Kenntnisnahme - FB 45/0322/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 10.10.2013 ist damit formal erledigt.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage:

Erstmals im Rahmen der Erstellung des Schulentwicklungsplanes für die Förderschulen wurden in einer Schulentwicklungswerkstatt alle unmittelbar von den schulorganisatorischen Maßnahmen betroffenen Parteien (Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleitung, OGS, Verwaltung, Schulaufsicht und Genehmigungsbehörde) beteiligt. Ziel und Zweck der Schulentwicklungswerkstatt war die frühzeitige Beteiligung aller Betroffenen, um mit diesem neuen Instrument der Schulentwicklungsplanung vor der Entscheidung über konkrete schulorganisatorische Maßnahmen verschiedene denkbare Handlungsalternativen zu diskutieren.

 

Mit dieser Art der Partizipation hat die Stadt Aachen Neuland in der Schulentwicklungsplanung betreten und bundesweit Maßstäbe gesetzt.

 

Im Zuge der sozialraumorientierten Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Primarstufe 2013 bis 2018 wurde das Modell erneut eingesetzt um die Grundschulen in 5 Beteiligungswerkstätten umfassend zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auch hier wurden, wie schon bei den Werkstätten für die Förderschulen, alle unmittelbar betroffenen Personengruppen beteiligt. So wurden die Schulleitung und die stellvertretende Schulleitung oder ein Mitglied des Lehrerrates, die Elternvertreter und Vertreter der Offenen Ganztagsschule, aber auch die Schulaufsicht und die Genehmigungsbehörde eingeladen.

 

  1. Ratsantrag

Mit Ratsantrag Nr. 335/16 vom 10.10.2013 beantragt die SPD-Fraktion, bei den vorbereitenden Gesprächen und der Durchführung von Schulentwicklungswerkstätten in Aachen zukünftig auch Gewerkschaften, Verbände und Personalvertretungen einzubeziehen und zu beteiligen.

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Die Beteiligung von Gewerkschaften, Verbänden und Lehrerpersonalräten an den Beratungen von Schulentwicklungswerkstätten ist grundsätzlich möglich, eine generelle Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt erscheint jedoch nicht sinnvoll.

 

Zukünftig ist im Einzelfall hierüber zu entscheiden. Die Entscheidung sollte davon abhängig gemacht werden, mit welchen Fragestellungen sich die jeweilige Schulentwicklungswerkstatt beschäftigt. Eine Beteiligung von Gewerkschaften, Verbänden und Lehrerpersonalräten macht nur dann Sinn, wenn Maßnahmen zur Diskussion stehen, bei denen die beruflichen Interessen der jeweiligen Lehrerschaft auch tatsächlich berührt wären (z.B. Schließung oder Zusammenlegung von Schulen). Dies wird bei zukünftig durchzuführenden Werkstätten, wie bisher auch, aufgrund der jeweiligen Einzelfalllage entschieden werden.

 

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Schulentwicklungsplanung der Gestaltung und Weiterentwicklung des Schulangebotes vor Ort dient und damit primär von lokalen Bedürfnissen und Voraussetzungen geprägt ist. Der Schulträger muss vor diesem Hintergrund entscheiden, inwieweit ein Einbezug überörtlicher Interessenvertretungen diese Zielsetzung unterstützen kann.

Daher empfiehlt die Verwaltung, zukünftig einzelfallbezogen über die konkrete Zusammensetzung der Teilnehmerschaft von Beteiligungswerkstätten zu entscheiden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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