Kenntnisnahme - A 52/0005/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

 

( Dr. Erlenkämper )

Beigeordneter

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Sportausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 18.05.2004 mit der Einführung und

Verwendung der in diesem Jahr erstmalig vom Land Nordrhein-Westfalen eingeführten

Sportpauschale beschäftigt.  Er hat die Verwaltung  damals u.a. beauftragt die

Sportpauschale – falls erforderlich – so auf die Maßnahmen der im Januar 2004

beschlossenen Prioritätenliste aufzuteilen, dass möglichst eine Genehmigung für die

Durchführung aller 12 Maßnahmen erfolgt.

 

Nach dem damaligen Kenntnisstand ging die Verwaltung davon aus, dass die Städte

und Gemeinden in Eigenverantwortung über die Verwendung für städtische Maßnahmen bzw.

die Weiterleitung der Mittel an Vereine, entscheiden kann, vorausgesetzt die Einhaltung der Verwendungszwecke ist gegeben. 

 

Vom Grundsatz ist dies auch richtig, allerdings nur bei den Städten und Gemeinden, die

einen genehmigten Haushalt haben.

 

Zur Klarstellung der Verwendungsmöglichkeiten in Kommunen mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept oder in der vorläufigen Haushaltswirtschaft sowie auch zu einer

konkreten Anfrage der Stadt Aachen liegen inzwischen mehrere Verfügungen der

Bezirksregierung Köln vor.

 

Es ergibt sich danach, dass die Mittel der Sportpauschale in erster Linie für städt.

Maßnahmen einzusetzen sind. D.h. ,dass die Mittel der Sportpauschale 2004 in Höhe von rd.

591 T € für die im Sportbereich im Korridor genehmigten Maßnahmen einzusetzen sind. In

diesem Jahr liegen die im Korridor genehmigten Ausgaben im Vermögenshaushalt für den

Sportbereich mit insg. 1.560 T € erheblich über dem Betrag der Sportpauschale

(Beschaffung Sportgeräte 20 T€, Umbau u. Erweiterung Umkleidehaus Halfenstr. 255 T €,

Neubau einer Einfachturnhalle in Brand 700 T€, Sanierung an städt. Schwimmhallen einschl.

Attraktivierung Schwimmhalle Süd 585 €).

.

Somit besteht in diesem Jahr keine  Aussicht durch den Einsatz der Sportpauschale die

Genehmigung der Kommunalaufsicht für weitere städt. Maßnahmen  zu erhalten.

 

Hinsichtlich der Bezuschussung vereinseigener Baumaßnahmen im Sportbereich „ kommt

die Weiterleitung der Mittel nur dann in Betracht, wenn die tatsächlichen Aufwendungen der

Gemeinde für diesen Zweck geringer sind als die Mittel der Sportpauschale und wenn in

künftigen Jahren keine größeren Maßnahmen im Sinne der Zweckbindung zu finanzieren

 

sind, für die Mittel der Sportpauschale zweckgebunden in der allgemeinen Rücklage

angespart werden sollen.

Eine Gemeinde könnte in dieser Situation Mittel der Sportpauschale allerdings dann an

Sportvereine weiterreichen, wenn sie auf eigene Maßnahmen in dem entsprechenden

Umfang verzichtet.

Für die Weiterleitung der Mittel an Vereine gilt ebenso wie für eigene Maßnahmen, dass die entsprechenden Maßnahmen Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes sein müssen,

d.h. insbesondere, dass sie in der Investitionsliste dargestellt  sein müssen.“

 

Im Hinblick auf die Weiterleitung an Vereine wird von der Kommunalaufsicht besonders auf

einen Runderlaß des Innenministeriums NRW verwiesen, wonach eine Weiterleitung an

Vereine nur zulässig ist, wenn die Mittel auch in den Folgejahren nicht für konkrete eigene

Maßnahmen an gemeindeeigenen Sportstätten benötigt werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Erläuterungen

 

 

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Anlagen

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