Entscheidungsvorlage - A 61/0174/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Hinzuziehung von sachverständigen Bürgern zu den Beratungen des Planungsausschusses gem. § 2 der Satzung der Stadt Aachen zur Bestimmung eines Ausschusses für die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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30.06.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Durch die Satzung der Stadt Aachen zur Bestimmung eines Ausschusses für die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz wurde der Planungsausschuss (ehem. Stadtentwicklungsausschuss) als zuständiger Fachausschuss für alle Arten von Denkmälern bestimmt.
Als Fachausschuss kann er zu Beratungen von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zusätzlich für die Denkmalpflege sachverständige Bürger hinzuziehen, die mit beratender Stimme an der Sitzung teilnehmen.
Zur Förderung der Belange der Bodendenkmalpflege wie auch der Pflege der Baudenkmäler hat sich im August 2003 der Arbeitskreis Denkmalpflege konstituiert, der seine bisherige Arbeit in der Sitzung des Planungsausschusses am 12.05.2005 vorgestellt hat.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Prof. Gerhard Curdes oder im Vertretungsfall Frau Prof. Dr. Ingeborg Schild als sachverständige Bürger zu den Beratungen des Planungsausschusses von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz hinzuzuziehen.