil komplementiert werden.

Der Fördersatz wurde auch für das Programmjahr 2014 für die Stadt Aachen aufgrund von Haushaltssituation und Arbeitsmarktdaten auf weiterhin 80% festgesetzt. Für bereits begonnene Gesamtmaßnahmen (mindestens Bewilligung der jeweiligen 1. Förderstufe) kann von einem Bestand dieses Fördersatzes ausgegangen werden. Für zukünftig neue Maßnahmen (z.B. Haaren, Innenstadtkonzept 2022) kann sich eine Änderung des Fördersatzes ergeben.

 

Für die Höhe der Bundesförderung kann derzeit noch keine verbindliche Aussage getroffen werden, da sie von den laufenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene abhängig ist. Es sind jedoch in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes wie in den vergangenen Jahren 455 Mio. € angekündigt. Das Land NRW wird voraussichtlich und überwiegend die notwendige Ko-Finanzierung hierzu übernehmen. Wie die EU-Mittel der kommenden Strukturfondsperiode 2014-2020 in die Städtebauförderung eingebracht werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Grundsätzlich hat das Land signalisiert, dass sich die Städtebauförderung unter anderem mit einer strikteren Verlässlichkeit auch der zeitlichen Verausgabung von Mitteln an der Straffung des Haushalts beteiligen muss. Die aufgelaufenen Ausgabenreste aufgrund bewilligter, aber noch nicht umgesetzter Projekte belasten den Landeshaushalt und gehen letztlich auch zu Lasten anderer Projekte innerhalb und außerhalb von NRW. Hier wird in Zukunft gefragt sein, in noch engerer Abstimmung zwischen Stadt Aachen und Land NRW Möglichkeiten zu nutzen.

Die Stadt Aachen wird bis auf Weiteres mit dem verabredeten Korridor von 6 Mio. € weiterplanen, um wichtige städtische Projekte fortsetzen und neue Projekte initiieren zu können.

 

Aktuelle Einplanungen durch die Bezirksregierung Köln: Bewilligungen aus Programmjahr 2013 und Einplanung Programmjahr 2014

 

Im Jahr 2013 erwartet die Stadt Aachen auf Grundlage des Städtebauförderungsprogramms 2013 des Landes Bewilligungen für Soziale Stadt Aachen-Nord in Höhe von ca. 5 Mio. € und die letzte Finanzierungstranche für die Route Charlemagne in Höhe von 1 Mio. €. Die Bewilligungen werden kurzfristig erwartet.

Der ursprünglich ebenfalls gestellte Antrag für Brand 2. Förderstufe wurde geringer priorisiert und somit zurückgestellt.

 

Die Einplanung für das Programmjahr 2014 durch die Bezirksregierung ist in diesem Jahr verzögert. In der Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturförderung des Regionalrats vom 15.11.2013 teilte die Bezirksregierung mit, dass aufgrund des noch ausstehenden Aufstellungserlasses des Ministeriums noch kein qualifizierter Einplanungsvorschlag erarbeitet werden konnte.

Die von der Stadt Aachen geplanten bzw. vorgenommenen Anmeldungen sind:

-          Soziale Stadt Aachen-Nord, 5. Förderstufe

-          Brand 2. Förderstufe

 

B. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick auf 2013 und Ausblick auf die folgenden Jahre

 

Die Zuwendungen für die aktuellen Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre „bis einschließlich 2012“ bis 2016 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der Tabelle.

 

1.              Route Charlemagne

 

Für die Station Centre Charlemagne ist die Eröffnung in 2014 vorgesehen.

Die Station Grashaus befindet sich aktuell im Umbau. Die Fertigstellung der Hochbaumaßnahme ist für Ende 2014 vorgesehen.

 

2.              Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Templergraben (7. Förderstufe)

Aufgrund von Verzögerungen durch die Baufirma konnte der Templergraben nicht wie geplant zum Beginn des Wintersemesters 2013/14 fertiggestellt werden. Die Nutzbarkeit für die Studierenden war zu Beginn des Semester hergestellt. Die Öffnung für den motorisierten Verkehr wird noch im Dezember erfolgen. Ein konkreter Termin der gänzlichen Fertigstellung der Baumaßnahme kann derzeit nicht genannt werden, ist aber auch in Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen im Laufe des Wintersemesters zu erwarten.

 

Innenstadtkonzept

Die Verwaltung und das beauftragte Büro HJP Planer haben die Arbeit mit den thematischen Schwerpunkten: Wohnen / Mobilität und Umwelt / Stadtmarketing (Handel, Freizeit, Tourismus) / Bildung, Ausbildung und Kultur / Baukultur und schließlich prozesshaftes Handeln in der Stadtgesellschaft sowie den räumlichen Schwerpunkten Bushof und Umfeld, Büchel und Umfeld, Hauptbahnhof und Umfeld/ Südausgang/ Burtscheid, Campus Innenstadt, Gasborn Suermondt Viertel und schließlich den stadtbildprägenden Straßenzügen Heinrichsallee, Peterstraße, Theaterstraße/ Theaterplatz, aufgenommen. Die erste Phase der Konzepterarbeitung mit verschiedenen Formen der Bürgerbeteiligung und Mitwirkung kann nun als abgeschlossen bezeichnet werden. Im „Think Tank“ gaben Vertreter verschiedener Berufs- und Altersgruppen der Verwaltung ihre Einschätzungen und Anregungen für eine Weichenstellung in die Zukunft auf den Weg. Die Belange von Kindern, Eltern und Erziehern wurden unter dem Titel „Familienzeitpolitik“ im Rahmen von Spaziergängen dargestellt, desgleichen die Belange von älteren Menschen in der „Denkfabrik 66+“. Ein halbes Jahr lang setzte sich der Leistungskurs Erdkunde des Gymnasiums St. Leonhard mit der Stadtentwicklung Aachens, speziell der Innenstadt auseinander. In einem mehrtägigen Workshop entwickelten die jungen Leute ihre Auseinandersetzung mit dem Raum und seinen Nutzungen, den sie in Beziehung zu ihren Wünschen und Anforderungen stellten. Die Verwaltung und das begleitende Ingenieurbüro verarbeiten nun das aus der Bürgerschaft Gehörte. Sie setzen es mit Fachplanungen und fachlichen Untersuchungen (z.B. zu verkehrlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, zum Einzelhandel, zur Anpassung an den Klimawandel) in Beziehung sowie mit den Rahmenbedingungen wie z.B. den finanziellen Ressourcen oder den Interessenlagen von verschiedenen Akteuren. Daraus entstehen die Planung, das Rahmenkonzept und die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen.

Es ist vorgesehen – nach Konstituierung des neuen Rates und der Ratsgremien – das Innenstadtkonzept im zweiten Halbjahr 2014 in die Beratung einzubringen Bei entsprechender Beschlussfassung der Ratsgremien Ende 2014 kann das neue Innenstadtkonzept als erforderliches Rahmenkonzept für die Förderung zukünftiger Einzelmaßnahmen vorgelegt werden. Gleichzeitig muss die 1. Förderstufe beantragt werden, zu der voraussichtlich bis Mitte 2015 Unterlagen nachgereicht werden können. Erfahrungsgemäß kann mit der ersten Bewilligung zum Ende des Jahres (2015) gerechnet werden. Ein wichtiger Bestandteil des Innenstadtkonzepts ist der Wettbewerb Bushof, der ebenfalls für die 2. Hälfte 2014 geplant ist.

Weitere Informationen zum Innenstadtkonzept unter www.aachen.de/innenstadt.

 

 

3.              Aachen-Nord (Soziale Stadt)

 

Aufgrund des 2008/2009 erarbeiteten Integrierten Handlungskonzepts wurde der Stadtteil Aachen-Nord Ende 2009 durch die Landesregierung in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Die ersten drei Förderstufen wurden bereits bewilligt und befinden sich in der Umsetzung. Der Bewilligungsbescheid für die 4. Förderstufe (2. Bauabschnitt Depot) wird kurzfristig erwartet.

Aktuell erarbeitet die Stadt in Zusammenarbeit mit einem beauftragten externen Planungsbüro, dem Stadtteilbüro und Akteurinnen und Akteuren vor Ort die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Umsetzungsjahre 2015-2019. Projektschwerpunkte werden sein:

-          Quartier Feld- und Liebigstraße

-          Jülicher Straße

-          Wohnen und Wohnumfeld

-          Lokale Ökonomie

Der Entwurf der Fortschreibung wird im Februar 2014 in der Lenkungsgruppe Aachen-Nord und im März vom Hauptausschuss beraten werden. Im unmittelbaren Anschluss ist die Einreichung des Gesamtantrags für die Umsetzung in den Jahren 2015-19 vorgesehen. Die Förderstufen werden jährlich eingereicht, die 5. Förderstufe ist für das Programmjahr 2014 vorgesehen. Hierzu ist der formelle Förderantrag wie vom Hauptausschuss im September 2013 beschlossen bereits eingereicht.

Weitere Informationen zum Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord unter www.aachen.de/aachennord.

 

4.              Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Für Brand wurde in 2012 die erste Förderstufe, die aber noch nicht den Marktplatz und die umgebenden Straßen betrifft, bewilligt. Sie dient vor allem der Refinanzierung vorlaufender Planungen (Rahmenplanung, Wettbewerb Brander Markt) sowie dem Stadtbezirksmarketing, innerhalb dessen bereits die Arbeit an der zweiten Stufe aufgenommen wurde.

Die Stadt Aachen meldet die 2. Förderstufe erneut zur Förderung im Programmjahr 2014 an, nachdem das Projekt im Programmjahr 2013 in Abstimmung zwischen Stadt und Land zurückgestellt worden war. Eine Umsetzung ist bei entsprechender Bewilligung ab 2015 möglich. Aufgrund des sanierungsbedingt zeitlich vorgezogenen und somit nicht mehr förderfähigen Umbaus der Marktstraße wird sich diese Förderstufe finanziell noch verringern. Eine genaue Bezifferung ist allerdings nicht möglich, bevor die Planung durch den Landschaftsarchitekten überarbeitet ist.

Die 3. und die 4. Förderstufe sind derzeit für die Beantragung für das Programmjahr 2015 vorgesehen. Die Planung und die Umsetzung der 3. Förderstufe sind zeitlich unter anderem von der Umsetzung des Bebauungsplans an der Rombachstraße abhängig, so dass sich noch weitere Verzögerungen ergeben können. Die 4. Förderstufe (Umbau der alten Turnhalle) ist ebenfalls von der weiteren Vorbereitung und der Bereitstellung der Haushaltsmittel abhängig.

Weitere Informationen auch zu den Städtebauförderprojekten in Brand unter www.aachen.de/brand.

 

5.               Haaren (voraussichtlich Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Das Integrierte Handlungskonzept Haaren mit den Handlungsfeldern und den darin enthaltenen Maßnahmen wurde im Juli in Haaren und im September 2013 im Planungsausschuss beraten. Dabei wurde einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen „das Integrierte Handlungskonzept zur Städtebauförderung  anzumelden und die Umsetzung und Förderung der darin enthaltenen Maßnahmen in die Wege zu leiten.“ In Kürze werden das Konzept und die Maßnahmentabelle mit dem Überblick zu den einzelnen Förderstufen bei der Bezirksregierung eingereicht. Der Einzelantrag zur ersten Förderstufe, das ist die Grunderneuerung, Gestaltung und Erweiterung des Parks am Alten Friedhof sowie die Anbindung des Parks für Fußgänger und Radfahrer entlang der Wurm einschließlich zweier Brücken, soll zum Stichtag im Sommer gestellt werden, so dass eine Förderung ab dem Programmjahr 2015, Umsetzung ab 2016 anvisiert wird.

Weitere Informationen auch zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter www.aachen.de/haaren.

 

Weiterhin noch in Umsetzung befindliche Projekte

 

Burtscheid / Südausgang Hauptbahnhof

 

Der Projektstand zum Südausgang des Hauptbahnhofs wurde im Frühjahr 2013 ausführlich in den Ratsgremien dargestellt (Vorlage FB61/0838/WP16, Beratung in Planungsausschuss 28.02., Mobilitätsausschuss 21.03., Bezirksvertretung Aachen-Mitte 10.04.).

Aufgrund der komplexen Abstimmung mit der Deutschen Bahn sowie Grundstückseigentümern gestaltet sich das Projekt nach wie vor aufwändig und zeitintensiv. Es sind Fördermittel sowohl der Städtebauförderung (derzeit ca. 700.000€) als auch des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) für die Umsetzung des Projektes eingeplant. Aufgrund der Verzögerungen kann in Verknüpfung mit Anforderungen aus dem Landeshaushalt ein geringerer Anteil der Städtebaufördermittel nicht mehr in Anspruch genommen werden und verfällt in diesem Jahr. Der größere Teil der Mittel kann voraussichtlich noch nach 2014 geschoben werden. Die Mittel des NVR sind nach wie vor für dieses Projekt vorgesehen.

Derzeit wird insbesondere an der Frage nach Brücken- oder Tunnellösung zur Querung des Bahnhofs sowie an dem geplanten Fuß- und Radweg vom Südausgang zur Burtscheider Brücke gearbeitet.

 

 

Burg Frankenberg (Initiative ergreifen)

 

Der Umbau wurde in 2012 begonnen. Die Planung und die vorbereitenden Arbeiten sind größtenteils abgeschlossen, die meisten Leistungen sind ausgeschrieben.  Der Umbau soll Mitte 2014 abgeschlossen sein.

 

C. Zusammenfassung und Ausblick

 

Derzeit befinden sich mit dem alten Innenstadtkonzept, der Route Charlemagne und der ersten Projekthälfte der Sozialen Stadt Aachen-Nord mehrere Großprojekte im Abschluss. Gleichzeitig steht mit Aachen-Brand ein Stadtbezirk in den Startlöchern und mit dem Baubeginn des größten Teilprojekts Marktplatz ist für 2015 zu rechnen. Die Soziale Stadt Aachen-Nord steht vor der zweiten Projekthälfte, die bis 2019 dauern wird. Das neue Innenstadtkonzept und die Planungen für Haaren benötigen noch Zeit für die weitere Planung, um die Konzepte rund zu machen und sowohl dem Fördergeber einen guten und zuschussfähigen Antrag zu unterbreiten als auch einen guten Leitfaden für die spätere Umsetzung zu haben.

Aufgrund der Verschiebung der Beantragung von Mitteln für Haaren hat sich eine Lücke zwischen dem mit dem Land vereinbarten Korridor und den Beantragungen durch die Stadt Aachen ergeben. Ein Vorziehen anderer Projekte ist trotz intensiver Prüfung nicht möglich.

 

Ab dem Programmjahr 2015 ist aufgrund der Planungen für die Innenstadt, für Haaren, für Brand und für Aachen-Nord mit der vollen Ausschöpfung des Korridors zu rechnen, so lange die Städtebauförderung seitens des Bundes und des Landes in gleicher Höhe fortgesetzt wird. Die Verwaltung wird in Gesprächen mit Land und Bezirksregierung auch versuchen, die in 2015 nicht in Anspruch genommenen Mittel in die nachfolgenden Jahre zu verlagern.

 

Diese Breite an Projekten stellt gleichzeitig eine große Herausforderung für die beteiligten Dienststellen dar. Neben dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sind dies insbesondere die Fachbereiche Umwelt, Kinder, Jugend und Schule, Wirtschaftsförderung und europäische Angelegenheiten, das Gebäudemanagement und für die Förderabwicklung die Bauverwaltung. Weitere Bereiche wie das Immobilienmanagement, die Fachbereiche Wohnen, Sport oder Soziales und Integration sind ebenfalls in die Projekte eingebunden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe Erläuterungen und Anlage 1.

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Anlagen

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