Kenntnisnahme - FB 61/1049/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Benediktusplatz 4-8 sowie Korneliusmarkt 32-48, rettungstechnische Erreichbarkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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15.01.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach die drei im Planauszug gekennzeichneten Ladestellen für PKW durch Bodenmarkierungen im Pflaster gekennzeichnet und durch Freigaben in der Beschilderung erreichbar gemacht werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat sich in ihren Sitzungen am 11.09.2013 und 27.11.2013 mit der rettungstechnischen Erreichbarkeit der schmalen Wohngassen Korneliusmarkt 32-48 sowie Benediktusplatz 2-8 beschäftigt. In der Sitzung am 11.09.2013 wurde entsprechend der Verwaltungsvorlage eine Fußgängerzone ohne Ladezeiten beschlossen. Aufgrund der dadurch wegfallenden hausnahen Anlieferungsmöglichkeiten für die betroffenen Anwohner wurde am 27.11.2013 die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Feuerwehr hausnahe Belieferungsmöglichkeiten zu prüfen.
Am 17.12.2013 erfolgte eine Fahrprobe mit einem Leiterwagen der Berufsfeuerwehr, bei der die notwendigen Bewegungsradien für die Berufsfeuerwehr während der Anfahrt sowie beim Anleitern an den einzelnen Objekten festgehalten wurden. Als Ergebnis wurden drei Flächen in Höhe Haus Korneliusmarkt 48 neben der Bank, in Höhe Haus Korneliusmarkt 46 sowie in Höhe Restaurant St. Benedikt, Benediktusplatz 12, ermittelt, in denen ein abgestellter PKW eventuelle Rettungseinsätze nicht beeinträchtigen würde. Aufgrund der räumlichen Enge ist das Ladeangebot jedoch auf PKW (Fahrzeuggröße ca. 2,0 m x 5,0 m) begrenzt, die jeweils möglichst dicht an der Hauswand abzustellen sind. Lademöglichkeiten für LKW sind leider nicht pauschal zu gewährleisten.
Um die Erreichbarkeit dieser Ladezonen für die Anwohner sicherzustellen und gleichzeitig ein längerfristiges Abstellen von PKW, z.B. von außergewöhnlich gehbehinderten Personen oder Handwerkern mit Handwerkerparkausweis, auszuschließen, schlägt die Verwaltung vor, an den Zufahrten zu den Fußgängerzonen die vorhandene Beschilderung „Garagenzufahrt frei“ in „Garagenzufahrt und Laden in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ abzuändern. Hierdurch ist das jederzeitige Befahren der Fußgängerzone ohne gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung möglich und gleichzeitig werden alle Anwohner verpflichtet, unmittelbar nach Durchführung der Ladetätigkeit ihr Fahrzeug wieder in andere Parkbereiche des historischen Ortskernes wegzusetzen.
Die notwendigen Bodenmarkierungen auf dem historischen Pflaster zur eindeutigen Kontrolle des Ladeangebotes durch die Überwachungskräfte sollen durch je fünf Markierungsknöpfe in einem 90°-Winkel vorgenommen werden, die in die Fugen des Pflasters eingelassen und geklebt werden.
Da entsprechende Arbeiten nur von externen Fachfirmen vor Ort vorgenommen werden können und hierfür eine trockene Witterung und bestimmte Temperaturen notwendig sind, kann über eine Realisierung dieser Markierung und der damit zusammenhängenden Änderung der Lademöglichkeiten in den Gassen derzeit keine Aussage getroffen werden. Möglicherweise kann es bis März oder April 2014 dauern, ehe die Maßnahme vor Ort umgesetzt werden kann. Die Verwaltung will jedoch versuchen, durch eine Einzelausschreibung möglichst bald die Voraussetzungen vor Ort zu schaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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382,2 kB
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