Entscheidungsvorlage - Dez II/0008/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Städteregion - Beteiligungsverfahren zur künftigen Förderung des Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Verfasst von:
- Kolobajew, Wolfgang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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20.11.2013
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11.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt nimmt den Beschluss des Städteregionstages vom 17.10.2013 zur künftigen Förderstruktur des VABW zur Kenntnis.
- Er bittet die Städteregion in Kooperation mit allen regionsangehörigen Kommunen ein Konzept zur Strukturierung außerschulischer Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu erarbeiten. Aus diesem Konzept sollen sich auch die verbundenen, interkommunalen Leistungs- und Finanztransfers sowie mögliche Synergien ergeben. Dieses Konzept ist dem Rat der Stadt zum Beschluss vorzulegen.
- Eine vorherige Beteiligung an der Finanzierung des VABW im Sinne der Beschlussfassung im Städteregionstag am 17.10.2013, d.h. Einstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in den städteregionalen Haushaltsplan 2014 ohne ausdrückliche Ausnahme der Stadt Aachen von deren Umlage und Zahllast, wird von der Stadt Aachen nicht mitgetragen.
- Die Entscheidung über eine finanzielle Beteiligung der Stadt Aachen an regionalen Angeboten zur Weiterbildung, so auch an den jetzt beantragten Beiträgen für den VABW, kann erst nach Vorlage und gegebenenfalls Umsetzung des unter 2. benannten Konzeptes erfolgen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Veranlassung
Mit Schreiben vom 18.10.2013 übersendet Herr Städteregionsrat Etschenberg eine Gremienvorlage der Städteregion (mit Anlagen) zur künftigen Förderstruktur des VABW, die im Städteregionstag am 17.10.2013 beschlossen wurde. Dieser Gesamtvorgang ist als Anlage beigefügt.
Der Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. wurde 1984 durch den Kreis Aachen und die Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen als regionaler Bildungs- und Beschäftigungsträger gegründet. Arbeitsschwerpunkte sind Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Beschäftigungs- und Integrationsprojekte sowie die Entwicklung und Umsetzung regional angepasster Angebote für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene.
Dem VABW zugehörig ist die Berufsbildungsstätte mit fünf Standorten in der Städteregion sowie der Verein Weiterbildungskolleg (WbK e.V.) – Letztgenannter als Schulträger des Euregio-Kollegs in Würselen, für das der VABW den Trägeranteil des Schulbetriebs garantieren muss.
Aktuelle kommunale Mitglieder des VABW sind die Städteregion Aachen (in der Rechtsnachfolge des Kreises Aachen) und die Städte Alsdorf, Eschweiler und Würselen. Die Stadt Herzogenrath hat sich zunächst bis 2012 mit einem freiwilligen, zweckgebundenen Zuschuss am Euregio-Kolleg beteiligt.
Mit Antrag des VABW e.V. sowie der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen wird die Städteregion gebeten, die bisher von den vorgenannten Kommunen geleisteten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 171.540 Euro ab dem Jahr 2014 über den Haushalt der Städteregion, d.h. über die allgemeine Regionsumlage, zu finanzieren. Die vorgenannte Gesamtsumme der drei Städte würde danach durch die Verteilung über die Umlage nicht mehr nur von drei, sondern dann von allen regionsangehörigen Kommunen getragen.
Ergänzend wird die Städteregion von den antragstellenden Kommunen gebeten, in Kooperation mit allen regionsangehörigen Kommunen ein Konzept zur Strukturierung außerschulischer Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu erarbeiten.
Hintergrund bzw. Anlass für diese Antragstellung ist die Ankündigung der Stadt Eschweiler, ihre Mitgliedschaft im VABW gegebenenfalls zu beenden, falls sich keine solidarische Finanzierungsbeteiligung aller regionsangehörigen Kommunen einstellt, die in unterschiedlichem Umfang (siehe: Leistungsbilanz des VABW in Anlage) ebenfalls Leistungen des VABW in Anspruch nehmen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach Ziffer 4.9 des Eckpunktepapiers von Oberbürgermeister Philipp und Städteregionsrat Etschenberg (siehe: Ratsbeschluss vom 19.12.2012) zu den sogen. „neuen freiwilligen überörtlichen Selbstverwaltungsaufgaben“ wird die Stadt Aachen um ein (zeitnahes) Votum zur Beteiligung an der Finanzierung des VABW gebeten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Nach den Regelungen in Ziffer 4. des Eckpunktepapiers – sofern vorliegend anwendbar – werden die verbundenen Finanzaufwendungen bei einem positiven Votum des Rates durch die allgemeine Regionsumlage finanziert.
Der Anteil der Stadt Aachen an der allgemeinen Regionsumlage beträgt ca. 50%, d.h. in diesem Umfange würde die finanzielle Beteiligung der Stadt Aachen ab dem Haushaltsjahr 2014 p.a. betragen (gemessen an den Teilnehmerzahlen aus der Leistungsbilanz des VABW beträgt der Anteil der Stadt Aachen allerdings – bezogen auf alle Teilnehmer aus der Städteregion – lediglich rd. 18%).
Aus den Anlagen zum Schreiben des VABW vom 14.03.2013 (siehe: Anlage) ist zu entnehmen, dass von dort zunächst lediglich eine solidarische Finanzierung hinsichtlich der Zuschüsse für die drei Mitgliedsstädte Alsdorf, Eschweiler und Würselen vorgeschlagen wurde. Diese betragen insgesamt 141.540 Euro, der auf die Stadt Aachen hiernach entfallende (ca. 50%-) Anteil rd. 71.000 Euro p.a.
Mit Schreiben der Städteregion vom 05.04.2013 (siehe: Anlage) werden ergänzend die Beiträge der Stadt Herzogenrath und der Städteregion thematisiert.
Das aktuell erbetene Votum betrifft nach Antragstellung der betroffenen Kommunen die Zuschüsse der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen in Höhe von insgesamt 171.540 Euro; der danach von der Stadt Aachen zu tragende (ca. 50%-) Anteil rd. 86.000 Euro p.a.
In der am 17.10.2013 beschlossenen Vorlage der Städteregion (siehe: Anlage) schlägt die dortige Verwaltung vorsorglich vor, in Zusammenarbeit mit dem VABW ein nachhaltiges Finanzkonzept zu erstellen, in dem zusätzlich auch die Leistungsbeträge der Städteregion (derzeit insgesamt 158.600 Euro Mitgliedsbeitrag + 130.000 Euro Zuschuss = 288.600 Euro) enthalten sind.
Sofern perspektivisch daran gedacht sein sollte, auch diese Beträge solidarisch mit Wirkung gegenüber allen regionsangehörigen Kommunen zu finanzieren, ergäbe sich ein umzulegender Betrag in Höhe von derzeit (171.540 Euro + 288.600 Euro =) 460.140 Euro, daraus folgend ein städtischer (ca. 50%-) Anteil in Höhe von rd. 231.000 Euro p.a.
Bewertung / Handlungsempfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung erneuert zunächst die bereits schriftlich von Herrn Oberbürgermeister Philipp gegenüber der Städteregion mitgeteilte Einschätzung, dass es sich beim VABW unstreitig um eine sinnvolle Einrichtung handelt, die auch in Zukunft als kompetenter Dienstleister erhalten bleiben sollte.
Gleichwohl kann eine gemeinschaftliche Finanzierung dieser Einrichtung nach der Aufgaben- und Finanzsystematik der Städteregion nur dann erfolgen, wenn diese im Rahmen einer für den Sektor (Regionale außerschulische Bildung, Ausbildung und Qualifizierung) „ganzheitlich“ neu definierten, gemeinschaftlichen Aufgabe organisiert ist. Hierzu wäre erforderlich, dass die auf allen Seiten bestehenden Angebote – also z.B. auch die entsprechenden Leistungen der Volkshochschulen (VHS) – mit ihren Aufwendungen und Leistungen in einen regionalen Aufgabenverbund integriert werden. In der Historie zur Ausgründung der Städteregion ist allerdings genau diese Zusammenführung seinerzeit letztlich gescheitert.
Es bleibt daher abzuwarten, ob das von der Städteregion heute erbetene Konzept (Ziffer 2. des Beschlussvorschlages) zu einem erfolgreichen neuen Anlauf führt.
Alleine die VHS der Stadt Aachen weist in ihren aktuellen Zahlen für den Bereich der Schulabschlüsse bei insgesamt 544 Teilnehmern einen Anteil von 211 Teilnehmern (rd. 39%) aus, die nicht aus der Stadt Aachen, sondern anderen Kommunen der Städteregion kommen. Hierauf entfallen ungedeckte Kosten in Höhe von rd. 413.000 Euro p.a.
Ein Votum im Sinne der städteregionalen Vorlage bzw. der Antragstellung des VABW und seiner Mitgliederkommunen würde, wie die dargestellten finanziellen Auswirkungen zeigen, heute zu einer einseitigen Mehrbelastung der Stadt Aachen – bei gleichzeitiger Entlastung der übrigen regionsangehörigen Kommunen – führen. Dieses Ergebnis stünde allerdings im deutlichen Widerspruch zur Gründungsidee der Städteregion und den hierzu vereinbarten Grundsätzen von „Synergien im Aufgabenverbund“ und „Belastungsneutralität bei allen Beteiligten“.
Die Verwaltung kann daher keine Empfehlung für ein positives Votum im Sinne der beantragten Finanzierungsbeteiligung aussprechen.
Nur zur Vollständigkeit sei ergänzend darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der Verwaltung fraglich ist, ob vorliegend überhaupt ein Fall nach Ziffer 4. des beschlossenen Eckpunktepapiers vorliegt. Für die Städteregion handelt es sich bei der Finanzierung des VABW keinesfalls um eine „neue freiwillige überörtliche Selbstverwaltungsaufgabe“, sondern vielmehr um eine seit Gründung des Vereins (s.o.) bestehende Aufgabe – mit daraus resultierenden Finanzierungspflichten. Die beantragte Übernahme zusätzlicher Finanzierungslasten der Mitgliedskommunen in den Haushalt der Städteregion stellt somit keine neue Aufgabe, vielmehr die Erweiterung einer alten Aufgabe der Städteregion (vormals des Kreises Aachen) dar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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