Entscheidungsvorlage - FB 45/0327/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung des Fanprojekts Aachen in 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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10.12.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, der Fortführung des Fanprojektes mit einer finanziellen Beteiligung der Stadt Aachen in Höhe von 23.500 Euro zuzustimmen sowie die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende Vereinbarung mit der Städteregion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. abzuschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Er beschließt die Fortführung des Fanprojektes unter Beteiligung der Stadt Aachen mit einem finanziellen Anteil in Höhe von 23.500 Euro und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung mit der Städteregion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. abzuschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im Juni 2008 hat der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen der Einrichtung eines Fanprojektes zugestimmt. Das Projekt wurde auf fünf Jahre befristet, von November 2008 bis Oktober 2013. Die Kosten wurden je zu einem Drittel vom DFB, dem Land NRW und der Stadt Aachen getragen.
Nach entsprechender Beschlussfassung auch der Verbandsversammlung StädteRegion im Mai 2009 wurde das Projekt mit Bildung der StädteRegion Aachen als städteregionales Projekt fortgeführt.
Der kommunale Anteil wird seitdem hälftig von der Stadt und der Städteregion Aachen getragen.
2. Sachstand
In seiner Sitzung am 18.07.2013 fasste der Städteregionstag folgende Beschlüsse:
- Er beschließt vorbehaltlich der weiteren Förderung durch das Land NRW und den DFB die Fortführung des Fanprojektes StädteRegion Aachen mit einem kommunalen Finanzierungsanteil von jährlich 47.500 Euro - zunächst befristet bis zum 31.12.2014. Die Summe wird aus dem Haushalt der StädteRegion Aachen finanziert. Über die Ausgleichszahlung beteiligt sich die Stadt Aachen mit einem Anteil von 23.500 Euro.
- Er beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Aachen und dem Projektträger, der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V., abzuschließen.
- Voraussetzung für die weitere Förderung ist die Erarbeitung eines ausführlichen und der neuen Situation (Anmerkung: Finanzielle Situation, Abstieg des Vereins, Stellenerhöhung bei Fanprojekt) angepassten Konzeptes durch den Projektträger. Dieses ist dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss und dem Städteregionssausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Er beauftragt die Verwaltung, in den Haushaltsplanentwurf für 2014 Aufwendungen in Höhe von 47.500 Euro einzuplanen.
In seiner Sitzung am 10.10.2013 begrüßt der Städteregionsausschuss die von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. neu erarbeitete Konzeption zu einer Fortsetzung des Fanprojekts Aachen und beauftragt den Projektträger, die Konzeption zunächst befristet bis zum 31.12.2014 umzusetzen.
3. Konzeption
In der Vorlage der StädteRegion für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 25.09.2013 und den Städteregionsausschuss am 10.10.2013 wird die Konzeption folgendermaßen zusammengefasst:
- „Die strukturellen, atmosphärischen und sportlichen Rahmenbedingungen für die sozialpädagogische Fanprojektarbeit haben sich am Standort Aachen seit der Einrichtung des Fanprojektes im Jahr 2008 gravierend verändert.
- Während 2008 die Befindlichkeiten der Fanszene maßgeblich davon bestimmt waren, dass der Standortwechsel vom Tivoli „alt“ zum Tivoli „neu“ anstand, ist heute festzustellen, dass auch die Fanszene 2013 eine „Erosion“ erlebt hat.
- Aufgrund des Beschlusses des Städteregionstages im Herbst 2012 ist eine Personalaufstockung erfolgt.
- Der für die Arbeit grundlegende Auftrag der Beziehungsarbeit, auf der Basis von Spielbegleitungen und festen Öffnungszeiten im Fanprojekt, kann nun stabil gewährleistet werden.
- So können Jugendliche aktiv und zielgenau angesprochen und offensiv mit jugenddominierten Fangruppen gearbeitet werden.
- Treffpunkte und Veranstaltungen von Fanclubs werden besucht, bei Bedarf aktiv mit gestaltet und Fanclubs in das Fanprojekt eingeladen.
- Es werden individuelle Hilfeleistungen für Jugendliche angeboten.
- Darüber hinaus ist es nun möglich eine Vielfalt von Veranstaltungsangeboten und Angeboten der außerschulischen Jugendarbeit anzubieten.
- Die erweiterte Personalausstattung ermöglicht es zudem, die dringend erforderliche Netzwerkarbeit (Fan-IG, Fanbetreuung, Polizei etc.) auszubauen und zu pflegen.“ (Zitat)
Die überarbeitete Konzeption des Projektträgers liegt als Anlage bei.
Aus dieser Überarbeitung ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Leistungsvereinbarung. In der Leistungsbeschreibung sind unter Punkt 4.5 – Mitarbeit und Vertretung in folgenden Gremien - der AK Streetwork zu streichen. Aufgrund fehlender Schnittstellen hat sich die Teilnahme nicht als fruchtbar erwiesen.
Die Personalausstattung (Punkt 4.6) wurde verändert und der Punkt 4.4 - Räumliche Ausstattung – ist überholt, da inzwischen ein Standort für das Fanprojekt gefunden wurde.
In der veränderten Leistungsvereinbarung wird der „Fachliche Austausch“ festgehalten.
Die Leistungsvereinbarung wird zzt. in der StädteRegion überarbeitet.
4. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschlüssen von Städteregionstag und Städteregionsausschuss zu folgen und der Fortführung des Fanprojekts Aachen mit einer finanziellen Beteiligung der Stadt Aachen in Höhe von 23.500 Euro für das Jahr 2014 zuzustimmen sowie unter den beschriebenen Randbedingungen eine neue Vereinbarung mit den Beteiligten (Städteregion und Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V.) abzuschließen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Entsprechende Finanzmittel werden im Haushalt der Stadt im Rahmen der anteiligen Regionsumlage etatisiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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165,5 kB
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