Kenntnisnahme - FB 50/0298/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Fördermöglichkeiten von Sprachkursen für Asylbewerber
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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05.02.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Sprachkurse für AsylbewerberInnen sollten unabhängig von deren Aufenthaltschancen gefördert werden, weil es unter anderem auch im Interesse der schulischen Entwicklung der Kinder wichtig ist, dass die Asylbewerbereltern sich verständigen können. Die Motivation und Bereitschaft Deutsch zu lernen ist in der ersten Zeit nach Ankunft am größten. Einmal falsch gelernte Sprache ist später eine sehr ungünstige Ausgangsbasis für eine mögliche Integration.
Im Jahr 2013 wurde in einem Pilotprojekt in Kooperation mit der Volkshochschule Aachen Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Sprachkurs angeboten. Das Pilotprojekt war erfolgreich. Es wird nun nach weiteren Möglichkeiten Ausschau gehalten, eine frühzeitige Sprachförderung von AsylbewerberInnen zu ermöglichen.
Frau Geritan vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und eine Mitarbeiterin des TÜV-Nord werden die Möglichkeiten der Zulassung zu berufsbezogenen Sprachkursen für diesen Personenkreis erläutern.