Kenntnisnahme - FB 61/1047/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis wonach die Sichtbarkeit des Fußgängerüberweges durch blauweiße Kennzeichnung der Maste verbessert wird.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass:

Die Elternschaft der Kita St. Josef beantragte am 22.03.2013 eine Ampelanlage auf der Sedanstraße in Höhe des jetzigen Fußgängerüberweges (= Zebrastreifen), Nähe Holsteinstraße, um die Sicherheit der querenden Kindergarten- und Schulkinder zu erhöhen.

 

Erläuterungen:

Die Sedanstraße ist eine Verbindungsstraße zwischen dem Adalbertsteinweg und der Autobahnanschlussstelle Europaplatz.

In Höhe der Holsteinstraße befindet sich auf der Sedanstraße eine Fußgängerinsel mit Zebrastreifen.

Die im Schulwegeplan eingetragene Querungshilfe dient besonders dem Schutze der Grundschüler aus dem Viertel um die Josefskirche, die die Grundschule Düppelstraße besuchen.

In unmittelbarer Nähe der Querungsstelle befindet sich die Integrative Kindertagesstätte St. Josef (Holsteinstraße 5) und das Seniorenheim Haus Marien-Linde (Eifelstraße 27).

 

Unfallsituation

Am 21.11.2012 ereignete sich in der Sedanstraße ein Unfall an der Querungsstelle in Höhe der Holsteinstraße.

Laut Polizeibericht stand eine Mutter mit ihren zwei Kindern an der Querungsstelle, als plötzlich der 4-jährige Sohn auf die Fahrbahn rannte und von einem LKW erfasst wurde. Das Kind musste schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht werden.

 

Darüber hinaus haben sich seit 2008 keine Unfälle, die von der Polizei aufgenommen wurden, ereignet, an denen Fußgänger beteiligt waren

 

Zählung

Am 13.06.2013 wurde auf der Sedanstraße in Höhe der Holsteinstraße eine Zählung durchgeführt. Dabei wurden die Fahrzeuge und die Fußgänger, die den Fußgängerüberweg nutzen, gezählt.

In der Zeit von 07:15 bis 08:15 (Morgenspitze) benutzten 88 Personen den Überweg.

Von der Stolberger Straße kommend fuhren 413 Fahrzeuge in Richtung Adalbertsteinweg und 670 Fahrzeuge in die entgegengesetzte Fahrtrichtung.

In der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr (Nachmittagsspitze) querten 60 Personen die Sedanstraße.

Von der Stolberger Straße kommend fuhren 633 Fahrzeuge in Richtung Adalbertsteinweg und 581 Fahrzeuge in die entgegengesetzte Fahrtrichtung.

 

Laut Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (= Zebrastreifen) bei den vorliegenden Verkehrsstärken und dem vorliegenden Fußgängeraufkommen möglich und ausreichend.

 

Weitere Hinweise geben die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Danach ist mit den vorgegeben Verkehrsbelastungszahlen eine Lichtsignalanlage nicht notwendig (siehe Anlage, Tabelle 77).

 

Bürgerforum

Das Anliegen wurde im Bürgerforum am 10.09.2013 von der Antragstellerin vorgetragen. Das Bürgerforum hat sich in der Diskussion grundsätzlich für eine Signalanlage ausgesprochen, die Verwaltung jedoch ergänzend mit der Prüfung weiterer anderer Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beauftragt und das Thema an den Mobilitätsauschusses verwiesen.

 

Alternative Maßnahmen

  • Zusätzliches Blinklicht

Die Verwendung eines Blinklichtes, welches auf den Fußgängerüberweg hinweist, wurde mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde diskutiert. Die Teilnehmer der Verkehrsbesprechung lehnen es jedoch ab, mit einem dauerhaft betriebenen Blinklicht auf den Fußgängerüberweg hinzuweisen, da dieser aus beiden Fahrrichtungen gut erkennbar angelegt ist. Die Richtlinien zur Anlage von Fußgängerüberwegen sehen im Übrigen auch keine derartige Einrichtung vor.

 

  • Blauweiße Kennzeichnung der Maste

Alternativ ist eine blauweiße Kennzeichnung der Maste an den Fußgängerüberwegen denkbar. Diese ursprünglich ministeriell empfohlene Kennzeichnung wurde bereits in der Karl-Marz-Allee eingesetzt und betont erfahrungsgemäß den Fußgängerüberweg wirksam. Die Maßnahme könnte kostengünstig und kurzfristig umgesetzt werden.

 

Fazit

Weder die Richtlinien noch das Unfallgeschehen legen die Notwendigkeit einer signalisierten Querung nahe.

Das Unfallereignis von 2012 stand offensichtlich nicht im Zusammenhang mit dem Fußgängerüberweg und wäre auch bei einer signalisierten Querungsmöglichkeit vermutlich nicht zu verhindern gewesen, da das Kind unerwartet auf die Fahrbahn gelaufen ist.

Vorteil des Fußgängerüberwegs ist, dass der Fußgänger jederzeit gegenüber dem fließenden Verkehr bevorrechtigt ist. Bei einer signalisierten Querung wäre das nur auf die Grünphase des Fußgängers beschränkt und würde daher auf jeden Fall Wartezeiten für den Fußgänger ergeben. Unter Umständen werden auch „Rotläufer“ provoziert. Die Schilderung der Antragstellerin im Bürgerforum legen allerdings nahe, dass das subjektive Sicherheitsempfinden durch gezielte Maßnahmen erhöht werden können.

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Maste mit blauweißer Folie zu kennzeichnen, so dass die Sichtbarkeit des Fußgängerüberweges verbessert und damit  die Aufmerksamkeit gegenüber den querenden Fußgängern verbessert wird.

 

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Anlagen

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