Entscheidungsvorlage - FB 61/0992/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Damit gilt die als Antrag formulierte Anregung (Bürgerantrag 2 der BI-Dell) als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bebauungsplan Nr. 950 und Änderung Nr. 128 des Flächennutzungsplanes 1980

hier: Bürgerantrag 2 der BürgerInteressen Richtericher Dell vom 04.07.2013

 

Inhalt und Begründung des Antrags der BI-Dell

Die BürgerInteressen Richtericher Dell (BI-Dell) beantragen, die vorlaufende Baulanderschließung und der nachfolgende Hochbau dürfen erst begonnen werden, wenn die Rechtskraft der Flächennutzungsplan-Änderung und die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 950 sowie rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss für die Umgehungsstraße vorliegen und die bautechnische Fertigstellung der Umgehungsstraße inkl. Durchstich durch den Bahndamm als komplett nutzbare Erschließungsstraße erfolgt ist.

Ziel der BI-Dell ist eine klare Definition der Bauabfolge, da die diesbezüglichen Formulierungen in den bisherigen Beschlüssen nicht eindeutig seien.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für den B-Plan Nr. 950 und die Änderung des FNP 1980 hat im Januar 2013 die frühzeitige Bürgerbeteiligung stattgefunden. Die abschließende Abwägung der Bürgereingaben steht noch aus. Die Verwaltung wird zum „Offenlagebeschluss“ (öffentliche Sitzung des Planungsausschusses und der Bezirksvertretung) einen Abwägungsvorschlag vorlegen.

Während des laufenden B-Plan-Verfahrens würde eine veränderte oder weitergehende Beschlussfassung zur Bauabfolge das Abwägungsergebnis im Vorfeld festlegen und eine Vorabbindung erzeugen. In den Abwägungs­prozess würde damit im Vorhinein eingegriffen und damit ein rechtliches Risiko für das Bauleitplanverfahren begründet.

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Anlagen

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