Entscheidungsvorlage - B 03/0108/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 05.11.2013 zur von überplanmäßigen Mittel in Höhe von 97.907,63 € für die Erstellung der Zufahrt von der Krefelder Straße zum Parkhaus Am Tivoli

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei vorgenannten PSP-Element waren für die Tiefbauarbeiten insgesamt 112.500 € veranschlagt, gebunden und freigegeben. Dieser Betrag ist mittlerweile vollständig verausgabt.

 

Aufgrund der vorgenommenen Kostenschätzung war dieser Betrag auch ausreichend bemessen.

 

Im Laufe der Baumaßnahmen für die Herstellung der notwendigen Entwässerung, stellte sich heraus, dass auf der vorgesehenen Trasse eine Gasleitung vorhanden war. Dies bedingte zum Einen, einen notwendigen Baustopp der Arbeiten, zum Anderen unabweisbare Mehrkosten durch die örtlichen Gegebenheiten. Diese belaufen sich auf insgesamt 97.907,63 €. Als weitere Erschwernis kam hinzu, dass die Baumaßnahme bis zum Beginn des CHIO 2013 abgeschlossen sein musste, damit das Parkhaus ordnungsgemäß bedient werden konnte. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit wurde die Maßnahme aufgrund personeller Engpässe extern vergeben.

 

Die Rechnungen wurden durch das Ing. – Büro Achten & Jansen geprüft und als gerechtfertigt anerkannt. Der Fachbereich 61 hat die Maßnahme fachtechnisch abgenommen.  Die entstandenen Mehrkosten gehen zu Lasten der Stadt Aachen.

 

Die Deckung dieser Mehrkosten ist gewährleistet.

30.000 € werden seitens FB 61 aus nicht verausgabten Mittel aus dem PSP-Element 5-120102-100- 01200-300-1 Heussstraße Endausbau bereitgestellt,

67.907,63 € werden gedeckt aus nicht verausgabten Mitteln für Erschließungsbeiträge aus dem PSP-Element 1-011301-900-3 Erschließungsbeiträge. 

 

Die Dringlichkeitsentscheidung liegt darin begründet, dass die bauausführende Firma einen Zahlungsanspruch hat, so dass ein Zuwarten auf die nächste Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2013 nicht möglich ist, da aufgrund Zahlungsverzug Verzugszinsen in nicht unerheblicher Höhe anfallen würden.   

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

112.500 €

210.407,63 €

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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