Entscheidungsvorlage - FB 11/0226/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt zur Sicherstellung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets die in 2012 befristet bis 31.12.2013 zusätzlich eingestellten sozialarbeiterischen bzw. -pädagogischen Fachkräfte im Umfang von maximal 18 Vollzeitstellen bis zum 31.07.2015 weiterzubeschäftigen, soweit eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Befristungsbedingungen für die Dauer des laufenden Schuljahres nicht möglich ist.

 

Die dazu notwendige Finanzierung der Personal- und Sachkosten erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung durch übertragene Restmittel aus Vorjahren.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses, des

Schulausschusses sowie des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt zur Sicherstellung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets die in 2012 befristet bis 31.12.2013 zusätzlich eingestellten sozialarbeiterischen bzw- pädagogischen Fachkräfte im Umfang von maximal 18 Vollzeitstellen bis zum 31.07.2015 weiterzubeschäftigen, soweit eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Befristungsbedingungen für die Dauer des laufenden Schuljahres nicht möglich ist.

 

Die dazu notwendige Finanzierung der Personal- und Sachkosten erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung durch übertragene Restmittel aus Vorjahren.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Historie:

 

Zum 01.01.2011 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gesetzlich eingeführt.

Teil des Bildungs- und Teilhabepakets ist auch die Finanzierung von Schulsozialarbeit.

 

Im Zuge des damit verbundenen Gesetzgebungsverfahrens einigten sich Bund und Länder im Vermittlungsverfahren darauf, dass vom Bund für die Jahre 2011 bis 2013 pro Jahr 400 Millionen EURO für zusätzliche Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Bereitstellung dieser Mittel erfolgte im Wege der erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Mit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets wurde die Bundesbeteiligung nach § 46 Abs. 5 SGB II in Nordrhein-Westfalen auf 30,4 % erhöht. Allein 2,8 % sind für die Finanzierung der Schulsozialarbeit vorgesehen.

 

Die Finanzierung der zusätzlichen Sozialarbeit durch den Bund ist bis zum 31.12.2013 begrenzt. Nach derzeitiger Rechtslage reduziert sich die Bundesbeteiligung um 2,8 % und beträgt in Nordrhein-Westfalen ab 2014 dann 27,6 %.

 

Sowohl das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) als auch der Städtetag NRW sind bestrebt, den Bund zu einer Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit zu bewegen. Ergänzend haben die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einen Gesetzesantrag in den Bundesrat zur  Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus eingebracht. Der Bundesrat hatte am 03.05.2013 diesen Gesetzesantrag beschlossen. Nach erster Beratung im Bundestag am 13.06.2013 wurde die Gesetzesvorlage an die Ausschüsse überwiesen. Die Beratung ist dort bis heute nicht abgeschlossen.

 

  1. Umsetzung in Aachen bis zum 31.12.2013:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 09.11.2011 nach vorangegangener ausführlicher Beratung im Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule, im Kinder- und Jugendausschuss, im Schulausschuss sowie  im Personal- und Verwaltungsausschuss einstimmig den Beschluss gefasst „die überplanmäßige befristete Einstellung von schulsozialarbeiterischen Kften im Umfang von 18 Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ vorzunehmen.

 

Zur Umsetzung des o. g. Beschlusses wurden mit Beginn des Jahres 2012 an 28 Schulstandorten, die bis zu diesem Zeitpunkt über keine Schulsozialarbeit verfügten, entsprechende Stellen in Teil- oder Vollzeitform sowie zusätzlich eine Stelle für eine Teamleitung „Schulsozialarbeit“ vorübergehend eingerichtet und das zusätzliche Personal im Rahmen von bis zum 31.12.2013 befristeten Arbeitsverhältnissen eingestellt. Aufgrund des Mangels eines rechtlich eindeutigen sachlichen Befristungsgrundes wurde die Möglichkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Angabe eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für die Dauer von maximal 2 Jahren gewählt.

 

Neben der bereits als Daueraufgabe an Hauptschulen, Förderschulen und Gesamtschulen wahrgenommenen Schulsozialarbeit konnte dem Bedarf an Schulsozialarbeit somit auch an allen anderen Schulformen, wenn auch nicht flächendeckend, entsprochen werden. Aktuell wird zur Zeit

- an 22 Grundschulen von 38              =   55 %

- an allen Hauptschulen              = 100 %

- an allen Förderschulen              = 100  %

- an allen Realschulen              = 100 %

- an allen Gesamtschulen              = 100 %

- an 1 Gymnasium von 8              = 12,5 %

Schulsozialarbeit angeboten.

 

 

  1. Wirkung der Schulsozialarbeit in Aachen:

 

Die Fachverwaltung (FB 45) hat in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 12.03.2013 einen ersten Sachstandsbericht zur Arbeit der SchulsozialarbeiterInnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets vorgelegt. Hierin wurde deutlich, dass die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Inanspruchnahme schulsozialarbeiterischer Leistungen immens hoch ist. Dies belegen die statistischen Auswertungen der Arbeit, die in der o. g Sitzung dargestellt wurden. Die mit den Schulleitungen durchgeführten Qualitätsdialoge zeigten, dass von diesen die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit ausnahmenlos betont wird. Der im Vorfeld des Einsatzes angenommene Bedarf für Schulsozialarbeit hat sich mehr als bestätigt.      

 

  1. Umsetzung und Sicherstellung einer kontinuierlichen Fortführung der Schulsozialarbeit in Aachen:

 

Der  Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss haben nachfolgend in ihren Sitzungen vom  17.09.2013 bzw. 26.09.2013 den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen zur Gewährleistung der personellen Kontinuität in den Schulen die Vertragsverlängerungen für die Schulsozialarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Drittmittel rechtzeitig vorzunehmen und darüber hinaus eine Empfehlung an den Rat der Rat zur Verabschiedung einer Resolution zur Weiterfinanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln beschlossen.

 

Der Rat der Stadt hat in der Sitzung vom 09.10.2013 die Verabschiedung o. g. Resolution zur Weiterführung und Verstetigung der Schulsozialarbeit beschlossen.

 

 

Finanzielle Umsetzung:

Unabhängig von politischen Entscheidungen auf Bundesebene über die weitere Förderung der Schulsozialarbeit durch den Bund nach dem 31.12.2013 besteht die Möglichkeit, die Schulsozialarbeit auch in den Folgejahren aus den hierfür in den Jahren 2011 bis 2013 bereitgestellten und nicht verausgabten Bundesmitteln zu finanzieren.

Die Verwaltung hat hierfür bereits frühzeitig die Voraussetzungen geschaffen und in Abstimmung zwischen

FB 45 und FB 20 wurde in 2011 die Entscheidung getroffen, dass die nicht verausgabten Mittel in eine Rückstellung fließen, deren Mittel dann in Folge für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit über den 31.12.2013 hinaus zur Verfügung stehen.

 

Der Stadt Aachen standen bzw. stehen zur Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Mitteln des BuT nachfolgende Beträge für die Jahre 2011 bis 2013 zur Verfügung:

2011              =              1.485.548,52 €

2012              =              1.487.483,72 €

2013 =              1.210.000,00 € (kalkuliert)

 

Mit der Umsetzung und den Einstellungsverfahren für die SchulsozialarbeiterInnen wurde nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt vom 09.11.2011 begonnen, so dass die ersten Einstellungen erst zu Beginn des Jahres 2012 erfolgten.

Dies hatte zur Folge, dass die für das Jahr 2011 in Höhe von 1.485.548,52 € zur Verfügung stehenden Mittel für die Schulsozialarbeit nicht verausgabt wurden und im Rahmen des Jahresabschlusses in voller Höhe in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu buchen sind.

Ebenso wurden von den für das Jahre 2012 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.487.483,72 € nur ein Teilbetrag von 678.161,84 verausgabt, so dass sich der passive Rechnungsabgrenzungsposten um einen weiteren Betrag von 809.321,88 erhöht.

Nach den Kalkulationen für das laufende Jahr werden auch die für das 2013 zur Verfügung stehenden Mittel nicht in vollem Umfang verausgabt, so dass der Rückstellung ein weiterer Betrag von ca. 45.000,00 € dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten zuzuführen ist.  

Danach stehen insgesamt ca. 2.340.000,00 € aus den nicht verausgabten Mitteln der Jahre 2011 - 2013 zur weiteren Finanzierung der Schulsozialarbeit Verfügung, die eine kontinuierliche Fortführung der Schulsozialarbeit mit dem vorhandenen Personal bis 31.07.2015 aus finanziellen Gründen sicherstellen würde (eine Übersicht über die dargestellte finanzielle Situation ist als Anlage beigefügt).

Bei entsprechender Weiterbeschäftigung bis zum 31.07.2015 des aktuellen Personalkörpers würden Personal- und Sachkosten unter Berücksichtigung allgemeiner Entgelterhöhungen und der individuellen Entgeltentwicklung der Beschäftigten  in Höhe von ca. 2.045.000,00 € anfallen.      

 

Personalwirtschaftliche Umsetzung:

 

Der Verwaltungsvorstand hat sich am 03.09.2013 mit der Fortführung der Schulsozialarbeit beschäftigt und zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Fortführung der Schulsozialarbeit mit dem vorhandenden Personal den Beschluss gefasst, die bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisse der nach dem BuT beschäftigten SchulsozialarbeiterInnen über den 31.12.2013 hinaus zu verlängern.

Sollte eine Verlängerung der Arbeitsverhältnisse im Rahmen der 2-jährigen sachgrundlosen Befristung nicht über einen Zeitraum von mindestens weiteren sieben Monaten (31.07.2014 = Schuljahresende 2013/14) glich sein, sind die Arbeitsverträge im Rahmen einer sog. Projektbefristung mit sachlichem Grund für die Dauer der Finanzierungsmöglichkeit aus der Rückstellung bis zum 31.07.2015 zu verlängern.

Diese Regelung sichert einerseits die kontinuierliche Fortsetzung der Schulsozialarbeit mit dem vorhandenen Personal für das laufende Schuljahr 2013/14 und greift andererseits einer späteren Entscheidung zur Frage der  Finanzierung von Schulsozialarbeit durch den Bund und der daraus resultierenden Auswirkungen auf den weiteren Bestand an Schulsozialarbeit und deren personalwirtschaftlichen Umsetzung nicht vor. 

 

Es ist zu erwarten, dass nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen im 1. Halbjahr 2014 über den Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und damit über die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit auf Bundesebene im Rahmen des BuT entschieden wird, so dass zu diesem Zeitpunkt unter neuer Faktenlage über die weitere Vorgehensweise und insbesondere über die vertragliche Gestaltung der Arbeitsverträge der SchulsozialarbeiterInnen neu zu entscheiden ist.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Anlage

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Anlagen

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