Entscheidungsvorlage - FB 45/0328/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
     
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag der BDKJ -Jugendbildungsstätte Rollefer Berg e. V. auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 18.904,18 Euro zu entsprechen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Unter der Leitung des BDKJ - Diözesanverbandes Aachen bietet die Jugendbildungsstätte Rollefer Berg sowohl den Jugendverbänden im Bistum Aachen als auch anderen Gruppen wie Schulklassen, Vereinen, Pfarren und Familien einen geeigneten Rahmen für Bildungsveranstaltungen, Schulungen oder Freizeiten.

 

Die Bildungsarbeit ist ein wichtiger und originärer Bestandteil der Jugendarbeit des BDKJ, die sich an den Bedürfnissen und Interessen von Kindern und Jugendlichen orientiert. Sie fördert die Eigenverantwortung und ermöglicht soziales Lernen. Die BDKJ-Jugendbildungsstätte Rollefer Berg versteht sich als Ort der Bildung, der Beteiligung und der Begegnung. Hier werden z. B. Erste-Hilfe-Kurse sowie Jugendleiterausbildungen angeboten. Großer Beliebtheit erfreut sich das Haus bei Grundschulen, um hier nahe gelegene Klassenfahrten durchführen zu können.

 

Die Einrichtung ist eine vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannte, überörtlich wirkende Jugendbildungsstätte des BDKJ im Bistum Aachen. Das Haus verfügt über 83 Betten, ist ganzjährig geöffnet und bietet Möglichkeiten für Wochenkurse, Wochenendseminare und Tagesveranstaltungen.

 

Die Jugendbildungsstätte benötigt in ihrem Feuer- und Wasserflur neue Betten und Schränke. Da die Zimmer mit 14 qm relativ klein sind, sollen die Betten kombiniert mit einer Schranklösung eingebaut werden. Die vorhandenen Schränke und Betten sind kaputt und können nicht mehr repariert werden.

 

Die Bestuhlung der Tagungsräume ist bedingt durch die starke und beständige Nutzung in einem sehr schlechten Zustand. Trotz regelmäßiger Pflege und Aufarbeitung sind die Bezüge verschlissen.

 

Die Verschattung im ganzen Erdgeschoss ist veraltet und entspricht zum Teil nicht mehr den Bestimmungen der Schwerentflammbarkeit. Um die Tagungsräume und Büros bei allen Wetterlagen und Tageszeiten nutzen zu können, muss eine Verschattung angebracht werden, die genug Licht einlässt und trotzdem das Arbeiten mit Bildschirm und Projektor möglich macht. Dies ist zzt. nicht optimal, in manchen Räumen gar nicht möglich. Die Verschattung in den Schlafräumen entspricht ebenfalls nicht den neuesten Brandschutzbestimmungen. Hier ist der Austausch von Gardinen unbedingt erforderlich.

 

2. Antragstellung

 

Die Jugendbildungsstätte Rollefer Berg beantragt gemäß Position 40 Stadtjugendplan Fördermittel

 

  • zur Anschaffung von Etagenbetten mit integrierten Regalen.

    Die Bett-Schrank-Kombination wird durch die Fa. Geller aus Buchenholz angefertigt. Es wird hier großes Augenmerk auf die Stabilität des Mobiliars gelegt.

 

 

  • zur Aufarbeitung der Bestuhlung.

    Die Stühle sollen von einem Aachener Raumausstatter neu bezogen werden. Das Holzgestell des Stuhles ist noch sehr stabil, die Aufarbeitung lohnend.
     
  • zur Anschaffung von schwer entflammbaren Faltstores und Gardinen.

    Um die Tagungsräume gut zu allen Tageszeiten und Wetterlagen nutzen zu können, muss eine Verschattung angebracht werden, die genug Licht einlässt und trotzdem das Arbeiten mit Bildschirm und Projektion möglich macht. Die Jugendbildungsstätte hat sich in diesen Räumen für eine Faltstorevariante entschieden. Diese ist flexibel einstellbar und sehr stabil.

    Für die Schlafräume wurden zum Verdunkeln schwer entflammbare Gardinen gewählt.

 

3. Bewertung des Antrags durch die Fachverwaltung

 

Die beantragten Maßnahmen sind notwendig.

 

Die BDKJ-Jugendbildungsstätte Rollefer Berg bietet den Jugendverbänden im Stadtgebiet Aachen sowie anderen Gruppen geeignete Räumlichkeiten, um Veranstaltungen und Schulungen durchzuführen. Der BDKJ ist Mieter des Gebäudes und verantwortlich für die Einrichtung und Instandhaltung der Räumlichkeiten. Um den gewohnten Standard halten zu können und den geltenden Brandschutzbestimmungen zu genügen, ist die beschriebene Maßnahme erforderlich.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

 

Lt. vorliegendem Kostenplan fallen Gesamtkosten in Höhe von 37.808,35 Euro an. Gemäß Pos. 40 des Stadtjugendplans ist die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von 50 % der Gesamtsumme möglich. 50 % der veranschlagten Summe bringt der BDKJ aus Eigenmitteln auf. Es verbleibt ein Förderbetrag in Höhe von 18.904,18 Euro. Die Mittel sind in Pos. 40 vorhanden.

 

5. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der BDKJ-Bildungsstätte Rollefer Berg e. V. auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 18.904,18 Euro zu entsprechen. Der Betrag kann aus der in Pos. 40 Stadtjugendplan noch vorhandenen Summe in Höhe von 90.409,75 Euro geleistet werden.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 4-060201-911-1

Sachkonto 5318 0000

 

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

139.000 Euro

139.000 Euro

166.500 Euro

166.500 Euro

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Noch vorhandene Mittel 90.409,75 Euro.

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Anlagen

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