Entscheidungsvorlage - FB 61/0991/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Damit gilt die als Antrag formulierte Anregung der BI-Dell (Bürgerantrag 1 der BI-Dell) als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bebauungsplan Nr. 950 und Änderung Nr. 128 des Flächennutzungsplanes 1980

hier: Bürgerantrag 1 der BürgerInteressen Richtericher Dell vom 04.07.2013

 

Inhalt und Begründung des Antrags der BI-Dell

Die BürgerInteressen Richtericher Dell (BI-Dell) beantragt (siehe Anlage 1.), das Parallelverfahren zu beenden und eine Trennung der Verfahren zur vorbereitenden Bauleitplanung (FNP-Änderung) und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 950) zur Richtericher Dell durchzuführen. Zudem wird beantragt, den Antrag zur Änderung des FNP für Richtericher Dell mit Einreichung der Antragsunterlagen bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.

 

Für den Bürger sei aus Sicht der BI-Dell im bisherigen Verfahren nicht nachvollziehbar, dass zwei Verfahren (FNP-Änderung und Bebauungsplanverfahren) gleichzeitig durchgeführt werden. Nach Ansicht der BI-Dell würden zu den verschiedenen Verfahren inhaltlich verschiedene Eingaben gemacht. Da den Bürgern aber nicht deutlich werde, dass parallel das FNP-Änderungsverfahren durchgeführt wird, würden dazu i.d.R. keine Anregungen abgegeben.

Um für die Bürger Klarheit in der Verfahrensabwicklung zu schaffen und inhaltlich differenzierte Eingaben zu den verschiedenen Verfahren zu ermöglichen, wird beantragt, zum jetzigen Zeitpunkt die Verfahren zu trennen.

 

Neben diesem Antrag hat die BI-Dell weitere fünf Bürgeranträge an die Bezirksvertretung Richterich gestellt. In einem gemeinsamen Gespräch am 05.09.2013 mit Vertreterinnen und Vertretern der BI-Dell, Bezirksbürgermeisterin Frau Köhne und Bezirksamtsleiterin Frau Moritz sowie Vertreterinnen der Fachverwaltung wurden die Inhalte aller Bürgeranträge ausführlich diskutiert, beraten und von der Verwaltung Stellung genommen. Das Protokoll des Gespräches am 05.09.2013 ist beigefügt (siehe Anlage 2.).

Im Ergebnis des Gespräches konnten drei Anträge/Fragestellungen geklärt und damit abschließend behandelt werden. Zwei Anträge (dieser Antrag sowie der Bürgerantrag 2 der BI-Dell vom 04.07.2013) werden weiterhin der Bezirksvertretung Richterich vorgelegt. Ein dritter Antrag, der sich auf einen Rückbau des provisorischen BAB-Anschlusses unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten für die Erschließungsanlagen des 1. Bauabschnittes (Bebauungsplan Nr. 950) bezieht, soll als Eingabe in das Bebauungsplanverfahren aufgenommen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Vorgehensweise im sog. „Parallelverfahren“ (§ 8 Abs. 3 BauGB) wird seit der Einführung 1979 zur Verfahrensvereinfachung standardmäßig bei der Stadt Aachen durchgeführt. Durch eine Verfahrenstrennung würden ein Mehraufwand und -kosten entstehen; durch das Parallelverfahren soll dies vermieden werden.

Auf allen Schreiben und Bekanntmachungen, insbesondere auch auf den während der Ausstellung ausgelegten Vordrucken für die Bürgereingaben sind beide Verfahren genannt. In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden beide Verfahren (FNP-Änderung und Bebauungsplanverfahren) und der Planungsinhalt ausführlich erläutert. In weiteren Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Projekt-Flyer, städtische Pressemitteilung zur Bürgeranhörung), die über die formal vorgeschriebene Bürgerbeteiligung hinausgehen, werden von der Verwaltung ausdrücklich beide Verfahren benannt. Aus Sicht der Verwaltung ist damit die Parallelität der Verfahren deutlich erkennbar.

Durch die BI-Dell wurde nachgefragt, warum die FNP-Änderung nicht das Gebiet der Rahmenplanung insgesamt umfasst (d.h. die Gebietsabgrenzung entsprechend des Masterplans von Spengler-Wiescholek von 2006). Hierzu wird erneut auf das angestrebte Parallelverfahren zur Verfahrensvereinfachung hingewiesen. Durch die Begrenzung auf ein gemeinsames Plangebiet ist sichergestellt, dass eine parallele Abwägung aller planungsrelevanten Belange auf der gleichen Plangrundlage erfolgen kann. Die verbleibende Neudarstellung der Wohnbaufläche für das Gesamtgebiet Richtericher Dell wird im Rahmen des Verfahrens zur FNP-Neuaufstellung, in die Planung einbezogen.

 

Die landesplanerische Anfrage gem. § 34 LplG ist mit Schreiben vom 08.01.2013 erfolgt. Mit Schreiben vom 22.01.2013 hat die Bezirksregierung Köln bestätigt, dass die Planung für den Bereich Vetschauer Weg und Horbacher Straße den Zielen der Raumordnung angepasst ist.

Im Rahmen des derzeitigen Verfahrensstandes ist es nicht erforderlich, weitere Unterlagen bei der Bezirks­regierung einzureichen oder einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zu stellen.

 

Bei der Frage, B-Plan und FNP parallel zu ändern, handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Aus den genannten Gründen werden die FNP-Änderung und der Bebauungs­plan Nr. 950 weiter im Parallelverfahren betrieben. Die verbleibende Neudarstellung der Wohnbaufläche für das Gesamtgebiet (über den Bereich des 1. Bauabschnittes hinaus) wird im Rahmen des Verfahrens zur FNP-Neuaufstellung in die Planung einbezogen werden.

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Anlagen

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