Entscheidungsvorlage - FB 61/1039/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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15.01.2014
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.01.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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29.01.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße
Für einen Teil des Bereichs wurde im Jahr 2004 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Grundlage war die im Zuge der Stadterneuerung Aachen-Ost erstellte Rahmenplanung. Wesentliche Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 166 – Stolberger Straße / Elsassstraße – wurden bereits erreicht. Für den Bereich des Begegnungszentrums des türkisch-islamischen Kulturvereins wurde ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die gegenüber liegenden Flächen sollen gemäß dem Ergebnis des Realisierungswettbewerbes durch die gewoge bebaut werden.
Für den Bereich nordwestlich der Kreuzung Stolberger Straße / Elsasstraße wurde das Ziel festgelegt, einen definierten Übergang zwischen Wohn- und Gewerbebereich zu schaffen. Da anders als beim Begegnungszentrum damals noch keine Bauabsichten der betroffenen Eigentümer bekannt waren, war 2004 von einer eher mittel- bis langfristigen Umsetzung ausgegangen worden. Die Fläche war als Ideenteil in den Wettbewerb für Wohnungsneubau einbezogen worden. Weitere Planungen wurden nicht durchgeführt.
Inzwischen sind mehrere Grundstücke in diesem sowie dem Richtung Breslauer Straße angrenzenden Bereich verfügbar und sollen veräußert sowie gegebenenfalls umgenutzt werden. Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung zusätzlich den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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130 kB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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