Entscheidungsvorlage - BA 0/0021/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung hebt die derzeitige Benennung der Straße „Klostergasse“ in ihrem gesamten Umfang zwischen Jakobstraße und Einmündung Rennbahn auf und benennt diese Straße nach Papst Johannes Paul II.  „Johannes-Paul-II.-Straße“.

 

Den Straßenschildern ist ein Zusatzschild mit folgendem Inhalt zuzufügen:

„Karol Józef Wojtyla

Papst von 16.10.1978 bis 02.04.2005

geboren 18.05.1920, gestorben am 02.04.2005“

 

Zur Erinnerung an die historische Bedeutung dieser Straße  sind an geeigneten Stellen Zusatzschilder anzubringen mit folgendem Hinweis:

„ehemals Klostergasse, benannt nach dem „Cloister“, den früheren Wohnungen der Stiftsherren des Münsters“.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Benennung der Straße „Klostergasse“ - zwischen Jakobstraße und Einmündung Rennbahn - nach Papst Johannes Paul II.  „Johannes-Paul-II.-Straße“

 

Erläuterungen:

 

Am  07.04.2005 hat die CDU-Fraktion den Ratsantrag gestellt,  das Teilstück der Klostergasse zwischen der Einmündung der Ritter-Chorus-Straße und der Einmündung der Straße Rennbahn umzubenennen in „Johannes-Paul-II.-Straße“. Bei der Beratung dieses Antrages empfiehlt der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 13.04.2005 mehrheitlich der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, in der Innenstadt eine Straße nach Papst Paul Johannes II. zu benennen und bei der  Entscheidungsfindung die vorliegenden und in der Ratssitzung unterbereiteten Vorschläge einzubeziehen. Als weiterer Vorschlag wird die Umbenennung des Domhofes eingebracht.

 

Zur Person:

Papst Paul Johannes II., bürgerlich: Karol Józef Wojtyla, wurde am 18.05.1920 in Wadowice bei Krakau geboren und starb am 02.04.2005 in Vatikanstadt. Nach der Vatikanischen Zählung war er der 264. Papst in der Geschichte der Römisch-Katholischen-Kirche. Sein Pontifikat dauerte vom 16.10.1978 bis zu seinem Tod. Weitere Hinweise zu dem Leben des Papstes und seinen außerordentlichen Fähigkeiten und Verdiensten sowohl im weltlichen als auch im religiösen Bereich werden als bekannt vorausgesetzt oder können der vielfältigen Literatur entnommen werden.

 

Eine besondere Verbindung zu Aachen ergibt sich durch die Verleihung des außerordentlichen Karlspreises an Papst Paul Johannes II. am 24.März 2004 im Apostolischen Palast zu Rom.

 

 

Zur Straßenbenennung:

Die Benennung einer geeigneten, der Würde des Papstes entsprechenden Straße oder eines Platzes nach Papst Paul Johannes II. in der Innenstadt ist nur möglich durch Umbenennung einer vorhandenen Straße oder eines vorhandenen Platzes. Dies bedeutet für die Anlieger durch die Adressenänderung immer einen deutlichen finanziellen und organisatorischen Aufwand. Aus diesem Grund bietet es sich an, eine Straße oder einen Platz zu wählen, dessen Umbenennung möglichst wenige Anlieger berührt. Gleichzeitig ist es zumindest wünschenswert, das Einverständnis der Anlieger für die Umbenennung zu erhalten.

 

Bei der Suche nach einer für die Umbenennung geeigneten Straße, eines Straßenteilstücks oder eines Platzes in der Innenstadt – möglichst Domnähe - ergaben sich folgende Erkenntnisse:

 

Domhof:

Das Domkapitel als Eigentümer aller angrenzenden Grundstücke hat sich nach Befragung gegen eine Umbenennung ausgesprochen.

 

Klostergasse, Klosterplatz:

Bei den Straßennamen Klostergasse und Klosterplatz handelt es sich um historisch begründete Namen.

 

Die Bezeichnungen mit dem Begriff “Kloster” im Bereich der Klostergasse/Klosterplatz sind zumindest auf das Jahr 1385 zurückzuführen. Schon damals wurde der Begriff “upt Cloister” oder “Cloister” erwähnt. Die Bezeichnung “Kloster” ist zurückzuführen auf die Wohnungen der Stiftsherren des Münsters, die sich im Bereich des heutigen Klosterplatzes befanden. Ein Kloster hat an dieser Stelle nie gestanden.

 

Nach der Literatur gehörte zu dem Gebiet der sogenannten “Kapitels-Immunität” nicht nur das Atrium, sondern auch der Klosterplatz, die Klostergasse ...”.

 

In alten Kartendarstellungen ist der Begriff “Cloister” im Bereich des heutigen Klosterplatzes dargestellt. Die Kartendarstellungen lassen allerdings den Schluss zu, dass es sich bei diesen Angaben um eine Gebäudebezeichnung handelt, weil ansonsten in diesen Karten keine Straßennamen vermerkt sind.

 

Als Klostergasse wurde die Straße in Richtung auf das o.g. “Kloster” bezeichnet. Nach den Informationen in den alten Adress­büchern wurde unter dieser Bezeichnung auch der Bereich der heutigen Klostergasse einbezogen.

 

Der zum Markt gelegene Teil wurde um 1650 noch als Steinstraße (nach Angabe in den Adressbüchern, erscheint allerdings fraglich) angegeben. Um 1777 wurde nach Angabe auch dieses Straßens­tück  “Klostergass” genannt ein­schließlich des Straßens­tückes zwischen der Ritter-Chorus-Straße und der Straße Rennbahn. In den Jahren 1897 bis 1902 wurde die ab 1902 als Ritter-Chorus-Straße benannte, neue Straßen­verbindung zum Katsch­hof unter Klostergasse geführt.

 

In mehreren Stadtplänen aus dem Jahr 1824 dagegen ist im Verlauf der heutigen Klostergasse „Auf dem Kloster” eingetragen. In einem Plan steht dieser Name quer über dem heutigen Klosterplatz und der angrenzenden Klostergasse. Die Beschriftung steht parallel zum unteren Bildrand, so dass diese Anordnung der Beschriftung auch lediglich aus Darstellungsgründen in dieser Form erfolgt sein kann.

 

 

Heutige Situation:

Zur Klostergasse im Bereich zwischen Ritter-Chorus-Straße und Fischmarkt ist lediglich das Grundstücks Klostergasse 15 orientiert. Auf dem Nachbargrundstück Domhof 10 befindet sich eine Buchhandlung, die im Adressbuch die Bezeichnung “Klostergasse 13" führt. Die Grund­stücke befinden sich im Eigentum des Domkapitels. Zu berücksichtigen ist auch der Zugang zur Domschatzkammer in diesem Bereich, allerdings ohne Adressenangabe (Hausnummer).

 

Im Bereich der Klostergasse zwischen Ritter-Chorus-Straße und Jakobstraße sind postalisch keine Anlieger. Die angrenzenden Grundstücke sind zur Jakobstraße oder zum Klosterplatz nummeriert, trotz zum Teil Eingängen zur Klostergasse.

 

Die an den Klosterplatz angrenzenden Grundstücke befinden sich alle im Eigentum des Domkapitels oder des Bistums. Hier wären von einer Umbenennung eine größere Anzahl von privaten und gewerblichen Adressen betroffen. In dem Adressbuch 2000 sind neben den bischöflichen Einrichtungen und dem Domkapitel  3 Gewerbebetriebe und ca. 10 private Haushalte vermerkt (zum Teil mit Eingängen zur Klostergasse, s. oben).

 

 

Zusammenfassung:

Der Name Klosterplatz hat vermutlich in dieser Wortkombination keine historische Bedeutung. Lediglich der Begriff “Kloster” weißt auf die ursprüngliche Bedeutung des Platzes hin (s. oben). Damit ist der heutige Klosterplatz der Bereich, der wegen der früher hier vorhandenen Wohnungen der Stiftsherren für die historische Namensgebung als Grundlage diente.

Bei einer Umbenennung würden eine Mehrzahl von Mietern durch Änderung ihrer Adressen betroffen sein. Das Einverständnis des Domkapitels als Eigentümer der überwiegenden Anzahl der anliegenden Grundstücke zur Umbenennung liegt nicht vor.

 

 

Der Vorschlag im Ratsantrag der CDU-Fraktion, den Teil der Klostergasse zwischen Ritter-Chorus-Straße und Fischmarkt umzubenennen, ist von den Auswirkungen auf Anlieger relativ problemlos. Es gibt nur einen Anlieger mit offizieller Hausnummerierung. Die Zustimmung des Domkapitels liegt vor. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass touristische Informationen mit Hinweisen auf die Domschatzkammer geändert werden müssten.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass damit ein wesentlicher Teil der Straße ihre historische Bezeichnung verlieren würde.

 

Der Teil der  Klostergasse zwischen Ritter-Chorus-Stra­ße und Jakobstraße ist nach Angabe erst 1777 in die Straßenbezeichnung “Klostergass” einbezogen worden. Vorher hieß dieses Straß­enstück nach den vorliegenden, im Rahmen dieser Recherche nicht durch Funde bestätigten Unterlagen Steinstraße. In diesem Bereich gibt es keine Anlieger mit postalischen Anschriften. Aus historischer Sicht und Sicht der Anwohner würde es sich somit anbieten, diesen Teil der Klostergasse um­zubenennen.

 

Beide vorgenannten Straßenstücke  der Klostergasse sind relativ kurz. Bei der Umbenennung eines Straßen­stücks würden sich im Verlauf einer optisch durchgängigen Straße die Straßenbezeichnungen kurz hintereinander ändern. Zur Vermeidung dieser Situation ist die Klostergasse in ihrer gesamten Länge umzubenennen, allerdings mit dem Ergebnis, dass der historische Name vollkommen verloren geht. Zur Würdigung des Paps­tes ist bei der Umbenennung der bisherige Begriff “Gasse” gegen “Straße” auszutauschen.

 

Um den historischen Namen der Straße zu bewahren, sind Hinweisschilder mit dem Inhalt

 

„ehemals Klostergasse, benannt nach dem „Cloister“,

den früheren Wohnungen der Stiftsherren des Münsters“

 

an geeigneten Stellen anzubringen. Diese Beschilderungen könnten z.B. gesondert an Hauswänden in einer von der Straßenbeschilderung abweichenden Form angebracht werden, um die neue Straßenbeschilderung mit den Zusatzschildern zur Person des Papstes nicht zu überlasten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 2000 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 2000 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

 

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