Entscheidungsvorlage - FB 61/1035/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2013Synagogenplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/01
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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03.12.2013
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 38.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“, Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410,- €“, zu erteilen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 38.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“, Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410,- €“, zu erteilen.
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 38.000,- € beim PSP- Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“, Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenständen über 410,- €“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung vom 18.07.2013 hat der Planungsausschuss beschlossen, die Verwaltung mit der Sicherung der Synagoge im öffentlichen Raum des Synagogenplatzes zu beauftragen.
Dabei sollte jedoch seitens der Verwaltung im laufenden Verfahren geprüft werden, ob Fördermittel des Landes NRW für die Maßnahme eingeworben werden können und inwieweit die Anzahl der versenkbaren Poller reduziert werden kann.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und auch die Staatskanzlei bestätigen die Fördermöglichkeiten von Sicherheitsmaßnahmen für jüdische Einrichtungen, jedoch sind die Gelder streng an das Objekt gebunden. Sicherungsmaßnahmen des Gebäudes selbst, wie Türen Fenster Dachflächen etc. werden gefördert, Zufahrten und Platzanlagen fallen leider nicht darunter.
Die Summe der Poller konnte auf Grund der sicherheitstechnischen Auflagen der Polizei (lichter Abstand zwischen den K4 Sicherheitspollern von maximal 1,43 m) nicht reduziert werden. Die Anzahl der versenkbaren Poller ergibt sich aus der technischen Prüfung des Einfahrradius der Feuerwehr und dem von der Polizei geforderten Maximalabstandes der Sicherheitspoller.
Aus der technischen Prüfung geht sogar hervor, dass die geplanten versenkbaren Poller nicht ausreichen. Die Anzahl der versenkbaren Poller muss von 4 auf 6 erhöht werden. Ebenso muss die Anzahl der feststehenden Poller erhöht werden. Es müssen anstatt 34 nun 38 feststehende Poller montiert werden.
Die geplanten Baukosten i. H. v. 150.000,- € für die Sicherheitsleitungen der Synagoge können durch die Prüfung der Polizei bzw. der Feuerwehr und sich der daraus ergebenden Änderungen nicht eingehalten werden.
Auch der geplante Sicherheitsstandard reicht nicht aus und muss gem. Auflagen der Polizei erhöht werden.
Durch die Änderungen belaufen sich die neuen Baukosten auf 187.609,- €.
Somit ergibt sich ein Mehrbedarf i. H. v. ca. 38.000,- €.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Durchführung der Baumaßnahme wurden unter dem PSP-Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“, insgesamt Mittel i. H. v. 150.000 € zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der aktuellen Kalkulation und den zusätzlichen Pollern zur Sicherung der Synagoge fallen Mehrkosten i. H. v. ca. 38.000,- € an.
Da die Mehrkosten im Haushalt 2013 nicht eingeplant sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW notwendig.
Die Deckung erfolgt durch die PSP- Elemente 5-120102-600-00100-300-1 „L231n Ortsumgehung Richterich“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ i. H. v. 18.000,- € und 5-120202-800-00300-400-1 „Versenkbare Poller“, Kostenart 78310000 „Erwerb von Vermögensgegenstände über 410,- €“ i. H. v. 20.000,- €.
Dort werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme „Synagogenplatz“ zur Verfügung gestellt.
Da durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-06300-300-1 „Synagogenplatz“
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investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 150.000 | 187.609 | 0 | 0 | 150.000 | 187.609 |
Ergebnis | 150.000 | 187.609 | 0 | 0 | 150.000 | 187.609 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | -37.609 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 7.500 | 7.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 7.500 | 7.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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