Entscheidungsvorlage - FB 23/0488/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt, für den Einbau von seniorengerechten Duschen einen Betrag in Höhe von 100.000,00 € aus der Instandhaltungspauschale des städtischen Wohnhausbestandes bereitzustellen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Seniorenrat der Stadt Aachen hat die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob auf Antrag eines Mieters in den städtischen Wohnungen die vorhandenen Badewannen gegen seniorengerechte Duschen ausgetauscht werden können.

 

In Abstimmung mit dem Verwalter der städtischen Wohnungen, der gewoge, wurde folgende Vorgehensweise festgelegt: Es erfolgt nach Meldung einer Mieterin oder eines Mieters unter Berücksichtigung der individuellen Situation eine Prüfung. Vorrangige Ansprüche aus dem SGB XII (Eingliederungshilfe/Altenhilfe) oder der Pflegekasse werden nach Möglichkeit geltend gemacht.

 

Darüber hinaus soll auch ein Umbau in den städtischen Wohnungen ermöglicht werden, in denen Mieterinnen bzw. Mieter wohnen, die keinerlei vorrangige Ansprüche haben.

 

Um diesen betroffenen Mietern den Einbau seniorengerechter Duschen zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, aus der Instandhaltungspauschale des städtischen Wohnungshausbestandes einen Betrag in Höhe von 100.000,00 € jährlich zur Verfügung zu stellen.

 

Für den seniorengerechten Umbau eines Badezimmers sind ca. 8.000,00 € - 10.000,00 € zu veranschlagen.

 

In einer kleinen Arbeitsgruppe sollen Standards für die Umbaumaßnahmen entwickelt werden, die nicht nur für den städtischen Wohnungshausbestand, sondern auch für den Bestand der gewoge gelten sollen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Aus der Pauschale für die laufende Instandhaltung des städtischen Wohnhausbestandes wird ein Betrag in Höhe von 100.000,00 € für die seniorengerechte Sanierung der Bäder zur Verfügung gestellt.

 

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