Entscheidungsvorlage - FB 45/0329/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dem Antrag der KJG auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 20.000 Euro zu entsprechen.
     



 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

In der Kath. Jungen Gemeinde (KJG) schließen sich junge Menschen zusammen um gemeinsam ihre Freizeit zu gestalten. Sie engagieren sich in Kirche, Gesellschaft und Politik, um ihre Vorstellungen von einer gerechten und lebenswerten Welt einzubringen. Damit das gelingt, unterstützt der KJG-Diözesanverband diese Arbeit durch Bereitstellung von Material und Personal. Die zumeist ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/innen der KJG-Aachen bieten unterschiedliche Kurse, Aktionen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an. Neben Freizeitaktivitäten wie Ferienfreizeiten oder Ferienspiele, gibt es auch eine ganze Reihe thematischer Angebote, nicht nur für die verbandliche Jugendarbeit. Als Beispiele sind hier zu nennen "Coole Schule" (Klartext im Klassenraum), Kommunionkinderwochenenden, Gruppenleiterkurse zum Erreichen der JuLeiCa, Herbstcamp für Mädchen und Vater-Kind-Wochenenden.

 

Diese Angebote finden im KJG-Bildungshaus in Steckenborn statt und werden sowohl von Aachener Schulen, als auch von Aachener Kinder- und Jugendgruppen gerne gebucht.

 

Die Häuser in Steckenborn hat der KJG-Bildungshaus e. V. als Träger 1995 vom Caritasverband gepachtet und 2012 erworben. Die Häuser wurden Ende der 60er Jahre in Fertigbauweise errichtet, entsprechend ist auch der Zustand der Häuser. Im Laufe der Jahre hat die KJG als Pächter und dann als Eigentümer einiges verändert.

 

  • Außenverkleidung mit Holz inkl. einer Zusatzdämmung
  • Erneuerung einer Küche mit entsprechender Edelstahlausstattung
  • Sanierung der Wasch- und Toilettenräume
  • Errichtung eines Spielplatzes
  • Errichtung einer Feuerstelle mit Schwenkgrillvorrichtung

 

Diese Arbeiten wurden hauptsächlich unter Einsatz der Ehrenamtler durchgeführt.

 

2. Antragstellung

 

Aufgrund der in die Jahre gekommenen Häuser bedürfen einige Gewerke einer Erneuerung. Die Fenster sind auf dem Stand von vor 50 Jahren. Der Fußbodenbelag ist zum Teil beschädigt und muss dringend ausgetauscht werden. Durch Sturmschäden werden immer wieder Dachplatten beschädigt. Dadurch ist Regenwasser durch die Isolierung in die Zimmerdecke gelangt und hat die Decke zum Teil beschädigt. Hier müssen dringend Deckenteile ausgetauscht und die Dämmung teilweise erneuert werden.

 

Im Rahmen der energetischen Optimierung und der Substanzerhaltung des KJG-Bildungshauses in Simmerath-Steckenborn wird ein Zuschuss beantragt.

 

Folgende Gewerke sollen modernisiert bzw. in Stand gesetzt werden.

 

  • Ausbau der ca. 50 Jahre alten Fenster (Einscheibenverglasung) und Erneuerung durch Isolierglasfenster inkl. der Rolladenkästen.
  • Erneuerung des ebenso alten Fußbodens, welcher durch einen Linoliumboden ersetzt werden soll.
  • Austausch der beschädigten Zimmerdecken und der an diesen Stellen nicht mehr funktionstüchtigen Dämmung sowie Austausch der beschädigten Dachplatten.

 

3. Bewertung des Antrags durch die Fachverwaltung

 

Die beantragten Maßnahmen sind notwendig. Die KJG-Bildungshaus e. V. hat ihren Sitz in Aachen, Eupener Straße 136 b.

 

Die mitten im Wald gelegene Anlage in Steckenborn bietet den Kindern und Jugendlichen einen Ort, an dem sie fernab von Zuhause in Begleitung von Übungsleitern die eingangs beschriebenen Angebote wahrnehmen können. Sie haben dort die Gelegenheit ohne Fernsehen, ohne Computer und ohne Handy ihre Freizeit miteinander in der Natur zu gestalten. Die Förderung von Kooperation und Kommunikation steht an erster Stelle. Dazu zählen gemeinschaftliche Aktivitäten wie Ausflüge, Lagerfeuer, gemeinsames Kochen und Essen.

 

Der im Antrag beschriebene Zustand der Häuser entspricht den Tatsachen. Aufgrund der dort geleisteten hochwertigen pädagogischen Arbeit wird dem beschriebenen Antrag seitens der Fachverwaltung entsprochen.

 

4. Finanzierung

 

Lt. des vorliegenden Kostenplans fallen Gesamtkosten in Höhe von 40.000 Euro an. Die einzelnen Beträge werden durch die in Anlage beigefügten Kostenvoranschläge nachgewiesen. Gemäß Pos. 40 des Stadtjugendplans sind Fördermittel in Höhe von 50 % der Gesamtsumme möglich. 50 % der veranschlagten Summe werden aus Eigenmitteln sowie Eigenleistung der ehrenamtlichen Mitarbeiter der KJG bestritten. Es verbleibt daher ein Förderbetrag in Höhe von 20.000 Euro.

 

Die Mittel sind derzeit in Pos. 40 vorhanden.


5. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der KJG-Bildungshaus e. V. auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 20.000 Euro zu entsprechen. Der Betrag kann aus der in Pos. 40 Stadtjugendplan noch vorhandenen Summe in Höhe von 71.505.57 Euro geleistet werden.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 4-060201-911-1

Sachkonto 53180000

 

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

139.000 €

139.000 €

166.500 €

166.500 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

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0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Noch vorhandene Mittel 71.505,57 Euro.

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Anlagen

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