Entscheidungsvorlage - FB 32/0025/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Für den Hauptausschuss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen mit den Änderungswünschen der Bezirksvertretungen Aachen-Eilendorf und Aachen-Laurensberg als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

Für den Rat:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen mit den Änderungswünschen der Bezirksvertretungen Aachen-Eilendorf und Aachen-Laurensberg als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

Für die Bezirksvertretung Aachen-Richterich:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Beschluss des Rates der Stadt über den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zu dem Antrag des MAC sind in der Zwischenzeit nf von sechs erbetenen Stellungnahmen eingegangen. Diese sind als Anlage beigefügt. Eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer ist bis heute nicht erfolgt.

Der Antrag des MAC wurde inzwischen in den Bezirksvertretungen behandelt und die Empfehlung gem. der beiliegenden Synopse ausgesprochen.

Der Änderungswunsch der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wurde in dem als Anlage beigefügten Entwurf der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen“ berücksichtigt. Dieser hat auf die rechtliche Beurteilung keine Auswirkung.

Der Änderungswunsch der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat ebenfalls keine Auswirkung auf die rechtliche Beurteilung, da die neuen Termine bereits für andere Stadtbezirke beantragt waren und somit keine Erhöhung der möglichen Höchstzahl an offenen Sonntagen bedeuten.

Die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren erfolgt am 22.01.2014. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

Der Verordnungsentwurf ist vertretbar, da auch nach Berücksichtigung der Änderungswünsche in keinem Stadtbezirk bzw. teil die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie nicht die Gesamtzahl für das gesamte Stadtgebiet von höchstens 11 Sonn- und Feiertagen überschritten wird.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen: keine

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

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Ergebnis

0

0

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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