Entscheidungsvorlage - E 26/0145/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2012 mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme                                          609.613.802,94  Euro

Jahresverlust                                            11.857.845,16  Euro

Verlustvortrag                                            11.857.845,16  Euro

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW. Jahresabschluss und Lagebericht 2012 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

  1. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement,  den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2012 mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme                                              609.613.802,94  Euro

Jahresverlust                                                11.857.845,16  Euro

Verlustvortrag                                                11.857.845,16  Euro

 

Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW. Jahresabschluss und Lagebericht 2012 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der EigVO NRW sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

 

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 weist zum 31.12.2012 aus:

 

Bilanzsumme              609.613.802,94  Euro

 

Jahresverlust              11.857.845,16  Euro

 

Der Betrieb schließt auch in 2012 mit einem Verlust ab; ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war für 2012 ein planmäßiger Verlust in Höhe von 12,45 Mio. Euro zu erwarten; dieser konnte letztlich um rd. 590.000 Euro verringert werden.

 

Laut § 10 der EigVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird. Da diese aufgrund der Eigenkapitalquote des Betriebes nicht gefährdet wird - sie beträgt noch 35,8 % unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2012 -  schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2012 in Höhe von 11.857.845,16 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Verlustvortrag der Jahre 2008 bis einschließlich 2011 in Höhe von 44.765.455,55 Euro erhöht sich somit auf  56.623.300,71 zum 31.12.2012.

 

Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt vom 06.05.2013 und Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 23.04.2013 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Revision GmbH, Binger Straße 22 in 55122 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 betraut. Die Fundus Revision GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2012 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Abschlussbericht wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zur Erteilung des Prüfvermerks übersandt. Diese teilte mit Schreiben vom 04.11.2013 mit, dass sie den erteilten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers nicht ergänzen wird.

 

Hinweis

Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf  über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.

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Anlagen

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