Entscheidungsvorlage - FB 61/1043/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A Münsterstraße / Wohnen und Arbeiten – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Münsterstraße und Vennbahnweg gemäß § 10 Abs.1 in Verbindung mit § 13 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage

FB 61/1043/WP16 – Empfehlung zum Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Durch die I. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 852 A - Münsterstraße / Wohnen und Arbeiten - soll für eine zusätzliche Überdachung Planungsrecht geschaffen werden. Diese Überdachung für Fahrzeuge der Fa. Schell Grüntechnik dient geänderten Anforderungen und Bedürfnissen der gewerblichen Nutzung des Grundstücks. Die vorgeschlagenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung, so dass ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden kann.

 

Auf eine öffentliche Auslegung konnte verzichtet werden, da eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchgeführt werden sollte. Diese Beteiligung konnte in diesem Fall auf die Beteiligung des Grundstückseigentümers beschränkt bleiben, der diese Änderung beantragt hat und damit befürwortet.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Änderung nicht betroffen, sodass auf eine Beteiligung verzichtet werden konnte.

 

Am 15.01.2014 empfahl die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim dem Rat, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 852 A – Münsterstraße / Wohnen und Arbeiten – als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 16.01.2014 den folgenden Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 852 A - Münsterstraße / Wohnen und Arbeiten - gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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