Entscheidungsvorlage - FB 45/0323/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Anmeldezahlen zu den Grundschulen 2014/2015 zur Kenntnis. In der Sitzung am 10. April 2014 wird erneut berichtet werden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.              Ausgangslage

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 09.10.2013 die Sozialraumorientierte Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Primarstufe 2013 bis 2018 beschlossen und damit die Zügigkeiten der städtischen Grundschulen festgelegt.

 

In der Zeit vom 04.11. bis einschließlich 09.11.2013 wurden in den Grundschulen die Anmeldungen

für das Schuljahr 2014/2015 durchgeführt.

 

2.              Gesetzeslage

Am 16.10.2013 hat der Landtag NRW das 9. Schulrechtsänderungsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz wird am 01.08.2014 in Kraft treten, jedoch entfaltet es nach den Übergangsvorschriften (Art. 2 Abs. 1) bereits Wirkung für das Aufnahmeverfahren an Grundschulen und weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2014/2015. Für Kinder mit bereits förmlich festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden die Vorschriften zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren  in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) angepasst werden. Im Vorgriff hierauf hat das Ministerium mit Erlass vom 16.10.2013 (siehe Anlage) Regelungen zur Aufnahme von Kindern mit bereits förmlich festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zu Schuljahresbeginn 2014/2015 getroffen.

 

Danach haben Kinder mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Anspruch auf Aufnahme in die von der Schulaufsicht vorgeschlagene, ihrer Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist (§ 19 Abs. 5 S. 3 Schul­gesetz). Im Aufnahmeverfahren sind Aufnahmeansprüche von Kindern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung hinreichend zu berücksichtigen. Diese Kinder sind an der wohnortnächsten Schule, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist, vorrangig aufzunehmen.

 

Ergeben sich im Rahmen des Anmeldeverfahrens zu den Grundschulen Anzeichen für einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen, ist zu prüfen, ob den Eltern auf ihren Wunsch hin eine Grundschule empfohlen werden kann, an der zum einen Gemeinsames Lernen eingerichtet ist oder eingerichtet werden soll und zum anderen noch Aufnahmekapazitäten frei sind.

 

Endgültige Aufnahmeentscheidungen können erst dann getroffen werden, wenn die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geklärt und die noch laufenden Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs abgeschlossen sind. Dies wird nach Rücksprache mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde voraussichtlich erst Ende April 2014 möglich sein.

 

Der Ministerialerlass ist der Vorlage in der Anlage beigefügt.

 

3.              Anmeldesituation

Aus der beigefügten Auflistung ist die Anmeldesituation, wie sie sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage (25.11.2013) aus dem System „Einschulung Online“ ergibt, ersichtlich. Es handelt sich hier um eine Momentaufnahme, das System verzeichnet weiterhin eine hohe Bewegung.

 

Aus der Einwohnermeldedatei wurden 1.925 Datensätze ins System importiert, 191 Datensätze wurden zusätzlich angelegt. Von den insgesamt 2.116 Schülerinnen und Schülern sind weiterhin 106 nicht angemeldet.

Die Eltern von derzeit 503 Schulneulingen haben sich bei der Schulwahl für ihr Kind für eine andere als die nächstgelegene Schule entschieden, 42 Kinder kommen nicht aus Aachen.

 

Durch die vom Rat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2013 bis 2018 beschlossene Begrenzung der Klassenfrequenzen in Schulen mit Sozialindex und/oder gemeinsamem Unterricht und die Neuregelung der Klassenfrequenzgrenzen nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz sinkt an einigen Schulen die Aufnahmekapazität. Demgegenüber ist auch festzustellen, dass einzelne Schulen eine wesentlich höhere Nachfrage verzeichnen können als in den vergangenen Jahren.

 

Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich aus den oben genannten Gründen um einen Zwischenbericht, in seiner Sitzung am 10.04.2014 wird dem Schulausschuss erneut berichtet werden..

 

GGS Am Höfling

Da die GGS Am Höfling in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 jahrgangsübergreifenden Unterricht erteilt, befinden sich in allen Klassen Schulneulinge. Alle 12 Klassen gelten insofern als Eingangsklassen. Die Gesamtaufnahmekapazität der Schule liegt bei 296 Kindern. Während die Schule vor Inkrafttreten des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes jährlich noch bis zu 90 Schülerinnen und Schüler aufnehmen konnte, sinkt diese Zahl auf nunmehr durchschnittlich 74 Schülerinnen und Schüler.

Zurzeit sind 78 Erstklässler angemeldet, da die sich derzeit im 1. bis 3. Schulbesuchsjahr befindlichen 222 Kinder hinzugezählt werden müssen, können nur noch 74 weitere Kinder aufgenommen werden.

 

GGS Am Lousberg

Die zweizügige GGS Am Lousberg kann 75 Anmeldungen verzeichnen, 30 Anmeldungen mehr als zum Schuljahr 2013/2014. Die Aufnahmekapazität der Schule liegt bei 53 Kindern. Die Eltern werden im Rahmen der Beratungen auf freie Kapazitäten an der Annaschule, der KGS Am Fischmarkt und der KGS Passstraße hingewiesen.

 

KGS Am Römerhof

Die dreizügige KGS Am Römerhof kann jährlich maximal 81 Kinder in 3 Klassen mit je 27 Kindern aufnehmen. Derzeit sind 98 Kinder angemeldet, von denen jedoch 56 Kinder keine Anspruchskinder sind.

 

GGS Brühlstraße

Die Zügigkeit der GGS Brühlstraße ist nach der Schulentwicklungsplanung 2013 bis 2018 um einen Zug gesenkt worden. Es sind 60 Kinder angemeldet, die Aufnahmekapazität liegt bei 56 Kindern.

 

Katholischer Teilstandort Barbarastraße

Am katholischen Teilstandort Barbarastraße können 19 Anmeldungen verzeichnet werden, allerdings haben die Eltern von 3 Kindern bereits Anträge auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Ziel des Besuches einer Förderschule gestellt.

 

Die Gesamtaufnahmekapazität des Schulverbundes liegt bei 85 Schülerinnen und Schülern, derzeit liegen insgesamt 79 Anmeldungen vor. Derzeit hat der Schulverbund weitere Aufnahmekapazitäten für 6 Schülerinnen und Schüler. Wenn die o.g. Anträge auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Sinne der Eltern entschieden werden, erhöht sich die Aufnahmekapazität auf 9 Schülerinnen und Schüler.

 

GGS Driescher Hof

Die zweizügige GGS Driescher Hof hat eine maximale Aufnahmekapazität von 48 Kindern, es sind 52 Kinder angemeldet.

 

Marktschule Brand

Die Zügigkeit der Marktschule Brand ist nach der Schulentwicklungsplanung 2013 bis 2018 um einen Zug gesenkt worden. An der Marktschule Brand sind mit 78 Schülerinnen und Schülern erheblich mehr Kinder angemeldet als in den Vorjahren. Aufnahmekapazitäten bestehen noch in geringem Maße an der GGS Brander Feld. Die KGS Kornelimünster hat ebenso wie die KGS Forster Linde und die GGS Schönforst weitere Aufnahmekapazitäten.

 

GGS Walheim

An der GGS Walheim sind 61 Kinder angemeldet, die Aufnahmekapazität der zweizügigen Schule liegt bei 56 Kindern.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Anlagen

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