Kenntnisnahme - A 52/0005/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verwendung der Sportpauschalehier: Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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18.11.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Sportausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am
18.05.2004 mit der Einführung und
Verwendung der in diesem Jahr erstmalig vom Land
Nordrhein-Westfalen eingeführten
Sportpauschale beschäftigt. Er hat die Verwaltung
damals u.a. beauftragt die
Sportpauschale – falls erforderlich – so auf die Maßnahmen
der im Januar 2004
beschlossenen Prioritätenliste aufzuteilen, dass möglichst
eine Genehmigung für die
Durchführung aller 12 Maßnahmen erfolgt.
Nach dem damaligen Kenntnisstand ging die Verwaltung davon
aus, dass die Städte
und Gemeinden in Eigenverantwortung über die Verwendung für
städtische Maßnahmen bzw.
die Weiterleitung der Mittel an Vereine, entscheiden kann,
vorausgesetzt die Einhaltung der Verwendungszwecke ist gegeben.
Vom Grundsatz ist dies auch richtig, allerdings nur bei den
Städten und Gemeinden, die
einen genehmigten Haushalt haben.
Zur Klarstellung der Verwendungsmöglichkeiten in Kommunen
mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept oder in der vorläufigen
Haushaltswirtschaft sowie auch zu einer
konkreten Anfrage der Stadt Aachen liegen inzwischen mehrere
Verfügungen der
Bezirksregierung Köln vor.
Es ergibt sich danach, dass die
Mittel der Sportpauschale in erster Linie für städt.
Maßnahmen einzusetzen sind. D.h.
,dass die Mittel der Sportpauschale 2004 in Höhe von rd.
591 T € für die im Sportbereich im
Korridor genehmigten Maßnahmen einzusetzen sind. In
diesem Jahr liegen die im Korridor
genehmigten Ausgaben im Vermögenshaushalt für den
Sportbereich mit insg. 1.560 T €
erheblich über dem Betrag der Sportpauschale
(Beschaffung Sportgeräte 20 T€,
Umbau u. Erweiterung Umkleidehaus Halfenstr. 255 T €,
Neubau einer Einfachturnhalle in
Brand 700 T€, Sanierung an städt. Schwimmhallen einschl.
Attraktivierung Schwimmhalle Süd 585
€).
.
Somit besteht in diesem Jahr keine Aussicht durch den Einsatz der Sportpauschale die
Genehmigung der Kommunalaufsicht für weitere städt.
Maßnahmen zu erhalten.
Hinsichtlich der Bezuschussung vereinseigener Baumaßnahmen
im Sportbereich „ kommt
die Weiterleitung der Mittel nur dann in Betracht, wenn die
tatsächlichen Aufwendungen der
Gemeinde für diesen Zweck geringer sind als die Mittel der
Sportpauschale und wenn in
künftigen Jahren keine größeren Maßnahmen im Sinne der
Zweckbindung zu finanzieren
sind, für die Mittel der Sportpauschale zweckgebunden in der
allgemeinen Rücklage
angespart werden sollen.
Eine Gemeinde könnte in dieser Situation Mittel der Sportpauschale
allerdings dann an
Sportvereine weiterreichen, wenn sie auf eigene Maßnahmen in
dem entsprechenden
Umfang verzichtet.
Für die Weiterleitung der Mittel an Vereine gilt ebenso wie
für eigene Maßnahmen, dass die entsprechenden Maßnahmen Bestandteil des
Haushaltssicherungskonzeptes sein müssen,
d.h. insbesondere, dass sie in der Investitionsliste
dargestellt sein müssen.“
Im Hinblick auf die Weiterleitung an Vereine wird von der
Kommunalaufsicht besonders auf
einen Runderlaß des Innenministeriums NRW verwiesen, wonach
eine Weiterleitung an
Vereine nur zulässig ist, wenn die Mittel auch in den
Folgejahren nicht für konkrete eigene
Maßnahmen an gemeindeeigenen Sportstätten benötigt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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