Kenntnisnahme - FB 02/0104/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Neustrukturierung der ‘Innovationsregion Rheinisches Revier‘ zur Kenntnis und spricht sich für eine kontinuierliche Berichterstattung aus.

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Erläuterungen

‘Innovationsregion Rheinisches Revier‘

Die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) wurde auf Basis des NRW-Koalitionsvertrags der rot-grünen Landesregierung im Februar 2011 per Kabinettsbeschluss initiiert. Der 39 Mitglieder umfassende IRR-Beirat konstituierte sich am 12. April 2011 als Leitgremium, das über die Leitlinien und Entwicklungspfade entscheidet. Laut Gründungszielen soll die IRR folgende Aufgaben wahrnehmen:

 Regionale Potenziale für den Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaftsstruktur identifizieren und gemeinsam mit Impulsen von außen in eine Zukunfts- und Umsetzungsplanung zusammenführen;

 Schaffung von Beratungs-, Koordinierungs- und Entwicklungsstrukturen, um im Dialog mit den relevanten Akteuren vor Ort konkrete Maßnahmen und Projekte entwickeln zu können;

 Entwicklung nachhaltiger Entwicklungspfade für die gesamte Region und insbesondere Eröffnung von Zukunftsperspektiven für die direkt betroffenen Standorte;

 Einbezug regionaler Initiativen

 

Nach dreijähriger Tätigkeit tritt nun der Bedarf nach einer organisatorischen und inhaltlichen Neuaufstellung zutage. Vom Beirat wurden eine räumliche und thematische Konzentration sowie eine stärkere Projektorientierung beschlossen, so dass ebenfalls eine neue Beteiligungsstruktur und Trägerschaft erforderlich wird.

Aktuell befindet sich die IRR in einem inhaltlichen Bewertungs- bzw. Kategorisierungsprozess unter Einbeziehung externer Beratung (Regionomica-Potenzialanalyse), um zu analysieren, welche konkreten Strategien und Konzepte weiterzuführen sind. Ein Entwurf zur Kategorisierung und Bewertung von 24 Projektideen der einzelnen Arbeitsgruppen liegt bereits vor (siehe Anlage zur Sitzungsvorlage).

 

 

Künftig sollen vier Schwerpunktthemen im Mittelpunkt der Arbeit der IRR stehen, für die zunächst ein Leitbild für die Region entwickelt wird:

 Energie-/Industriepolitik/ Technologie

 Flächenentwicklung/ Logistik

 Fachkräfte/ Arbeitsplätze

 Bioökonomie

 

Die Gebietskulisse der IRR wurde zunächst großräumig angelegt und berücksichtigt bislang Teilbereiche der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf inklusive der kreisfreien Städte Aachen, Köln und Düsseldorf.

Eine Betreuung und Handhabung dieser weit gefassten geografischen Bereiche gestaltet sich sehr komplex, so dass nun im Rahmen des ursprünglichen Ziels einer ‘Weiterentwicklung des Braunkohlenreviers‘ die primäre Gebietskulisse kleiner gefasst wurde. Die Kernregion der IRR besteht demnach künftig aus der Städteregion Aachen, den Kreisen Düren, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft und Rhein-Kreis Neuss. Die Einbeziehung weiterer Städte und Kommunen des Braunkohleplangebietes ist hingegen noch offen. Eine kooperative Vorgehensweise, bei der Kommunen, Kreisgebietskörperschaften und Akteure rund um die Kernregion in die Projektarbeit einbezogen werden können, soll ermöglicht werden. Das Ziel, die IRR-Geschäftsstelle schwerpunktmäßig mit den Aufgaben einer Projektentwicklung zu betrauen, soll durch die Gründung einer GmbH umgesetzt werden, die zum 01.03.2014 ihren Betrieb aufnehmen soll.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich das Aachener Stadtgebiet nicht am Rande von Tagebauten befindet, wurde die Stadt Aachen innerhalb der primären Gebietskulisse nicht prioritär berücksichtigt. Über die Zugehörigkeit zur Städteregion Aachen  ist die Stadt Aachen dennoch weiterhin in die IRR eingebunden.

Die Stadt Aachen als Gesellschafterin der zu gründenden IRR-GmbH unmittelbar zu beteiligen, ergibt sich nicht gleichbedeutend aus ihrer eher zufälligen regionsangehörigen Einbindung über die Städteregion Aachen. Aus diesem Grund war die Stadt Aachen bislang nicht an dem Reformprozess zur Neuaufstellung der IRR beteiligt.

Die Städteregion Aachen sowie die Kreise Düren, Heinsberg und Euskirchen haben sich mittlerweile darüber verständigt, dass grundsätzlich auch eine Vertretung der Region Aachen und ihrer Gebietskörperschaften durch den Zweckverband Region Aachen denkbar ist, um auf diese Weise nicht unmittelbar selbst beteiligt zu werden. Die Stadt Aachen ist als Verbandsmitglied des Zweckverbandes Region Aachen indirekt über diesen beteiligt. Einer Vertretung im Rahmen der IRR durch den Zweckverband kann demnach unter der Voraussetzung einer angemessenen Beteiligung der Stadt Aachen in den zukünftigen Gremien (thematische Arbeitsgruppen, Innovationskonferenz, Konferenz der Gebietskörperschaften etc.) zugestimmt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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