Entscheidungsvorlage - FB 32/0025/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung am 11.12.2013)

Der Rat der Stadt nimmt von der Absicht zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Kenntnis und überweist die Vorlage zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an den Hauptausschuss.

 

Für die Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung (Name der jeweiligen Bezirksvertretung) nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.

 

Für den Hauptausschuss

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

 

Für den Rat der Stadt (Sitzung am 29.01.2014)

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

Philipp

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit beiliegendem Schreiben beantragt der Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2014 – insgesamt 17 Termine, verteilt auf 11 Tage  und 7 Stadtbezirke bzw. – teile.

 

Die Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG) für höchstens fünf Stunden möglich.

Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die Weihnachtstage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6 Abs. 4 LÖG).

 

Aufgrund der Änderung des LÖG vom 30.04.2013 sind vor Erlass der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung die Gewerkschaften (hier ver.di), der Einzelhandelsverband, die Kirchengemeinden, die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer mit der Bitte um Stellungnahme anzuschreiben. Dieses ist mit Schreiben vom 25.11.2013 erfolgt. Stellungnahmen werden  zu den jeweiligen Sitzungen nachgereicht.

 

Der Verordnungsentwurf ist vertretbar; denn in keinem Stadtbezirk bzw. –teil wird die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie die mögliche Öffnungszeit von fünf Stunden überschritten. In fünf von sieben Stadtbezirken bzw –teilen wird die gesetzlich gegebene Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen nicht erreicht. Die im LÖG vorgegebene stadtweite Begrenzung auf insgesamt elf Sonntage wurde nicht überschritten. Ladenöffnungszeiten wurden für keinen der nach § 6 Abs. 4 LÖG ausgenommenen Feiertage beantragt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen keine

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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