Entscheidungsvorlage - FB 52/0069/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss erkennt die Geltendmachung der Mehrkosten der Maßnahme an. Er beschließt, dem Tennisverein Aachen-Vaalserquartier 1986 e.V. (TVV) für die Errichtung der Trainings-beleuchtungsanlage auf der Tennisanlage Weststraße den gewährten Zuschuss in Höhe von       3.041,-- € um 2.216,00 Euro € auf 5.257,00 Euro zu erhöhen und zur Verfügung zu stellen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Tennisverein Aachen – Vaalserquartier 1986 e. V. (TVV) hatte mit Schreiben vom 03.07.2013 einen Zuschuss für die Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage am Platz 1 der vereinseigenen Tennisanlage Weststraße beantragt.

 

Der Verein verfolgt mit der Errichtung der Trainingsbeleuchtungsanlage das Ziel, durch erweiterte Spielmöglichkeiten in den Abendstunden die Konfliktsituation zwischen Jugendtraining und dem Bedarf berufstätiger Erwachsener zu entschärfen.

 

Der Sportausschuss hat den sportfachlichen Bedarf für die Errichtung der Trainingsbeleuchtungsanlage in der Sitzung am 12.09.2013 anerkannt und beschlossen, einen Zuschuss aus städt. Sportfördermitteln in Höhe von maximal 3.041,00 Euro zur Verfügung zu stellen.                                     

Der Zuschuss wurde  bereits ausgezahlt. Die Trainingsbeleuchtungsanlage ist auch schon in Betrieb.

 

Vor Inbetriebnahme der Trainingsbeleuchtungsanlage teilte der Tennisverein Aachen - Vaalserquartier 1986 e.V. (TVV) am 16.10.2013 per Mail mit, dass der kalkulierte Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann. Aufgrund dessen beantragt der Tennisverein mit Schreiben vom 02.11.2013 eine Er-höhung des Zuschusses, da sich das Investitionsvolumen insgesamt um 9.750,00 Euro erhöht hat.

 

Die Erhöhung des Investitionsvolumens kam für den Tennisverein Aachen-Vaalserquartier (TVV)    1986 e. V. völlig unerwartet.

Der Verein wollte entsprechend dem ersten Antrag die Erdarbeiten (Aushub 4 Fundamente und ca.  80 m Kabelgräben) sowie die Einbringung des Betons für die Fundamente in Eigenleistung erbringen.

Bei den Arbeiten am ersten Fundament musste dann aber festgestellt werden, dass unter der Oberschicht Mutterboden gewachsener Mergelboden war, der nur mittels Maschineneinsatz ausgehoben werden konnte.

In diesem Zusammenhang wurde dann die Statik der Masten nochmals überprüft. Diese Prüfung hatte dann eine Veränderung der Masten und eine Vergrößerung der Fundamente zur Folge.

Der Verein hat eine Berechnung der Gesamtkosten auf Grund von Abschlussrechnungen und Nachweis von Eigenleistungen vorgelegt.

Es ergeben sich auf Grund der neuen Berechnung nunmehr Gesamtkosten in Höhe von 17.523,65 Euro.

 

Der städt. Zuschuss beträgt bei der Maximalhöhe von 30 % der Gesamtkosten 5.257,00 Euro. Somit würde der bereits gewährte Zuschuss in Höhe von 3.041,00 Euro um 2.216,00 Euro erhöht werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

0

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Ergebnis

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

40.700 €

40.700 €

122.100 €

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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