Entscheidungsvorlage - FB 11/0244/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2014 und ergänzt durch

 

-              den Veränderungsnachweis vom 20.11.2013 (s. Anlage)                            sowie

-              folgende zusätzliche Stelleneinrichtungen aufgrund von Einzelbeschssen des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 08.01.2014:

1.              1,0 Sachbearbeiter/innenstelle für Haushaltskonsolidierung und Eigenbetriebscontrolling (Bes.Gr. A 12 BBesG) im Fachbereich Finanzsteuerung

2.              0,5 Sachbearbeiter/innenstelle im Sachgebiet „Baulasten“ in der Verwaltungsabteilung des Fachbereiches Bauaufsicht (Bes.Gr. A 8 BBesG)

3.              9,0 Planstellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst für den Rettungsdienst

(5,0 x Bes.Gr. A 8 BBesG und 4,0 x Bes.Gr. A 7 BBesG)

4.              10,0 Planstellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr (Kitas)

5.              5,0 Planstellen für Erzieher/innen (S 6 TVöD) (Kitas)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2014, der dem Haushaltsplanentwurf 2014 als Anlage beigefügt ist, wurde nach dem Stand vom 01.08.2013 aufgestellt. Er enthält alle stellenplanrelevanten Änderungen seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2013 (Rat 30.01.2013) bis zum 31.07.2013.

 

Seitdem haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

 

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

 

Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2014"

- Stand: 20.11.2013 - , der als Anlage beigefügt ist, zusammengefasst.

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf 2014 saldiert insgesamt:

 

- für die Allgemeine Verwaltung (Abtlg. I.):               60,0               Mehrstellen

 

- für die regio iT (Abtlg. II.):                                                                       -                             Mehr-/Wenigerstellen

 

- für den Aachener Stadtbetrieb (Abtlg. III.):                                           1,0               Wenigerstelle

 

- für das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (Abtlg. IV.):              -               Mehr-/Wenigerstellen

 

- für die Volkshochschule (Abtlg. V.):              -               Mehr-/Wenigerstellen

 

- für das Stadttheater und Musikdirektion (Abtlg. VI.):              1,0               Wenigerstelle

 

- für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen (Abtlg. VII.):              1,0              Mehrstelle

 

- für das Eurogress - Aachen (Abtlg. VIII.):              -               Mehr-/Wenigerstellen

 

Gegenüber dem Stellenplanentwurf 2014 sind im Veränderungsnachweis (VN) insgesamt netto 60,0 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ sowie insgesamt 1,0 Wenigerstelle bei den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu verzeichnen.

Die 60,0 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) ergeben sich aus 119,0 zusätzlichen Planstellen (davon 82,0 echte Neueinrichtungen + 37,0 Mehrstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen) abzüglich 59,0 Wenigerstellen (davon 31,0 echte Einsparungen + 28,0 Wenigerstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen)   (VN Teil A. I.).

 

 

1.              Stelleneinrichtungen (VN Teil B. I.)

 

1.1

 

Von den im Veränderungsnachweis ausgewiesenen 82,0 Stellenneueinrichtungen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) hat der Personal- und Verwaltungsausschuss bereits 27,0 Planstellen in seinen Sitzungen am 18.09.2013 (Stellenplanbereinigung) und 20.11.2013 empfohlen.

 

1,0 weitere zusätzliche Planstelle ist für einen Sportplatzwart/Turnhallenwart im Schulzentrum Laurensberg, der zurzeit überplanmäßig geführt wird, zu bilden.

 

Infolge der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung, des weiteren Ausbaus der U 3 - Betreuung sowie der Aufstockung auf volle bzw. halbe Planstellen im Erzieherinnenbereich pro Kindertageseinrichtung (15,0 Stellen insgesamt) müssen im Kita-Bereich 54,0 neue Planstellen, davon allein 28,0 (= 56 H-Stellen) für Küchenhilfen, eingerichtet werden. Diesen Mehrstellen stehen insgesamt 17,5 Stelleneinsparungen entgegen.

Bei 16,0 Planstellen für Ergänzungskräfte wird der angebrachte kw-Vermerk (künftig wegfallend) aufgehoben.

 

Darüber hinaus sind eine bisher befristete Planstelle im FB „Bauaufsicht“ sowie eine befristete Planstelle im FB „Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen“ jeweils in Dauerstellen umgewandelt worden (Aufhebung „kw“ -Vermerk) (Beschlüsse des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 18.09.2013 und 20.11.2013).

 

1.2

 

Beim Gebäudemanagement (Abtlg. IV.) ist eine halbe Planstelle für eine/n Beamtin/Beamten einzurichten. Bisher wurde die Aufgabe von einer/einem Tariflich Beschäftigten beim E 26 wahrgenommen, deren/dessen Stelle im dortigen Wirtschaftsplan geführt wurde; nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung und der Eigenbetriebsverordnung sind die Beamtenstellen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen im städt. Stellenplan zu führen.

 

Beim Aachener Kulturbetrieb (Abtlg. VII.) wird im Rahmen der Stellenplanbereinigung ebenfalls eine Planstelle für eine/n Beamtin/Beamten eingerichtet (Personal- und Verwaltungsausschuss vom 18.09.2013).

 


2.              Stelleneinsparungen (VN Teil B. II.)

 

2.1

 

Im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) können insgesamt 31,0 unbesetzte Planstellen eingespart werden; hiervon hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in seinen Sitzungen am 18.09.2013 (Stellenplanbereinigung) und 20.11.2013 bereits 6,0 Stellen zur Einsparung empfohlen (Stellenplanbereinigung).

 

Im Bereich der städt. Kindertageseinrichtungen entfallen aufgrund der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung 17,5 Planstellen.

 

Darüber hinaus können weitere 7,5 Planstellen im JobCenter infolge Rückführung von Mitarbeitern zur Stadt Aachen und keiner Wiederbesetzung dieser Stellen mit städt. Kräften sowie des Wechsels von Mitarbeitern zur StädteRegion eingespart werden.

 

 

2.2

 

Sowohl beim „Aachener Stadtbetrieb“ (Abtlg. III.) als auch beim „Stadttheater und Musikdirektion Aachen“ (Abtlg. VI.) werden im Rahmen der Stellenplanbereinigung jeweils eine Planstelle eingespart (Empfehlung Personal- und Verwaltungsausschuss vom 18.09.2013).

 

Eine weitere H-Stelle entfällt im „Gebäudemanagement“ (Abtlg. IV.) infolge Beendigung der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit der bisherigen Stelleninhaberin.

 

 

3.              Stellenumwandlungen und -verlagerungen (VN Teil B. III.)

 

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen und umgekehrt.

 

Die im Veränderungsnachweis ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind bedingt durch die  - aus haushaltsrechtlichen Gründen -  erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw. –anteilen zu neuen Produktbereichen.

 

Die bisher durch die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) durchgeführte Integrationsarbeit beim FB 45 „ Kinder, Jugend und Schule“ wird seit dem 01.08.2013 im Team „Kommunales Integrationszentrum“ des Fachbereiches „Soziales und Integration“ (FB 50) wahrgenommen. Aus diesem Grund ist die Verlagerung von insgesamt 3,0 Planstellen erforderlich.

 

Im Übrigen wird eine halbe unbesetzte Planstelle für eine Küchenhilfe von der Abteilung „Schulbetrieb“ des FB 45 in eine städt. Kindertageseinrichtung verlagert.

 

 

4.              Bewertungsänderungen (VN Teil B. IV.)

 

Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

 

Vorlage FB 11/501                                                                        

 

Ausdruck vom: 08.01.2014

Seite: 1/4

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bereits einkalkuliert ist der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Mehrstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich nicht.

 

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.

 

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Anlagen

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