Kenntnisnahme - FB 61/1045/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur verkehrlichen Erschließung von Richtericher Dell zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur verkehrlichen Erschließung von Richtericher Dell zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur verkehrlichen Erschließung von Richtericher Dell zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 26.11.2013 den Punkt "Sachstand zur verkehrlichen Erschließung des Neubaugebietes "Richtericher Dell" auf die Tagesordnung der Sitzung des Mobilitäts­ausschusses zu setzen.

Nach Auffassung der SPD-Fraktion scheinen die Planungsstände von Baugebiet und Erschließungsstraße stark versetzt zu sein, so dass derzeit vermutlich davon auszugehen sei, dass eine zeitgleiche Umsetzung nicht mehr möglich sei. Die Verwaltung wird um Stellungnahme und um Darstellung der Maßnahmen gebeten, die ein­ge­leitet wurden, um die Synchronität wieder herzustellen.

 

Entsprechend des Beschlusses des Planungsausschusses vom 14.06.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der vorgelegten Planung einzuleiten und so die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten Entwicklungsabschnittes zu schaffen. Gemäß dem Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 09.09.2010 soll für die Haupterschließungsstraße/Ortsumgehung (OU) ein Planfest­stellungsverfahren durchgeführt werden.

 

Mit der Vorlage-Nr. FB 61/0990/WP16 wurde der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 04.12.2013 und dem Planungsausschuss am 05.12.2013 eine umfangreiche Sachstandsvorlage vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die Umweltverträglich­keitsstudie für die Haupterschließungsstraße/OU im September 2013 fertig gestellt wurde. Zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens muss der Verfahrensträger (Bezirksregierung Köln) diese Unter­lagen prüfen, anschließend andere Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligen und die Planungsunter­lagen öffentlich auslegen.

Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zur Verfahrensdurchführung hat ergeben, dass dort keine Kapa­zität bestehe, das Verfahren zu betreiben. Das Verfahren genieße dort keine Priorität. Die Verfahrensdauer ist damit ungewiss.

Das Planungsrecht für die Haupterschließungsstraße/OU soll über einen zusätzlichen Bebauungsplan (BP Nr. 955 -Richtericher Dell, Horbacher Straße Ost-) geschaffen werden. Damit sollen der BP Nr. 950 (für den 1. Bau­abschnitt) und der neue zusätzliche Bebauungsplan für die Haupterschließungsstraße/OU nebeneinander betrieben werden. Für den BP Nr. 950 wird bereits im Parallelverfahren der FNP 1980 geändert (Änderung Nr. 128). Für den zusätzlichen Bebauungsplan ist ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Für die Querung der geplanten Haupterschließungsstraße/OU mit der Bahnlinie ist eine Plan­feststellung nach AEG erforderlich. Das Verfahren muss vorlaufend oder parallel zum B-Plan ablaufen. Verfahrensträger hierfür ist das Eisenbahnbundesamt. Die wasserrechtlichen Regelungen zur Querung des Amstelbaches sind vorab zu treffen und würden nachrichtlich in den B-Plan übernommen. Die abgeschlossenen fachrechtlichen Regelungen sind Voraussetzung für die Rechtskraft des BP Nr. 955. Die nächsten Schritte dieser fachrechtlichen Verfahren und die damit verbundenen Zeitabläufe werden derzeit verwaltungsintern geprüft und eingeleitet.

 

Für den BP 950 und die parallele FNP-Änderung (Nr. 128) könnte nach grober Abschätzung die Offenlage im III. Quartal 2014 durchgeführt werden, für den Satzungsbeschluss wird das II. Quartal 2015 angestrebt. Für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes und den BP Nr. 955 soll voraussichtlich im März 2014 ein Aufstellungsbeschluss durch den Planungsausschuss gefasst werden.

Aus dem dargestellten Vorgehen ergeben sich unterschiedliche zeitliche Abläufe insbesondere bei den beiden Bebauungsplänen. Bauleitplanverfahren unterliegen durch die Beteiligungsverfahren zwangsläufig Einflüssen von außen, die nicht vorhersehbar sind. Insbesondere im Verfahren des BP Nr. 955 ist die Verwaltung zusätzlich auf die Zusammenarbeit mit externen Behörden angewiesen (Querung von Bahnstrecke und Bach).

Die Verwaltung wird beide Bebauungsplanverfahren sowie die hierfür erforderlichen Flächennutzungsplan­änderungsverfahren vorrangig bearbeiten, um die größtmögliche Synchronität herbeizuführen.

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Anlagen

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