Entscheidungsvorlage - Dez II/0008/WP16

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Beratungsfolge

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Nach den Regelungen in Ziffer 4. des Eckpunktepapiers – sofern vorliegend anwendbar – werden die verbundenen Finanzaufwendungen bei einem positiven Votum des Rates durch die allgemeine Regionsumlage finanziert.

Der Anteil der Stadt Aachen an der allgemeinen Regionsumlage beträgt ca. 50%, d.h. in diesem Umfange würde die finanzielle Beteiligung der Stadt Aachen ab dem Haushaltsjahr 2014 p.a. betragen (gemessen an den Teilnehmerzahlen aus der Leistungsbilanz des VABW beträgt der Anteil der Stadt Aachen allerdings – bezogen auf alle Teilnehmer aus der Städteregion – lediglich rd. 18%).

 

Aus den Anlagen zum Schreiben des VABW vom 14.03.2013 (siehe: Anlage) ist zu entnehmen, dass von dort zunächst lediglich eine solidarische Finanzierung hinsichtlich der Zuschüsse für die drei Mitgliedsstädte Alsdorf, Eschweiler und Würselen vorgeschlagen wurde. Diese betragen insgesamt 141.540 Euro, der auf die Stadt Aachen hiernach entfallende (ca. 50%-) Anteil rd. 71.000 Euro p.a.

 

Mit Schreiben der Städteregion vom 05.04.2013 (siehe: Anlage) werden ergänzend die Beiträge der Stadt Herzogenrath und der Städteregion thematisiert.

Das aktuell erbetene Votum betrifft nach Antragstellung der betroffenen Kommunen die Zuschüsse der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen in Höhe von insgesamt 171.540 Euro; der danach von der Stadt Aachen zu tragende (ca. 50%-) Anteil rd. 86.000 Euro p.a.

 

In der am 17.10.2013 beschlossenen Vorlage der Städteregion (siehe: Anlage) schlägt die dortige Verwaltung vorsorglich vor, in Zusammenarbeit mit dem VABW ein nachhaltiges Finanzkonzept zu erstellen, in dem zusätzlich auch die Leistungsbeträge der Städteregion (derzeit insgesamt 158.600 Euro Mitgliedsbeitrag + 130.000 Euro Zuschuss = 288.600 Euro) enthalten sind.

Sofern perspektivisch daran gedacht sein sollte, auch diese Beträge solidarisch mit Wirkung gegenüber allen regionsangehörigen Kommunen zu finanzieren, ergäbe sich ein umzulegender Betrag in Höhe von derzeit (171.540 Euro + 288.600 Euro =) 460.140 Euro, daraus folgend ein städtischer (ca. 50%-) Anteil in Höhe von rd. 231.000 Euro p.a.

 

 

Bewertung / Handlungsempfehlung der Verwaltung

 

Die Verwaltung erneuert zunächst die bereits schriftlich von Herrn Oberbürgermeister Philipp gegenüber der Städteregion mitgeteilte Einschätzung, dass es sich beim VABW unstreitig um eine sinnvolle Einrichtung handelt, die auch in Zukunft als kompetenter Dienstleister erhalten bleiben sollte.

 

Gleichwohl kann eine gemeinschaftliche Finanzierung dieser Einrichtung nach der Aufgaben- und Finanzsystematik der Städteregion nur dann erfolgen, wenn diese im Rahmen einer für den Sektor (Regionale außerschulische Bildung, Ausbildung und Qualifizierung) „ganzheitlich“ neu definierten, gemeinschaftlichen Aufgabe organisiert ist. Hierzu wäre erforderlich, dass die auf allen Seiten bestehenden Angebote – also z.B. auch die entsprechenden Leistungen der Volkshochschulen (VHS) – mit ihren Aufwendungen und Leistungen in einen regionalen Aufgabenverbund integriert werden. In der Historie zur Ausgründung der Städteregion ist allerdings genau diese Zusammenführung seinerzeit letztlich gescheitert.

 

Es bleibt daher abzuwarten, ob das von der Städteregion heute erbetene Konzept (Ziffer 2. des Beschlussvorschlages) zu einem erfolgreichen neuen Anlauf führt.

 

Alleine die VHS der Stadt Aachen weist in ihren aktuellen Zahlen für den Bereich der Schulabschlüsse bei insgesamt 544 Teilnehmern einen Anteil von 211 Teilnehmern (rd. 39%) aus, die nicht aus der Stadt Aachen, sondern anderen Kommunen der Städteregion kommen. Hierauf entfallen ungedeckte Kosten in Höhe von rd. 413.000 Euro p.a.

 

Ein Votum im Sinne der städteregionalen Vorlage bzw. der Antragstellung des VABW und seiner Mitgliederkommunen würde, wie die dargestellten finanziellen Auswirkungen zeigen, heute zu einer einseitigen Mehrbelastung der Stadt Aachen – bei gleichzeitiger Entlastung der übrigen regionsangehörigen Kommunen – führen. Dieses Ergebnis stünde allerdings im deutlichen Widerspruch zur Gründungsidee der Städteregion und den hierzu vereinbarten Grundsätzen von „Synergien im Aufgabenverbund“ und „Belastungsneutralität bei allen Beteiligten“.

 

Die Verwaltung kann daher keine Empfehlung für ein positives Votum im Sinne der beantragten Finanzierungsbeteiligung aussprechen.    

 

Nur zur Vollständigkeit sei ergänzend darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der Verwaltung fraglich ist, ob vorliegend überhaupt ein Fall nach Ziffer 4. des beschlossenen Eckpunktepapiers vorliegt. Für die Städteregion handelt es sich bei der Finanzierung des VABW keinesfalls um eine „neue freiwillige überörtliche Selbstverwaltungsaufgabe“, sondern vielmehr um eine seit Gründung des Vereins (s.o.) bestehende Aufgabe – mit daraus resultierenden Finanzierungspflichten. Die beantragte Übernahme zusätzlicher Finanzierungslasten der Mitgliedskommunen in den Haushalt der Städteregion stellt somit keine neue Aufgabe, vielmehr die Erweiterung einer alten Aufgabe der Städteregion (vormals des Kreises Aachen) dar.

 

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Anlagen

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