Entscheidungsvorlage - FB 45/0324/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses, seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 142.000 € auf einem neu einzurichtenden PSP-Element 5-060101-NNNN für die „Außenspielgeräte des Außengeländes Kita Krefelder Straße“ zu geben.

 

2.Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, sowie die Empfehlung des Finanzausschusses zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 142.000 € auf einem neu einzurichtenden PSP- Element 5-060101-NNNN für die „Außenspielgeräte des Außengeländes Kita Krefelder Straße“ zu geben.

 

3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 142.000 € auf einem neu einzurichtenden PSP- Element 5-060101-NNNN für die „Außenspielgeräte des Außengeländes Kita Krefelder Straße“ zu erteilen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage 

 

Gemäß dem Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 11.12.2012 wurde in Abstimmung mit dem Investor im 1. OG des Neubaus Krefelder Straße (Hitmarkt) eine fünfgruppige Kindertagesstätte geplant und errichtet.

Die Übertragung der Trägerschaft für diese Einrichtung an die Lebenshilfe Aachen e.V. wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 06.11.2012 beschlossen.

 

Die Stadt Aachen wird die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte anmieten und einen entsprechenden Untermietvertrag mit der Lebenshilfe Aachen e.V. schließen.

 

Die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte befinden sich im 1.OG des Gebäudes.

Aus den Räumen im 1.OG kann man ebenerdig das Flachdach betreten. Dieses bietet eine Fläche von insgesamt ca. 900 qm, die von der Kindertagesstätte als Außengelände genutzt werden kann.

Die alleinige Nutzung durch die Kindertagesstätte kann sichergestellt werden. Ebenfalls ist es nach Aussage des Investors möglich, einen Teil der Fläche begrünen zu lassen, sodass ein adäquates Außengelände gestaltet werden kann.

 

Um das Außengelände auf dem Flachdach adäquat als Außenspielbereich für die Kindertagesstätte zu gestalten, sind eine aufwändige Herrichtung der Fläche sowie die Berücksichtigung geeigneter Außenspielgeräte zwingend erforderlich.

 

Die Herrichtungskosten des Geländes werden durch den Investor getragen.

Die Stadt Aachen übernimmt die Kosten für die Außenspielgeräte. Diese gehen dann in das Eigentum der Stadt Aachen über und sind demzufolge entsprechend zu inventarisieren.

Vorgesehen ist, dass der Investor die Planung und Ausführung der Außengeländeplanung beauftragt und zunächst die Gesamtkosten übernimmt.

Anschließend erstattet die Stadt Aachen den Anteil für die Spielgeräte an den Investor.

In bereits erfolgten Verhandlungen wurde hierfür eine Summe von insgesamt 141.750 € vereinbart.

 

Über den Untermietvertrag, den die Stadt Aachen mit dem Träger der Einrichtung, der Lebenshilfe Aachen e.V., abschließt, wird geregelt, dass dieser für die Wartung/Pflege/Reparatur sowie Ersatzbeschaffung der Spielgeräte auf dem Außengelände verantwortlich ist und die in diesem Rahmen entstehenden Kosten zu tragen hat.

Demzufolge werden die Spielgeräte inventarisiert, da sie im Eigentum der Stadt Aachen sind. Allerdings fallen für die Stadt Aachen keine Folgekosten an.

 

 

 

 

 

2. Finanzierung

 

Die Planung und Beauftragung des Außenspielbereichs übernimmt der Investor erst, sobald seitens der Stadt Aachen schriftlich erklärt wird, dass der erforderliche Zuschuss gezahlt wird.

Diese Erklärung kann die Stadt erst abgeben, wenn die Mittel dafür im Haushalt korrekt bereitgestellt worden sind. Bis dahin stehen die diesbezüglichen Planungen still. Da die Kita voraussichtlich am 01.03.2014 in Betrieb gehen soll, ist aber dringend erforderlich, dass der Investor noch dieses Jahr die  Zusage erhält. Von daher müssen die Mittel noch in 2013 genehmigt werden.

 

Bei PSP-Element 4-060101-980-6 52410000 "U3 Ausbau" sind Mittel in Höhe von 1.197.300 € in 2013 etatisiert. Die Gelder sind u.a. für die o.g. Maßnahme eingeplant. Da die Außenspielgeräte in städt Eigentum übergehen, ist deren Anschaffung jedoch investiv zu bewerten. Der erforderliche Betrag in Höhe von 142.000 € muss daher außerplanmäßig bereitgestellt werden.  In gleicher Höhe werden konsumtive Mittel eingespart.

 

Da die Bereitstellung der Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreitet, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

 

3. Vorschlag der Verwaltung


Die Verwaltung schlägt vor, Mittel in Höhe von 142.000 € von PSP-Element 4-060101-980-6 52410000 „U3 Ausbau“ auf ein neu einzurichtendes PSP-Element 5-060101-NNNNAußengelände Kita Krefelder Straßeaußerplanmäßig bereitzustellen.

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

neu einzurichtendes PSP- Element 5-060101-NNNN „Außengelände Kita Krefelder Straße“

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0 €

142.000 €

0

0

0 €

142.000 €

Ergebnis

0

0

0

0

0

-142.000 €

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

-142.000 €

0

 

 

Investive Deckung ist nicht vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

4-060101-980-6; 52410000 – U3 Ausbau städt. Kitas (Baumaßnahmen)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

1.197.300 €

1.055.300  €

981.200 €

981.200 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

+142.000 €

0

 

 

Mittel werden am Jahresende eingespart

 

Deckung ist nicht gegeben /  keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

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