Kenntnisnahme - FB 11/0246/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Rahmen einer breit angelegten Organisationsuntersuchung im Bereich der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wurde ein massiver personeller Fehlbedarf festgestellt. Im Hinblick auf die finanziellen Dimensionen, die eine vollumfängliche Umsetzung der Ergebnisse auslöst, und den allseits bekannten Fachkräftemangel kann eine Entlastung des pädagogischen Personals in den Einrichtungen nur Zug um Zug erfolgen.

 

Um dem Ergebnis bis dahin Rechnung zu tragen, wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung des Personals geplant, ergriffen bzw. in die Wege geleitet. Neben dem Einsatz von Küchenkräften, den der Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.05.2013 beschlossen hat, wurde unter anderem ein zusätzliches Personalkontingent für Erzieher/innen im Umfang von 15 Stellen ab dem 01.08.2013 zur Verfügung gestellt, um die personellen Schwankungen durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) abzufangen. Des Weiteren wurde die Aufstockung der Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr von bislang 18 auf 25 ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 beschlossen. Im Hinblick auf den steigenden Personalbedarf wurde die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, allen Erzieher/innen im Anerkennungsjahr, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und allen befristet Beschäftigten, die seit mindestens 6 Monaten bei der Stadt Aachen beschäftigt sind, bei entsprechender Eignung ein unbefristetes Beschäftigungsangebot zu unterbreiten.

Gleichzeitig wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 die jährliche Aufstockung um je 5 Stellen personalkostentechnisch eingebracht, um den noch vorhandenen Fehlbedarf von insgesamt 45 Stellen langfristig abzudecken.

 

Da sich durch den fortschreitenden U3-Ausbau und die stetige Fluktuation in diesem Bereich jedoch die Rekrutierung von entsprechendem Fachpersonal auf dem freien Arbeitsmarkt immer schwieriger gestaltet, ist beabsichtigt, die Zahl der Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr nochmals aufzustocken. Ab dem neuen Kindergartenjahr (01.08.2014) sollen statt der bislang beabsichtigten 25 Stellen nunmehr 35 Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr bereitgestellt werden, da nur so langfristig sichergestellt werden kann, dass entsprechendes Fachpersonal für einen Einsatz im Bereich der städtischen Tageseinrichtungen zur Verfügung steht. Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung und bei entsprechender Eignung soll auch diesen Nachwuchskräften eine unbefristete Übernahme im Bereich der Kindertagesstätten angeboten werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht immer alle Erzieherpraktikanten und -praktikantinnen ihre Ausbildung erfolgreich beenden und dass darüber hinaus einige Absolventen und Absolventinnen aus den verschiedensten Gründen von einer Weiterbeschäftigung bei der Stadt Aachen Abstand nehmen. Zusätzlich erfordert die hohe Fluktuation in diesem Berufsfeld, dass ein Teil der Absolventen und Absolventinnen zur Vertretung langzeiterkrankter oder in Elternzeit befindlicher Kollegen und Kolleginnen eingesetzt wird.

 

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund des ermittelten Fehlbedarfs ist es dringend geboten, das Stellenkontingent im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen aufzustocken.

 

Aufgrund dessen hat der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 08.01.2014 folgende Stelleneinrichtungen/- aufstockungen empfohlen:

 

  • 10 Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 (Aufstockung von 25 auf nunmehr 35 Stellen)

 

  • jährlich 5 Stellen ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis 2017/2018

(also insgesamt 20 Stellen)

 

  • jährlich 10 weitere Stellen ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 bis 2016/2017 (insgesamt weitere 20 Stellen) und

 

  • 5 Stellen im Kindergartenjahr 2017/2018.

 

Durch diesen Beschluss kann der im Rahmen der Organisationsuntersuchung ermittelte Personalmehrbedarf unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten Maßnahmen im Jahr 2017 realisiert werden.

 

Da aktuell u.a. auch die Grundlage für die Personalbemessung im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder (Kinderbildungsgesetz) auf Landesebene diskutiert wird und eine Revision absehbar ist, sind die Auswirkungen einer solchen bei der weiteren Umsetzung der Organisationsuntersuchung in den Blick zu nehmen und die Ergebnisse ggfs. anzupassen. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit hierüber näher informieren.

 

Hinsichtlich der Besetzungsmodalitäten (Prioritätenliste) werden sich weitere Workshops unter Beteiligung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule, des Personalrates und des Fachbereiches Personal und Organisation anschließen, um die Regularien und Rahmenbedingungen der Umsetzung näher zu definieren.

 

Über den weiteren Fortgang des Umsetzungsprozesses wird berichtet.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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