Kenntnisnahme - FB 36/0226/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2014 für den Stadtwald zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Forstwirtschaftsplan 2014

Im Forsteinrichtungszeitraum 2003-2013 sind im elften Jahr die Maßnahmen für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes zu planen.

Die Forsteinrichtung hat grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren und ist damit seit dem 01.10.2013 abgelaufen. Da sich die wesentlichen Parameter (Baumartenzusammensetzung, Zuwachs usw.) jedoch nur geringfügig geändert haben, wurde seitens der Unteren Forstbehörde eine Verlängerung der Laufzeit zugestanden.

Zurzeit werden in der „Arbeitsgemeinschaft Großstadtwald NRW“ unter Beteiligung des Gemeindeforstamtes Aachen neue Forsteinrichtungsmethoden und -inhalte diskutiert und erarbeitet. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden zu gegebener Zeit im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vorgestellt und sollen in die neue Forsteinrichtung einfließen.

Das Forsteinrichtungswerk ist in Gemeindewäldern mit einem Waldbesitz von über 100 ha gesetzlich vorgeschrieben (Landesforstgesetz NRW). Bisher wurde die Forsteinrichtung mit 80 % der Kosten durch den Landesbetrieb Wald und Holz gefördert. Diese Förderung wird für Kommunalwälder, die keinen Bewirtschaftungsvertrag mit dem Land abgeschlossen haben,  nicht mehr in Aussicht gestellt. Die „Arbeitsgemeinschaft Großstadtwald NRW“ wird dieses Thema noch einmal mit dem MKULNV diskutieren.

 

a) Holzeinschlag

Holzartengruppen (in Festmeter)

 

Ei

Bu/Alh

Aln

Ki/Lä

Fi/Dgl.

Summe

jährl. Hiebssatz Forsteinrichtung 2003

594

2828

235

615

4291

8563

abgeglichener Hiebssatz 2012
Stand 10.08.12

2381

10487

1362

-14

2482

16698

Planung 2013

631

847

77

1191

3577

6323

 

 

*)              Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)

              Aln = andere Laubbäume mit niedr. Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

 

 

 

Hiebssatz und bisheriger Vollzug

Der jährliche Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.

Aus dieser Planung geht hervor, dass im Stadtwald jährlich 8.563 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (Insekten, Sturm) treten Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).

Demnach könnte der Forstbetrieb im Forstwirtschaftsjahr 16.698 fm einschlagen, geplant sind 6.323 fm. Mit Ausnahme des Brennholzes ist  die Nachfrage nach Laubholz, insbesondere nach Buche und nach qualitativ schlechter Eiche sehr verhalten. Entsprechend gering sind die Markpreise und demzufolge zurückhaltend der Einschlag. Bei den Nadelhölzern dagegen sind die bereits sehr guten Preise aus 2013 noch einmal gestiegen und bewegen sich aktuell auf Rekordniveau.

b) Kulturen, Wege, Erholung

Kulturbegründung

Im kommenden Forstwirtschaftsjahr ist die Pflanzung von 15.850 Bäumen geplant. Diese verteilen sich auf die Baumarten wie folgt:

Buche:              12.350 Stück

Weißtanne              2.000 Stück

Bergahorn:              1.000 Stück

Vogelkirsche:              500 Stück

Summe:              15.850 Stück

Die meisten Buchen werden im Rahmen des so genannten Voranbaus eingebracht. Als Voranbau bezeichnet man die künstliche und vorzeitige Einbringung von Schlusswaldbaumarten in einen Altbestand, in dem diese Baumarten nicht vorkommen und somit auch nicht natürlich zu verjüngen sind. Ziel des Voranbaus ist es, aktiv einen Baumartenwechsel herbeizuführen. Es handelt sich meistens um den Voranbau von Buche unter Fichte oder unter Kiefer.

Mit den übrigen Pflanzen werden lückige Kulturen ausgebessert, in denen Bäume ausgefallen sind.

Kulturpflege/Kultursicherung

Bei der Kulturpflege werden einerseits junge Bäume gegen starke Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn aber auch Neophyten frei geschnitten. Andererseits werden dicht aufwachsende Naturverjüngung (v. a. Nadelholz) „vereinzelt“ um die gegenseitige Konkurrenz um Licht, Wasser und Nährstoffe zu reduzieren (Vitalisierung, Förderung gut veranlagter Individuen). Geplant sind diese Maßnahmen im kommenden Sommer auf 15,6 ha.

Jungwuchspflege

Im Alter von rund 15 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten zurückgedrängt. Ziel ist es, einen gesunden und artenreichen Mischwald aufzubauen, auch im Hinblick auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.). Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 6,0 ha.

Waldschutz

Üblicherweise fallen hierunter Maßnahmen zur Prävention von Wildschäden (Verbiss- und Fegeschutzmittel, Zäune und dergleichen). Die Wilddichte und das zur Verfügung stehende Äsungsangebot stehen im Stadtwald in einem ausgewogenen Verhältnis. Daher sind keine neuen Waldschutzmaßnahmen erforderlich. Es werden lediglich ein bereits vorhandenes Wildgatter (Eichenkultur) sowie diverse Weisergatter. Bei letzteren handelt es sich um kleine eingezäunte Flächen in der Größe von 10 x 10 Metern. Der Vegetationsvergleich innerhalb und außerhalb des Zaunes lässt Rückschlüsse auf die Wilddichte zu (Baumartenvielfalt im Unterstand, Länge der Höhentriebe, Zusammensetzung der Krautschicht usw.)

Wegebau/Wegeunterhaltung

Diverse sand-/wassergebundene Waldwege wurden in 2013 neu aufgeschottert, so dass im Wesentlichen der vorherrschende Zustand erhalten bleiben soll. Die Unterhaltungsarbeiten werden in Eigenregie durchgeführt.

Mit der Sanierung der Schwarzdecken wurde vor 2 Jahren begonnen; die Maßnahmen werden in den kommenden Jahren sukzessiv fortgesetzt. Die Arbeiten erfolgen in Fremdleistung mit einem Auftragsvolumen von rund 24.000 Euro für das Jahr 2014.

Erholungseinrichtungen

Der Bau von neuen Erholungseinrichtungen ist im Jahr 2013 ist nicht vorgesehen, so dass sich die Arbeiten auf die Unterhaltung der vorhandenen Bauwerke und Einrichtungen beschränken.

 

c) Gefahren

Im Stadtwald  wurden im Jahr 2013 erstmals Symptome des Eschentriebsterbens festgestellt. In NRW ist diese Krankheit seit 2009 in Kulturflächen im Bergischen Land und im Raum Bielefeld bekannt. Sie wird durch einen Pilz hervorgerufen (Falsches Weißes Stengelbecherchen), dessen Sporen mit dem Wind verbreitet werden und die Blätter meist junger, aber auch älterer Eschen infizieren. Der Pilz wächst ausgehend von den Blättern in das unverholzte Mark von Zweigen und Trieben und führt letztlich zu Rindennekrosen (pathologische Zellveränderungen in der Rinde), die die Wasserversorgung des Astes unterbrechen, so dass Pflanzenteile oberhalb der Nekrose welken und absterben. Die geschwächten Bäume sind dann anfälliger für Sekundärschädlinge (z. B. Hallimasch, Eschenbastkäfer)

Eine Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich. Ggf. sind einzelne Eschen aufgrund ihrer genetischen Ausstattung weniger anfällig bzw. resistent. Der weitere Verlauf der Krankheit wird beobachtet.

 

d) Fremdaufträge

       Kosten für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von 34.000 Euro kalkuliert.

       Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 20.000 Euro

       Ankauf von Pflanzen: ca. 12.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie)

       Verbiss- und Fegeschutzmittel: ca. 1.000 Euro

       Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen (Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 2.000 Euro

       Instandhaltungsarbeiten an Schwarzdecken: ca. 24.000 Euro

 

 

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Auswirkungen

 

finanzielle Auswirkungen

Keine

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz 2015.

fortgeschriebener Ansatz 2015.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

 

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

       Kosten für die Holzbringung:              34.000 Euro

       Verkehrssicherung:                            20.000 Euro

       Verbiss- und Fegeschutzmittel:                 1.000 Euro

       Ankauf von Pflanzen:                            12.000 Euro

       Wegebau inkl Schwarzdecken:              26.000 Euro

Summe:                            93.000 Euro

 

 

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