Entscheidungsvorlage - FB 61/1004/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Unterhaltungszuständigkeit für die Hochwasserrückhaltebecken "Johannisbach" und "Klinikum" an den Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/73
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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19.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, die Übertragung der Unterhaltungszuständigkeit für die beiden Hochwasserrückhaltebecken „Johannisbach“ und „Klinikum“ an den WVER zu beschließen.
Rat der Stadt:
Der Rat beschließt die Übertragung der beiden Hochwasserrückhaltebecken „Johannisbach“ und „Klinikum“ an den WVER.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für den Hochwasserschutz im Stadtgebiet von Aachen ist gemäß dem Eifel-Rur Verbandsgesetz (Eifel-Rur VG) der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) zuständig. Der WVER betreibt die an verschiedenen Fließgewässern im Stadtgebiet vorhandenen Hochwasserrückhaltebecken (HRB), soweit er oder sein Rechtsvorgänger – der Wasserverband Obere Wurm bis 31.12.1992 - sie selber errichtet hat oder sie ihm von der Stadt Aachen zwischenzeitlich übertragen wurden. Das HRB Klinikum wurde von der Stadt in den 70er Jahren, das HRB Johannisbach Ende der 80er Jahre errichtet. Beide wurden seitdem von der Stadt betrieben. Eine Übertragung an den Verband konnte bislang nicht vorgenommen werden, weil die Becken nicht dem aktuellen Stand der Technik und auch nicht der Genehmigungsplanung entsprachen. Im Laufe der vergangenen 25 Jahre wurden zudem einige technischen Regelwerke (z. B. DIN 19700 für Stauanlagen) novelliert, was eine bauliche Anpassung der Becken bzw. weitere ingenieur- bzw. sicherheitstechnische Nachweise bedingte. Zwischenzeitlich hat die Stawag, die von der Stadt mit der Betriebsführung des Abwasserbereiches beauftragt ist, mit Unterstützung des WVER die vorhandenen technischen Defizite an den HRB Johannisbach und Klinikum weitestgehend abgearbeitet, so dass nach Abschluss der Arbeiten voraussichtlich Mitte 2014 eine Übertragung der beiden HRB an den WVER stattfinden kann.
Da die für den Hochwasserschutz zuständige Landesbehörde, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) den WVER formell zur Übernahme der Unterhaltungsaufgaben verpflichten muss, bedarf es eines Beschlusses durch den Rat der Stadt.
Die Übertragung der beiden HRB erfolgt auf der Grundlage des § 87, Abs. 3, LWG NRW (Landeswassergesetz) und des § 2, Abs.1, Satz 1 Eifel-Rur VG. Es wird lediglich die Unterhal-tungszuständigkeit an den beiden HRB übertragen. Da beide Anlagen von Fußwegenetzen umgeben sind, welche im Bereich des Johannisbaches der Naherholung und im Bereich des Klinikums als fußläufige Verbindungen zwischen den Hochschulinstituten und dem Universitäts-klinikum dienen und für die öffentliche Nutzung entsprechend gewidmet sind, ist ein Verkauf der Grundstücke an den WVER nicht sinnvoll. Beide Grundstücke verbleiben daher im Eigentum der Stadt. Insofern ist die Übertragung der Zuständigkeit nicht mit einem Verkaufserlös bzw. nicht mit Einnahmen für die Stadt Aachen verbunden.
Die Unterhaltungsaufwendungen werden der Stadt Aachen über die Verbandsumlage in Rechnung gestellt. Die Übernahme der Unterhaltung beider Becken durch den WVER wird sich in der Höhe der Verbandsumlage nur unmerklich niederschlagen. Gleichzeitig entfallen die Unterhaltungsauf-wendungen durch die Stawag. Weder die Verbandsumlage noch die Unterhaltungsaufwendungen der Stawag fließen in die Gebührenbedarfsberechnung ein, da es sich nicht um Aufgaben der Abwasserbeseitigung handelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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464 kB
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2
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(wie Dokument)
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560,6 kB
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