Entscheidungsvorlage - B 03/0108/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2013Zufahrt von der Krefelder Straße zum Parkhaus Tivoli, PSP-Element 5 - 011301 - 900 - 01100 - 300 - 2 Genehmigung einer Dringleichkeitsentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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20.11.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei vorgenannten PSP-Element waren für die Tiefbauarbeiten insgesamt 112.500 € veranschlagt, gebunden und freigegeben. Dieser Betrag ist mittlerweile vollständig verausgabt.
Aufgrund der vorgenommenen Kostenschätzung war dieser Betrag auch ausreichend bemessen.
Im Laufe der Baumaßnahmen für die Herstellung der notwendigen Entwässerung, stellte sich heraus, dass auf der vorgesehenen Trasse eine Gasleitung vorhanden war. Dies bedingte zum Einen, einen notwendigen Baustopp der Arbeiten, zum Anderen unabweisbare Mehrkosten durch die örtlichen Gegebenheiten. Diese belaufen sich auf insgesamt 97.907,63 €. Als weitere Erschwernis kam hinzu, dass die Baumaßnahme bis zum Beginn des CHIO 2013 abgeschlossen sein musste, damit das Parkhaus ordnungsgemäß bedient werden konnte. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit wurde die Maßnahme aufgrund personeller Engpässe extern vergeben.
Die Rechnungen wurden durch das Ing. – Büro Achten & Jansen geprüft und als gerechtfertigt anerkannt. Der Fachbereich 61 hat die Maßnahme fachtechnisch abgenommen. Die entstandenen Mehrkosten gehen zu Lasten der Stadt Aachen.
Die Deckung dieser Mehrkosten ist gewährleistet.
30.000 € werden seitens FB 61 aus nicht verausgabten Mittel aus dem PSP-Element 5-120102-100- 01200-300-1 Heussstraße Endausbau bereitgestellt,
67.907,63 € werden gedeckt aus nicht verausgabten Mitteln für Erschließungsbeiträge aus dem PSP-Element 1-011301-900-3 Erschließungsbeiträge.
Die Dringlichkeitsentscheidung liegt darin begründet, dass die bauausführende Firma einen Zahlungsanspruch hat, so dass ein Zuwarten auf die nächste Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2013 nicht möglich ist, da aufgrund Zahlungsverzug Verzugszinsen in nicht unerheblicher Höhe anfallen würden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 112.500 € | 210.407,63 € | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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245,5 kB
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