Entscheidungsvorlage - FB 20/0073/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Satzung der Stiftung Bischoff.

 

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen verwaltet in ihrem Haushalt als eine rechtlich unselbständige Stiftung das Vermögen der Stiftung Bischoff. Die Stiftung hat ihre Grundlage in einem am 11. April 1858 errichteten Testament des am 13. Dezember 1871 verstorbenen Tuchfabrikanten Johann Arnold Bischoff. Seit dieser Zeit wird die Stiftung von der Stadt Aachen treuhänderisch als Sondervermögen verwaltet.

Bei der Stiftung handelt es sich um eine Familienstiftung. Zweck der Stiftung ist bisher die Förderung der Nachkommen der fünf Söhne des Stifters durch Gewährung von Ausbildungsstipendien.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Stiftung Bischoff zum 01. Januar 2014 mit einem erheblichen Betrag an Erbersatzsteuer belastet wird. Nach § 1 Abs. 1 Nummer 1 ErbStG unterliegt der Erbersatzsteuer das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie errichtet ist, in Zeitabständen von 30 Jahren. Die potenzielle Steuerbelastung wird auf 4 bis 8 Mio. € geschätzt. Bei einer Liquidität der Stiftung von rund 1,5 Mio. € (vorläufiges Jahresergebnis 2012) würde die Erbersatzsteuer den Fortbestand der Stiftung Bischoff gefährden. Der Stiftungszweck, die Zahlung von Ausbildungsstipendien, wäre nicht mehr möglich und die Stiftung in ihrer Existenz bedroht.

 

In Abstimmung mit einzelnen Stifternachkommen und Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltsgesellschaft pwc wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft, um die Stiftung Bischoff mit ihrem Zweck zu erhalten. Auch wenn zur Zeit noch nicht alle Varianten zur Reduzierung oder Vermeidung der Erbersatzsteuer abschließend geprüft sind, soll die derzeit als einzig sicher erscheinende Lösung die Änderung der Stiftungssatzung umgesetzt werden. Durch die Änderung der Satzung ist die Stiftung zukünftig nicht mehr im Wesentlichen für die Familie tätig, sondern über die Hälfte der Zahlungen werden für die Ausbildungsförderung außerhalb der Familie vorgesehen. Damit ist die Stiftung keine Familienstiftung mehr im erbschaftssteuerlichen Sinne. Dazu wird insbesondere § 2 der Satzung ergänzt, sodass künftig mehr als die Hälfte der Erträge zur Ausbildungsförderung von Aachener Kindern und Jugendlichen ausgezahlt wird. Weiterhin wird das Vergabeverfahren festgelegt. In Anlehnung an das Testament, das grundsätzlich die Möglichkeit der Ausschüttung an Nicht-Familienmitglieder zulässt, und vor dem Hintergrund, dass davon ausgegangen werden kann, dass der Stifter grundsätzlich die Stiftung und den Stiftungszweck hätte erhalten wollen, handelt es sich bei der Satzungsänderung um eine Umsetzung des Stifterwillens.

 

Vorrangiges Ziel dieser vorgeschlagenen Satzungsänderung ist, das Vermögen der Stiftung Bischoff zu schützen und damit den Fortbestand der Stiftung zu sichern.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen.

 

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Anlagen

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