Entscheidungsvorlage - BA 6/0148/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der bezirklichen Mittel 2013hier: Antrag der IG Horbacher Vereine vom 13.10.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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04.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt die im interfraktionellen Gespräch abgestimmte Vergabe der bezirklichen Mittel (PSP-Element 1-011906-600-5, Kostenart 53180000 ‚Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche‘) in einer Gesamthöhe von 13.400,- € wie folgt:
- Zuschuss in Höhe von 13.000,- € zur Umsetzung des Projekts: „Absenkung der Mauer vor Kirche und Jugendheim „ in Horbach zur Weiterentwicklung des Dorfmittelpunktes im Rahmen der Initative „Unser Dorf hat Zukunft“
- Zuschuss in Höhe von jeweils 100,- € an die Fördervereine der städt. Kindertagesstätten Grünenthaler Str., Parkstraße, Richtericher Str. und den Kindergarten St. Heinrich in Horbach
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für das Haushaltsjahr 2013 stehen beim PSP-Element 1-011906-600-5, Kostenart 53180000 ‚Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche‘, für den Stadtbezirk Richterich insgesamt 50.000,- Euro zur Verfügung. Durch Beschlüsse der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 22.05.2013, 11.09.2013 und 06.11.2013 sind hiervon bisher 36.600,- Euro verausgabt worden.
Die IG Horbacher Vereine, Arbeitsgruppe Ortsmitte, beantragen mit beigefügtem Antrag eine finanzielle Unterstützung zur Absenkung der Mauer vor Kirche und Jugendheim in Horbach.
Im Rahmen der Initiative „Unser Dorf hat Zukunft“ wurde unter Beteiligung der Horbacher Bürger zur Weiterentwicklung des Dorfmittelpunkts die Absenkung der Mauer vor Kirche und Jugendheim identifiziert, um den bestehenden Raum des Kirch- und Jugendheimvorplatzes in die Dorfmitte zu integrieren.
Hierzu ergänzend teilt die IG Horbacher Vereine mit:
Sowohl durch den Kirchenvorstand St. Heinrich als auch durch das Bistum, die die Eigentümerseite vertreten, liegt eine Zustimmung zur Umsetzung vor.
Der Außenbereich der Kirche inkl. Mauer als auch die Mauer und die Grünanlage um das Ehrenmal stehen nicht unter Denkmalschutz. Auf Anregung der unteren Denkmalbehörde der Stadt Aachen fand eine Abstimmung der geplanten Veränderung sowohl mit dieser als auch mit dem Bistum statt. Der geplanten Umsetzung stehen keine Einwände entgegen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 50.000 | 13.400 | 150.000 | 150.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,5 kB
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