Entscheidungsvorlage - FB 23/0472/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2013 - Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für den Gewerbepark Brand
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/01
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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03.12.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, für das Haushaltsjahr 2013 seine Zustimmung zur Gewährung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 65.535,99 € bei PSP-Element 5-011304-100-00100-050-1, Kostenart 78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ sowie bei PSP-Element 1-011304-100-7, Kostenart 52560000 „Aufwendungen für Festwerte“ zu erteilen.
Der Rat der Stadt beschließt, für das Haushaltsjahr 2013 seine Zustimmung zur Gewährung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 65.535,99 € bei PSP-Element 5-011304-100-00100-050-1, Kostenart 78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ sowie bei PSP-Element 1-011304-100-7, Kostenart 52560000 „Aufwendungen für Festwerte“ zu erteilen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im laufenden Haushaltsjahr 2013 wurden bei 5-011304-100-00100-050-1, 78350000 „Investitionsauszahlungen für Festwerte“ bzw. 1-011304-100-7, 52560000 „Aufwendungen für Festwerte“ bereits außerplanmäßige Mittel in Höhe von 11.329,99 € genehmigt, da die Beschilderung für den Gewerbepark Brand über ein Festwertkonto abzuwickeln war. Die Deckung erfolgte durch die Sperrung entsprechender Mittel bei 5-011304-100-00100-050-1, 78530000 „Sonstige Baumaßnahmen“ sowie 4-011304-101-2, 52410000 „Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ bzw. 4-011304-901-7, 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“.
Die nun zu beauftragenden Maßnahmen im Bereich „Pflanz-, Einsaat- und Pflegearbeiten“ in Höhe von 54.206,- € wurden ebenfalls zunächst den investiven Maßnahmen „Sonstige Baumaßnahmen“ zugeordnet. Da diese jedoch auch zu einem Festwert gehören, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich, die aufgrund der Überschreitung der Erheblichkeitsgrenze durch den Rat zu beschließen ist.
Die Deckung erfolgt durch Sperrung entsprechender Mittel bei 5-011304-100-00100-050-1, 78530000 „sonstige Baumaßnahmen“ bzw. 1-011304-900-6, 52410000 „Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“.